Sonder-DOKs

Die Beantragung und Vergabe von Sonder-DOKs erfolgt  außerhalb der Zuständigkeit des Referats für DX & HF-Funksport. Dazu wird vom Vorstand des DARC ein Sachbearbeiter berufen. Fragen und Anträge sind ausschließlich an den beauftragten Sachbearbeiter zu richten.

Zu besonderen Anlässen können Sonder-DOKs beantragt werden.

Besondere Anlässe können zum Beispiel Ortsverbandsjubiläen oder Veranstaltungen von allgemeinem Interesse sein auf die man aufmerksam machen möchte.

Wie läuft die Beantragung ab?
Zunächst Anmelden, zur korrekten Funktion des Antragsformulares ist es nötig sich mit Mitgliedsnummer und Passwort an der DARC-Webseite anzumelden.
Dann einfach alle benötigten Daten in das Sonder-DOK Antragsformular eintragen und absenden.

Bitte denken Sie daran, wenn Sie ein neu zugeteiltes Clubstationsrufzeichen erhalten haben, dieses auch der DARC-Geschäftsstelle zu melden (hier).
Sonder-DOKs werden nur an Clubstationen vergeben die in der DARC-Mitglieder-Verwaltung gespeichert sind. Dadurch wird auch die QSL-Karten-Vermittlung sichergestellt.

Nach dem Eintreffen des Antrages beim Bearbeiter für Sonder-DOKs, werden die Daten auf Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Gemäß Vergabeordnung entscheidet der durch den Vorstand beauftragte Sachbearbeiter. Anschließend wird der Antrag zur Befürwortung an den zuständigen DV weiter geleitet.

Wenn der DV dem Antrag zustimmt kann die Urkunde ausgestellt werden. Sie wird dem Antragstelle als PDF-Dokument per E-Mail zugeschickt.

Die Beantragung und Zuteilung eines Sonder-DOKs ist kostenlos.

Die Bearbeitungszeit kann um die 14 Tagen dauern. Sollten sie nach deutlich mehr als 14 Tagen noch keine Antwort erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal beim Sachbearbeiter für Sonder-DOKs.

Alle zugeteilten Sonder-DOKs werden im Amateurfunkmagazin CQ DL, einmal nach der Vergabe, veröffentlicht.

Sonder-DOK-Ausschuss

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Der Sonder-DOK-Ausschuss besteht aus drei Personen:

  • dem Sachbearbeiter Sonder-DOK (DD9NT)
  • sowie zwei weiteren DARC-Mitgliedern
    • DF3UX - Hartmut Schäffner
    • DM4EAX - Carmen Weber

Sachbearbeiter

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Ulrich (Uli) Riedel, DD9NT

eMail: sdok(ät)darc.de

Vergabeordnung

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Sonder-DOK-Vergabeordnung (Stand 15.03.2019)

Präambel

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) e. V. vergibt zusätzlich zur Kennzeichnung seiner Ortsverbände Sonder-DOK.

Mit der Vergabe dieser Sonder-DOK werden alle Aktivitäten gefördert, die der öffentlichkeitswirksamen Publizierung des Amateurfunks, der Erfüllung der in der Clubsatzung formulierten Ziele, aktueller Aufgaben des DARC e. V. und seiner Aktivitätsträger dienen.

1. Die Sonder-DOK-Kennung

Sonder-DOK (SDOK) sollen kurz und prägnant sein und den Bezug zum Anlass herstellen. Ihre Länge darf sechs Zeichen nicht überschreiten.

2. Geltungszeitraum

Es wird unterschieden zwischen Dauer-SDOK und solchen mit begrenztem Geltungszeitraum.

2.1 Dauer-SDOK

Wesentliche Einrichtungen, Institutionen, Arbeitsgruppen etc., die ständig den Club repräsentieren, in herausragender Weise seine Ziele umsetzen und in der Regel überregional wirken, erhalten Dauer­-SDOK (z. B. DARC).

2.2 SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum

Anlässe mit besonderer Ausstrahlung, die der Verbreitung der Clubinteressen dienen, erhalten einen Langzeit-SDOK. Diese SDOK sind in der Regel auf eine Laufzeit von 12 Monaten begrenzt. Sie können mit einer Jahreskennung ausgestattet werden (z.B. CM11). Mit Ausnahme der Clubmeisterschaft und zentralen Veranstaltungen und Einrichtungen des DARC (wie HQ-Station des DARC, Hauptversammlung usw.) werden sie nicht für gleichartige Ereignisse in aufeinander folgenden Jahren vergeben.

