6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

EMV / EMVU

Michael Straub, DF4WX
Steinstraße 9
55424 Münster-Sarmsheim
Tel: 06721/9492753 (AB)

Das Referat unterstützt Sie bei zwei Themenkomplexen

 

  • Der erste ist gemäß dem Namen des Referats die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Wir haben es hier mit zwei Feldern zu tun: Der Funkamateur stört mit seinen Aussendungen andere Geräte oder andersherum, Elektrogeräte stören den Funkbetrieb.
  • Der zweite Komplex ist die Anzeige ortsfester Amateurfunkstellen gemüß §9 BEMFV.

          Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitglieder des DARC, die dem Distrikt Rheinland-Pfalz angehören.

Aktuelles

  • Die H-Feldsonde unseres Meßkoffers wurde vom Hersteller repariert, das gesamte Gerät kalibriert. Der Meßkoffer kann nun wieder genutzt werden.
  • Im Zuge des 5G-Ausbaus des Mobilfunknetzes benötigen die Mobilnetzbetreiber zusätzliche Antennenstandorte. Für diese Standorte müssen sie eine Standortbescheinigung nach §4 BEMFV vorlegen. In einer solchen Bescheinigung müssen die Betreiber auch Funkanlagen in der Umgebung berücksichtigen. In einigen Fällen fanden Sie umfangreiche Antennenfarmen von Funkamateuren in der Nähe der geplanten Standorte, für die der Bundesnetzagentur keine Anzeige vorlag. In solchen Fällen fordert die BNetzA mit recht kurzer Frist die Erklärung an. Wenn Sie Nachteile vermeiden wollen (Betriebsverbot), sollten Sie unbedingt Ihre Selbsterklärung einreichen. (Sie sind ohnehin dazu verpflichtet.) So lange Sie rechtzeitig Ihre Bescheinigung eingereicht haben, ist der Mobilfunkbetreiber in der Nachweispflicht, dass es keine gegenseitigen Störungen gibt. Wenn Sie aber durch Nichtvorlage sozusagen den schwarzen Peter haben, sind Sie in der Nachweispflicht. Und das kann schwierig werden. Bitte beachten Sie, dass die Kapazitäten des EMV-Referats begrenzt sind und auch nur ein Meßkoffer zur Verfügung steht (wenn er denn repariert ist).

 

Elektromagnetische Verträglichkeit EMV

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Salopp ausgedrückt, müssen elektrische Geräte so gebaut sein, dass sie
- in einem definierten Maß störende Beeinflussungen vertragen
- störende Ausstrahlungen auf ein definiertes Höchstmaß begrenzen

In der Praxis funktioniert das in den meisten Fällen. Manchmal sind jedoch Maßnahmen erforderlich, die bis zur Außerbetriebnahme von Geräten oder Anlagen führen können. Wir haben es hier mit einem hohen Konfliktpotential zu tun und die Erfahrung zeigt, dass Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind. Es ist deshalb zweckmäßig, Konflikte zu deeskalieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Deshalb gilt: Elektromagnetische Verträglichkeit hat in besonderem Maße mit zwischenmenschlicher Verträglichkeit zu tun.

Wenn die kontaktlosen Nachttischlampen des Nachbars im Takt der Telegrafiesendung ein- und ausschalten, ist es wenig hilfreich, ihm klar zu machen, dass er Schrott gekauft hat. Umgekehrt, wenn sein neuer Plasmafernseher die Benutzung des 80m-Bands unmöglich macht, kann man ihn natürlich gerichtlich dazu zwingen, das Gerät außer Betrieb zu setzen. Bei der nächsten Störung wird er dann aber ebenfalls wenig kompromissbereit sein.

Ergo: Stelle Dich gut mit Deinem Nachbarn. Du brauchst ihn und er braucht Dich.

