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Information des DARC Vorstandes zu OV-Versammlungen in Pandemiezeiten

Information des Distriktsvorsitzenden Hessen - Ein Hallo an alle Mitglieder im Distrikt Hessen  -  In dieser Zeit der Pandemie erreichen mich Fragen von Mitgliedern aus den Ortsverbänden zum Thema der Durchführung von OV-Mitgliederversammlungen -mit und ohner Wahlern- im Ortsverband. Der Vorstand des DARC hat darauf eine Antwort gegeben und dazu eine Information veröffentlicht.

 

 

Viele Anfragen haben nur ein Thema:

OV-Versammlungen, Jahreshauptversammlungen und Treffen im Ortsverband in diesen Zeiten der Corona-Pandemie. Auch ein Thema, ob Wahlen zum Ortsverbandsvorstand tournusgemäß durchgeführt werden müssen.

Da das nun kein Thema speziell nur für den Distrikt Hessen ist, habe ich in dem letzten Videotreff des Amateurrates die anwesenden VO-Mitglieder gebeten, doch hierzu erneut Stellung zu nehmen und für alle im DARC ein Update zu erstellen. Diese Veröffentlichung des Vorstandes möchte ich Euch hier mitteilen. Das in der Anlage beigefügte pdf-File gibt Euch klare Informationen, wie zurzeit zu verfahren ist.
Nähere Infos zu diesem Thema findet Ihr auch in der OV-Info 01/21, die veröfentlicht worden ist.

Hier der Wortlaut der Information in Textform:
Hallo liebe Ortsverbandsvorstände und Mitglieder im OV,
trotz aller bereits veröffentlichten Informationen zur Durchführung von Online-Wahlen werden in jüngster Zeit der DARC-Vorstand, die Distrikts- und Ortsverbandsvorstände immer wieder darauf angesprochen, ob Online-Versammlungen und Wahlen 2021 im DARC nicht doch möglich wären oder sogar durchgeführt werden müssten.
Zur Klarstellung möchte der DARC-Vorstand (nochmals) folgendes mitteilen:

1.    
Der Gesetzgeber hat sich bereits zu Beginn der Pandemie mit der Frage der Durchführung von Online-Versammlungen und -Wahlen auseinandergesetzt. Er hat hierzu ein eigenes Covid-19-Gesetz geschaffen und dessen Gültigkeit jüngst bis zum 31.12.2021 verlängert.

2.    
Dieses Gesetz wurde sehr schnell erstellt und veröffentlicht. Es hat deshalb Fragen grundsätzlicher Art für alle Betroffenen aufgeworfen. Sie betreffen insbesondere auch Wahlen im Verein. Das Covid-19-Gesetz sieht auch die sichere Verlängerung der Amtszeit vor.

3.    
Das hat auch den Vorstand des DARC dazu bewogen, die Frage der Durchführung von Wahlen in Zeiten der Pandemie laufend zu prüfen. Er empfiehlt auch weiterhin, von der Durchführung von Wahlen Abstand zu nehmen. Das hat folgende Gründe:

 a)   
Die Frage, ob und wie sich Wahlen online, per Briefwahl oder in Kombination von beiden wirklich rechtssicher durchführen lassen, ist im Detail nach wie vor in den juristischen Fachkreisen umstritten.

 b)   
Soweit Wahlen überhaupt online- bzw. per Briefwahl als zulässig angesehen werden, ist das zu beachtende Verfahren hoch komplex und verursacht erhebliche Kosten.

 c)    
Der Gesetzgeber hat deshalb auch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Amtsträger in ihrer Funktion (bis zu einer später stattfindenden Neuwahl) verbleiben. Das ist so auch schon in unserer Satzung geregelt. Dieses Verfahren ist sicher. Es ist aber nicht in Stein gemeißelt. Sollte die Pandemie andauern und die Rechtslage für Großvereine klarer werden, kann der DARC jederzeit seine Position ändern. Derzeit sieht der Vorstand hierfür jedoch noch keine Veranlassung. Es sind noch zu viele Fragen ungeklärt. Der Vorstand beobachtet die Situation daher weiter.

 d)   
Das heißt nicht, dass alle Vereinsaktivitäten aufzugeben wären. Selbstverständlich können wir uns zu allgemeinen Versammlungen auf der QRG oder im Internet treffen. Hierfür stellt der DARC e.V. sogar selbst einen Videokonferenz-Server unter „TREFF.DARC.DE“ zur Verfügung. Selbstverständlich können auch andere Systeme verwendet werden. Auf den Datenschutz ist zu achten. Das bedeutet insbesondere auch, dass der Server in Europa gehostet sein muss (Jeder Server hat anzugeben, wo her gehostet ist.)

 e)   
Bei solchen Online-Versammlungen bzw. Treffen ist weiter darauf zu achten, dass Versammlungen von DARC-Mitgliedern nicht (allgemein) öffentlich sind. Nicht-DARC-Mitglieder sind Gäste. Gäste können zugelassen sein. Sie müssen aber identifizierbar sein. Hierfür steht Gästen ein eigener Gastzugang bei „TREFF.DARC.DE“ zur Verfügung. Versammlungen, auf denen Interna besprochen oder beschlossen werden sollen, sind regelmäßig nicht öffentlich (es reicht, dass ein Mitglied darauf besteht, die Öffentlichkeit dazu auszuschließen). Auch deshalb ist z.B. die OV-Frequenz kein geeigneter Versammlungsort, um Interna zu besprechen oder darüber abzustimmen. Der Zugang und die Teilnehmer müssen jederzeit kontrollierbar sein.

 f)     
Der Aufwand des Betriebs der DARC-Online-Server wird von Euren Mitgliedsbeiträgen finanziert. Sie werden von unseren Mitgliedern ehrenamtlich betreut. So sehr dem DARC Gäste willkommen sind, sollten jedoch interne Vereinsveranstaltungen auch vereinsintern bleiben.

4.  
Solange die Möglichkeit der Durchführung von OV-Abenden, Technik-Abenden und anderen Mitgliedertreffen entfällt, begrüßt der Vorstand des DARC e.V. jedes Online-Treffen von Mitgliedern (ohne Abstimmungen oder Wahlen), die unser Vereinsleben aufrechterhalten. Bitte informiert auch andere Ortsverbände und Freunde über Eure Aktivitäten. Auch andere DARC-Mitglieder möchten, wie schon bisher, gerne bei Euren Treffen dabei sein.

73
Der Vorstand des DARC e.V.
19.01.2021


(Diese Information wurde am 16.01.2021 von DL3MBG, DG2FDE und DL3AH
erstellt und ist an alle Ortsverbandsvorstände im Distrikt Hessen (F) verteilt worden.)

Als pdf-Dokument steht diese Information hier als Download bereit.


73 de Heinz, DL3AH (DV-Hessen)
19.01.2021 

 

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