Werbewirksame Veranstaltungen, die vorrangig auf der Ebene der Ortsverbände stattfinden, erhalten einen Kurzzeit-SDOK (z. B. EURO) Diese SDOK können für eine Dauer von einem, drei oder sechs Monaten beantragt werden.

3. Vergabe und Nutzung

3.1 SDOK werden auf Antrag an Clubstationen vergeben, deren Betreiber DARC- oder VFDB-­Mitglieder sind.

3.2 Der DARC-Vorsitzende und die DARC-Vorstandsmitglieder erhalten den Sonder-DOK VO.

3.3 Die Distriktsvorsitzenden und ihre gewählten Stellvertreter können einen SDOK, bestehend aus den Buchstaben DV und dem Distriktskenner (z. B. DVA für den Distriktsvorstand Baden) erhalten. Die Entscheidung der Vergabe obliegt dem Distriktsvorsitzenden.

3.4 Für Referate der Distrikte wird auf Antrag ein Dauer-SDOK mit Zustimmung des jeweiligen Distriktsvorsitzenden vergeben, aus dem die Referatsbezeichnung einheitlich hervorgeht und der durch den Distriktskenner ergänzt wird.
Zentrale Referate des DARC führen einen analogen Dauer-SDOK ohne Distriktskenner.
Die Vergabe erfolgt nur an Clubstationen der Referate.
(Beispiel: Zentral: NOT für Notfunk, Distrikt: NOTA für Notfunk Distrikt Baden)

3.5 Dauer-SDOK (ausgenommen nach Pkt. 3.2 bis 3.4.) werden zunächst für ein Jahr vorläufig vergeben. Vor Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums, frühestens jedoch nach zehn Monaten, wird auf Grundlage eines Aktivitätsberichts, der vom Antragsteller dem Sachbearbeiter SDOK vorzulegen ist, endgültig über die unbefristete Vergabe entschieden. Erlischt das Clubrufzeichen oder ist der Bezug gemäß Pkt. 3.1. nicht länger gegeben, endet auch der SDOK.

3.6 SDOK sollen auf Grund ihrer Stellung und entsprechend des befürworteten Antrages mit großer Aktivität verwendet werden. Es ist zu sichern, dass die SDOK möglichst vielen Funkamateuren auf nationaler und internationaler Ebene und auf möglichst vielen Frequenzbändern und in unterschiedlichen Betriebsarten angeboten werden.  Dem DARC Community Logbook (DCL) sollten die QSO-Daten innerhalb von einem Monat nach dem QSO in einem passenden Eingangsformat (z.B. ADIF) elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

3.7 Im Antrag schlägt der Antragsteller eine Sonder-DOK-Kennung vor. Die endgültige Bezeichnung wird vom Sachbearbeiter festgelegt.

3.8 Sonder-DOK für Jubiläen werden nur für markante Jahreszahlen ab 25 (weiter mit 30, 40 in Zehnerschritten) vergeben. Ab dem 60. Jubiläum ist eine Beantragung in Fünferschritten möglich. Dabei ist die Form Jahr + DOK einzuhalten (Beispiel: 65A01, 65 Jahre OV A01).
Für gleiche Anlässe wird grundsätzlich nur ein einheitlicher bzw. identischer Sonder-DOK vergeben.

3.9 Jeder Ortsverband sowie wesentliche Einrichtungen, Institutionen und Arbeitsgruppen gemäß Pkt. 2.1. können auf Antrag pro Kalenderjahr maximal einen Kurzzeit- oder Langzeit-SDOK mit begrenztem Gültigkeitszeitraum erhalten.
Stationen, die bereits über einen Dauer-SDOK verfügen, können  einmal im Kalenderjahr einen Kurzzeit-SDOK erhalten. Im Gültigkeitszeitraum ist dann nur dieser SDOK zu verwenden.