Der Nachbar wird gestört

Wenn man seltsame Störungen bei seinen Elektrogeräten hat und es gibt in der Nachbarschaft einen Antennenwald, ahnt man schnell, woher die Störungen kommen können. Nun steht Ihr Nachbar in der Tür und beklagt sich. Natürlich wollen Sie ihm helfen. Dazu muss festgestellt werden, ob die Störungen wirklich von Ihnen kommen und unter welchen Umständen sie auftreten. Hier ist es erforderlich, dass der Nachbar die Störungen protokolliert und dass Sie dieses Protokoll mit dem Stationstagebuch vergleichen. Auf welchen Bändern treten die Störungen auf? Bei welchen Betriebsarten? Zu welchen Zeiten? Bei welcher Antennenrichtung? Hierzu kann es hilfreich sein, mit Testaussendungen die Störungen zu verifizieren.
Wenn der Zusammenhang festgestellt ist, sollten Sie dem Nachbarn bei der Entstörung helfen. Überlegen Sie, wie die Störungen erzeugt werden. Meist werden in den Niederspannungsleitungen hochfrequente Spannungen induziert, die von der häuslichen Elektronik nicht verkraftet werden.

Wenn z.B. der Internetrouter ("Fritzbox") reproduzierbar abschmiert, kann die Störung
- über eines oder mehrere der Netzwerkkabel
- über das DSL-Kabel
- Über das Telefonkabel
- Über die Spannungsversorgung
eingefangen werden. Versuchen Sie, durch systematisches Abziehen von Kabeln das störende Kabel zu finden. Entstören Sie dieses Kabel mit Klappferriten. Gerne übersehen wird die Möglichkeit, dass das Steckernetzteil gestört wird. Hier ist ein kurzes entstörtes 230V-Adapterkabel nützlich.

Es gibt kein Universalrezept - Sie müssen improvisieren. Um entsprechendes Material zur Hand zu haben, sollten Sie auf OV-Ebene überlegen, einen Kasten mit Entstörmatierial zu beschaffen. Seien Sie dem Nachbarn gegenüber konstruktiv, aber keinesfalls überheblich und auch nicht devot. Überlegen Sie auch, ob es möglich ist, durch bestimmte selbst auferlegte Betriebsbeschränkungen die Situation vorläufig zu entschärfen. Wenn der Nachbar nicht mehr fernsehen kann, wird er nicht warten wollen, bis Sie >irgendwann< die Störung beseitigen.