4. Antragstellung

4.1 Die Antragstellung erfolgt elektronisch an den DARC e. V. über die SDOK-Eingabemaske.

4.2 Für die Bearbeitung wird vom Vorstand ein Sachbearbeiter für SDOK eingesetzt. Im Fall von Einsprüchen und Konflikten tritt der SDOK-Ausschuss zusammen. Er wird durch den Sachbearbeiter und zwei weitere DARC-Mitglieder gelbildet, die vom Vorstand berufen werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt und sind endgültig.

4.3 Anträge für SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum benötigen die Zustimmung des zuständigen OVV und die Befürwortung des Distriktsvorsitzenden.

4.4 Antragsteller und Genehmigungsinhaber der zu nutzenden Klubstation muss die gleiche Person sein.

4.5 Der Antrag muss enthalten:

a) Antragsteller: Name, Adresse, Rufzeichen der Klubstation und das eigene Rufzeichen sowie die E-Mail Adresse

b) Anlass der Beantragung

c) Darstellung der geplanten Aktivitäten (Umfang, Tage, QSO, Bänder, portabel, Contest ...) und Ort(e) der Aktivität(en)

d) vorgesehener aktiver Zeitraum bei SDOK mit begrenztem Geltungszeitraum, bzw. Aktivitätsbeginn für beantragte Dauer-SDOK

e) Zustimmung des OVV

f) Bestätigung, dass der Antragsteller die Vergabeordnung gelesen hat

4.6 Zusicherung

Der Antragsteller sichert mit der Vorlage des Antrages auf Erteilung eines SDOK zu,
dass:

- der SDOK aktiv genutzt wird

- alle ausgestellten QSL-Karten die SDOK-Markierung entsprechend der DLD-Richtlinie enthalten und - wenn es der QSO-Partner wünscht - eine QSL-Karte ausgefertigt wird

- für korrekte SWL-Berichte eine QSL-Karte ausgefertigt wird

- die QSOs gemäß Pkt. 3.6 ins DCL geladen werden sollen

5. Ehrenerklärung

Der Antragsteller sichert zu, den SDOK ausschließlich im Sinne der Präambel dieser Verordnung zu gestalten und zu nutzen.

6. SDOK-Urkunde

Der Sachbearbeiter SDOK stellt für erteilte SDOK Urkunden aus. Nur die vorliegende Urkunde berechtigt zur Nutzung des erteilten SDOK.

7. Berichterstattung

Dem für das „Referat DX“ zuständigen Vorstandsmitglied soll eine Berichterstattung über die Aktivität der Clubstationen in Schrift und Bild vorgelegt werden.

8. Erlöschen / Aufhebung

Der SDOK erlischt mit dem Verstreichen des Geltungszeitraumes automatisch. Auf Grund nachgewiesener Inaktivität oder auf Grund von Verstößen gegen den Geist dieser SDOK-­Verordnung, können erteilte Genehmigungen aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf der Begründung und der Schriftform.

9. Bekanntgabe

Über erteilte und aufgehobene SDOK wird in den Medien des DARC e. V. informiert.

10. Inkrafttreten

Diese „Sonder-DOK Vergabeordnung“ wurde vom DARC „Referat für DX und HF-Funksport“ am 05. Februar 2012 in Göttingen erarbeitet. Sie wurde auf der Mitgliederversammlung in Eisenach am 28.04.2012 beschlossen und ist ab den 29.04.2012 gültig.

Im Januar 2014 erfolgten redaktionelle Anpassungen und Änderungen in den Abschnitten 3.5, 3.7, 3.8, 4.2, 6 und 7. Im März 2019 wurden Anderungen und Anpassungen unter 2.2 sowie 7. vorgenommen.

Alle vorherigen Vergabeordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

15.03.2019

Nutzungsinformationen

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Bei der Nutzung von Sonder-DOK (SDOK) traten verschiedene Fragen auf, die hier in Stichpunkten beantwortet werden sollen. Sollte für Ihre Frage noch keine Antwort dabei sein, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Sachbearbeiter für Sonder-DOK.

  • Sonder-DOK werden nur an Clubstationen und Sonderstationen vergeben und dürfen auch nur von Stationen verwendet werden denen dieser zugewiesen wurde.
  • Personengebundene Rufzeichen können keinen Sonder-DOK vergeben.
    Dasselbe gilt für SWL-Kennzeichen.
    Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: VO kann vom DARC-Vorstand und DVx von Distriktsvorstands-Mitgliedern vergeben werden. (x = Distrikts-Buchstabe)
  • Der Sonder-DOK ist nicht dem Ortsverband zugewiesen, sondern immer nur dem Rufzeichen für das er beantragt wurde.
  • Sonder-DOK sind nicht an einen Standort gebunden, sondern nur an das Rufzeichen dem sie zugewiesen wurden.
    Dabei sind die Bestimmungen für die Zuteilung eines Rufzeichens von der BNetzA zu beachten.
  • Der gleiche Sonder-DOK kann an mehrere Rufzeichen aus unterschiedlichen Ortsverbänden zugewiesen werden.
  • Jedes Rufzeichen kann immer nur einen DOK vergeben.
  • Kurzzeit-SDOK werden für einen Zeitraum von drei, sechs oder neun Monaten, Langzeit-SDOK für ein Jahr zugewiesen.
    Sonder-DOK die länger als ein Jahr gültig sein sollen (Dauer-SDOK), müssen beim Sachbearbeiter für Sonder-DOK beantragt werden. Sie werden nur an wesentliche Einrichtungen, Institutionen und Arbeitsgruppen, die ständig den Club repräsentieren, ausgegeben.
  • Es gilt die Vergabeordnung für Sonder-DOK vom 15.03.2019

Wie beantragt man einen Sonder-DOK

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Den meisten Ortsverbänden ist bekannt, dass die Beantragung eines SDOK notwendig ist, um mit diesem Funkbetrieb machen zu dürfen. Wir möchten hier eine Hilfestellung anbieten, mit der alle damit verbunden Bestimmungen dargestellt und die Vorgehensweise erklärt wird.

  1. Meldung der Clubstation
    Wenn Ihre Clubstation schon registriert ist, können Sie diesen Schritt überspringen.
    Andernfalls ist es notwendig, dass Sie Ihre Clubstation bei der Geschäftsstelle des DARC melden. Auf der DARC-Webseite finden Sie das entsprechende Formular "Clubstation melden". Bitte vermerken Sie im Formular, dass Sie die Mitgliedsnummer sowie das Passwort der Clubstation benötigen, da diese später bei der Anmeldung am DCL sowie beim Sonder-DOK-Antrag nötig sein wird.
    Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Absenden des Formulars und der eigentlichen Registrierung einer neuen Clubstation einige Arbeitstage vergehen können. Erst nachdem die Clubstation registriert ist, kann jedoch ein SDOK dafür beantragt werden. Die Bestätigung des Antragseinganges ist nicht gleichbedeutend mit der Registrierung.
  2. Mitgliedsnummer und Passwort der Clubstation
    Sollten Sie Mitgliedsnummer und/oder Passwort ihrer Clubstation nicht kennen, kann der Clubstationsverantwortliche diese per eMail unter: darc[at]darc.de oder per Telefon (0561 94988-0) bei der DARC-Geschäftsstelle in Erfahrung bringen.
  3. Beantragung des SDOK
    Ist eine Clubstation beim DARC registriert, können Sie Ihren SDOK beantragen. Dieser wird über das Antragsformular Sonder-DOK erfasst. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle relevanten Angaben zu machen.
    Damit Sie die von Ihnen eingegebenen Daten noch einmal überprüfen können, erscheinen diese nach Eingabe und Bestätigung mit "OK". Anschließend bitte "Angaben abschicken" anklicken, um das Formular an den Sachbearbeiter zu senden.
    Bitte beachten Sie bei der Dateneingabe Sonder-DOK, Rufzeichen und Heimat-DOK nur mit Großbuchstaben und Ziffern, jedoch ohne Sonder- bzw. Leerzeichen zu schreiben.
  4. Genehmigung des SDOK
    Der Sachbearbeiter überprüft die von Ihnen gesendeten SDOK-Daten und holt die Zustimmung des zuständigen DV ein. Hat alles seine Richtigkeit, wird die SDOK-Urkunde ausgestellt und an die im Antrag angegebene eMail-Adresse gesendet. Sobald Sie diese Urkunde erhalten haben, hat Ihr SDOK Gültigkeit und darf auf den Bändern verteilt werden.
  5. Anmeldung der Clubstation beim DCL
    Damit die Ergebnisse Ihrer Aktivitäten auch schnell und effektiv einer großen Zahl von Mitgliedern zur Verfügung stehen, sollen die QSOs im DCL erfasst werden. Die Anmeldung der Clubstation erfolgt über das Formular "Neuanmeldung - Passwort anfordern“. Hierbei werden Ihnen Daten an die eMail-Adresse der Clubstation gesendet. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Clubstations-eMail haben, gehen Sie bitte wie in diesem FAQ-Artikel vor.

Online-Antrag

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Die Zuteilung eines Sonder-DOKs ist für werbewirksame Veranstaltungen, die vorrangig auf OV-Ebene stattfinden

  • auf drei, sechs oder neun Monate = Kurzzeit-SDOK bzw.
  • für Anlässe mit besonderer Ausstrahlung, die der Verbreitung der Clubinteressen dienen auf ein Jahr = Langzeit-SDOK

begrenzt.

Die Antragsteller werden gebeten, Charakter und Inhalt ihres Vorhabens ausführlich zu begründen.

Sonder-DOKs können nur an Clubstationen vergeben werden die Mitglied im DARC e. V. sind. Über das folgende Formular können sie neu zugeteilte Rufzeichen anmelden.

Soll ein Sonder-DOK für mehrere Clubstationen beantragt werden, ist für jede einzelne Station ein gesonderter Antrag notwendig

Bitte lesen Sie die gültige Vergabordnung vom 15.03.2019 vor Antragstellung.

Sonder-DOK Antragsformular

Antragsformular für Sonder-DOK
WICHTIG:
Sonder-DOK, DOK, Clubstationsrufzeichen sowie Rufzeichen des Antragstellers ohne Leer- und Sonderzeichen, wie z.B. "Ø", dafür nur mit Großbuchstaben und/oder Ziffern eingeben!

PDF- und CSV-Listen

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Es gibt fünf Dateien zum Download aus denen Sie ersehen können welche Sonder-DOKs vergeben wurden.

Letztes Update 31.10.2024

 

Hinweise:

  • beim Import von CSV-Daten durch MS Excel werden Werte wie z.B. "60E01" als Zahlen in Exponentialschreibweise zu "6,00E+02" uminterpretiert. Das ist ein Problem von Excel, die CSV-Dateien sind korrekt. Andere Programme wie bspw. LibreOffice Calc erfragen beim Import das gewünschte Format für die jeweiligen Spalten, wodurch solche Effekte vermieden werden.
  • aus Gründen der Vollständigkeit der Datenbank wurden und werden in unregelmäßgen Abständen einige alte, bislang nicht erfasste, Sonder-DOKs aufgenommen, die zwischenzeitlich abgelaufen sind. Sie erscheinen jedoch in den aktuellen Listen, da die Software nur nach dem Erfassungsdatum, nicht jedoch nach der Gültigkeit geht.

Häufig gestellte Fragen/FAQs

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Dieser Abschnitt befindet sich im dauerhaften Aufbau, da versucht wird möglichst alle, im Zusammenhang mit Sonder-DOKs auftretenden Fragen zu klären.
(Diese Hinweise erfolgen ohne Gewähr!)

 

Frage:

Werden SDOK für private Veranstaltungen wie Jubiläen, Hochzeiten o. ä. vergeben?

Antwort:

SODK für private Veranstaltungen werden nicht erteilt.

 

Frage:

Wie erfolgt die Vergabe der Sonder-DOKs für die DARC Clubmeisterschaft?

Antwort:

Die Sonder-DOK für die Clubmeisterschaft werden immer vom Samstag der auf das Jahr des Erringens folgenden HAM RADIO Friedrichshafen bis zum Freitag der übernächsten Bodensee Messe erteilt.

So erhält z.B. der Clubmeister 2022 den Sonder-DOK vom 24. Juni 2023 bis 28. Juni 2024.

Der Clubmeister der Clubmeisterschaft Classic erhält den SDOK CMC + Jahreszahl.

Der Clubmeister der Clubmeisterschaft Open erhält den SDOK CMO + Jahreszahl.

In Jahren, in denen nur eine Clubmeisterschaft stattfand wurde der SDOK CM + Jahreszahl vergeben.

 

Frage:

Wir möchten eine Veranstaltung mit mehreren Ausbildungsstationen abhalten. Die Nutzer der Ausbildungsstationen sollen einen Sonder-DOK vergeben können.

Antwort:

Beantragen Sie einen Sonder-DOK für eine Clubstation Ihres Ortsverbandes/Ihrer Gruppe. Beim Betrieb melden sich die Nutzer der Ausbildungsstation dann beispielsweise so:
Hier ist DN1ABC an der Clubstation DA0RC mit dem Sonder-DOK XYZ.
Auf diese Weise kann sogar - falls gewünscht - noch der DOK der Ausbildungsstation mit vergeben werden.

 

Frage:

Kann eine Ausbildungsstation (DN-Call) einen Sonder-DOK vergeben.

Antwort:

Ja, wenn die Ausbildungsstation eine Clubstation im Sinne des DARC ist.

 

Frage:

Wir möchten einen Sonder-DOK von mehreren Nicht-Clubstationen vergeben lassen. Sonder-DOKs werden aber nur an Clubstationen vergeben.

Antwort:

Beantragen Sie einen Sonder-DOK für eine oder mehrere Clubstation(en) Ihres Ortsverbandes/Ihrer Gruppe. Beim Betrieb melden sich die Operator z.B. wie folgt:
Hier ist DA0RC mit dem Sonder-DOK XYZ, am Gerät ist DA1BCD.
Auf diese Weise kann sogar - falls gewünscht - noch der DOK der normalen Station mit vergeben werden.

 

Frage:

Das Clubstationsrufzeichen soll von verschiedenen Einzelstationen an unterschiedlichen Standorten verwendet werden, die Clubstation ist jedoch an einen festen Standort gebunden.

Antwort:

Bei Änderung des Betriebsortes länger als drei Monate, möchte die BNetzA eine formlose Mitteilung über Dauer und Ort haben, um im Störungsfall zu wissen welche Station wann und wo aktiv war. Bei kürzeerern Verlegungen, kann von einer Mitteilung Abstand genommen werden.
Die Änderungen sollen vom Rufzeicheninhaber (Clubstationsverantwortlichen) an dort10-postfach(at)bnetza.de gemeldet werden.

 

Frage:

Ich soll die QSO-Daten der SDOK-Aktivitäten möglichst zeitnah in das DARC-Contest-Log übertragen. Wie funktioniert das?

Antwort:

Zu diesem Thema ist ein ausführlicher Artikel hier online: https://confluence.darc.de/display/DX/DCL+-+DARC+Community+Logbook

 

Frage:

Wenn unsere Clubstation einen Sonder-DOK hat, kann sie dann auch noch ihren "normalen" DOK vergeben?

Antwort:

Grundsätzlich nein, da während der Laufzeit des SDOK dieser den Vorrang hat.
Übrigens verarbeitet das DCL QSO-Daten genau so, d.h. es wertet während der Laufzeit des Sonder-DOKs Verbindungen nur damit und nicht mit dem Heimat-DOK.

 

Frage:

Gibt es auch Sonder-DOKs die nur aus Zahlen bestehen, z.B. 123456?

Antwort:

Nein.

 

Frage:

Gibt es auch Sonder-DOKs die Umlaute enthalten?

Antwort:

Es gab einmal einen (vor 2016).

SDOK mit Umlauten werden nicht mehr erteilt.

 

Frage:

Können Sonder-DOKs auf Labels gedruckt werden, die ihrerseits wieder auf QSL-Karten geklebt werden?

Antwort:

Ja, das ist möglich, aber bitte den Zeitraum der Verwendung des SDOK mit aufs Label drucken und auf der QSL den normalen DOK ungültig machen.

 

Frage:

Muss der Stempel für den Sonder-DOKs die DARC-Raute mit enthalten?

Antwort:

Nein, muss er nicht zwingend. Die Größe von 35 x 15 mm muss jedoch eingehalten werden.

 

Frage:

Was kostet die Beantragung eines Sonder-DOKs?

Antwort:

Die Beantragung eines Sonder-DOKs ist kostenlos. Für die Beschaffung eines SDOK-Stempels fallen hingegen Kosten an.

 

Frage:

Wo bekomme ich eine Stempel für meinen Sonder-DOK?

Antwort:

SDOK-Stempel können über dieses Onlineformular bestellt werden.

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