Sie werden gestört

Während ein Funkamateur dank seines Antennenwaldes schnell als potentieller Störer identifiziert ist, kann die Suche nach Störungsquellen auf den Amateurfunkbändern sehr schwierig sein.
- Nicht jede Störung ist eine Störung. Wir vergessen gerne, dass wir nicht auf allen Amateurfunkbändern Exklusivstatus besitzen. Wo das nicht der Fall ist, müssen wir den Betrieb von kommerziellem, militärischem, etc. Funkbetrieb hinnehmen.
- Bei gewissen Störungen (Überhorizontradar, Rundfunkstationen) haben wir als Einzelpersonen keine Handhabe. Machen Sie sich schlau bzw. informieren Sie sich beim "IARU Region 1 Monitoring System" (Hyperlink: www.iarums-r1.org). Dort finden Sie auch Informationen zur Bandwacht des DARC.
Wenn Sie nun eine Störung als solche identifiziert haben, gilt es, die Störung zu protokollieren und die Störquelle zu lokalisieren. Auf welchen Bändern tritt die Störung wie auf? (Z.B. "Im 80- und im 40m-Band als Pfeifstörung im 4kHz-Raster.") Zu welchen Zeiten tritt die Störung auf? Wenn die Störung nur Abends auftritt, ist als Störquelle eine Beleuchtungseinrichtung wahrscheinlich. Es hilft nicht, wenn der Meßtrupp der Bundesnetzagentur um 14 Uhr eintrifft und keine Störung feststellt.
Als erstes sollten Sie sich fragen, ob die Störung aus Ihrem eigenen Haushalt kommt. Das ist übrigens auch das Erste, was die Bundesnetzagentur untersucht. Um peinliche Situationen zu vermeiden, schließen Sie an Ihre Antenne einen batteriebetriebenen Empfänger an und machen sie dann das gesamte Haus (bzw. den Haushalt) stromlos. Wirklich stromlos. Fünf Minuten reichen. Ist die Störung dann weg, untersuchen Sie systematisch Stromkreis für Stromkreis in Ihrem eigenen Haushalt.
Kommt die Störung nicht aus Ihrem Haushalt, wird es schwierig. Sie benötigen einen Peilempfänger. Leihen Sie sich im OV einen Peilempfänger aus. Ist keiner vorhanden, können Sie sich leicht behelfen. Wie das geht, steht z.B. in cq-DL, Heft 4/2019, S. 35 ("Empfangsstörungen peilen").
Meist sind diese Störungen beim Verursacher über dessen Stromnetz verwaschen, also nicht scharf abzugrenzen. Wenn Sie das Gebäude identifiziert haben, sollten Sie dort vorsprechen und das Problem freundlich ansprechen. Jemanden gleich an der Eingangstür zur Sau zu machen, was leider schon passiert ist, hilft nicht weiter ("zwischenmenschliche Verträglichkeit"). Die meisten Leute sind überrascht, es ist ihnen unangenehm und sie sind durchaus zur Abhilfe bereit.
War evtl. eine genauere Peilung möglich? ("Oben links") Wurde ein neues Gerät angeschafft?
Häufige Verursacher von Störungen sind:
- Steckernetzteile von LED-Lichtquellen
- Schaltwandler von Photovoltaikanlagen
- PLC-Modems
aber auch
- defekte Isolatoren an Hochspannungsleitungen
- die Elektronik von Windkraftanlagen

Wenn Sie das Problem lösen konnten, melden Sie es bitte trotzdem Ihrem EMV-Referenten!

Wenn Sie nicht weiterkommen, schalten Sie die Bundesnetzagentur ein. Die BNetzA hat bessere Peilmöglichkeiten. Ist der Verursacher unkooperativ, hilft es auch oft, wenn eine Amtsperson anklopft.

Wann immer Sie die Bundesnetzagentur einschalten, muss der EMV-Referent informiert und auf dem Stand gehalten werden. Während die Bundesnetzagentur in unserem Distrikt bisher immer sehr professionell auftrat und eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung erreichte, war das in anderen Regionen Deutschlands nicht immer so. Sie sollten deshalb sicherheitshalber immer um ein Aktenzeichen bitten und Ihren Fall aktiv nachverfolgen, um ggf. einschreiten zu können. Bei Problemen hilft Ihnen das EMV-Referat.

Manchmal kommt auch die BNetzA nicht weiter. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt das EMV-Referat kontaktieren BEVOR Sie zivilrechtliche Schritte einleiten. Anwälte und Richter haben kein Fachverständnis und ein schlecht vorbereitetes Verfahren kann zum Bumerang werden.

Anzeige gemäß §9 BEMFV

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Mit dem Erwerb einer Amateurfunklizenz ist es uns grundsätzlich erlaubt, Amateurfunkanlagen zu errichten. Zu beachten ist jedoch die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)". Für uns relevant ist §9. Dieser legt fest, dass bei allen ortsfesten Amateurfunkanlagen mit einer EIRP von mehr als 10W eine Anzeigepflicht besteht. Diese Strahlungsleistung wird mit gängigen Geräten in der Regel überschritten. Lediglich bei QRP-Betrieb mit einfachen Antennen bleibt man darunter. Deshalb ist für die meisten Amateurfunkanlagen eine solche Anzeige zwingend erforderlich. Glücklicherweise unterliegen wir Funkamateure einem vereinfachten Verfahren. Das EMV-Referat unterstützt Sie bei der Erstellung der Unterlagen.
Erstaunlicherweise scheitern heutzutage die meisten Funkamateure beim Anlegen einer maßstäblichen Skizze der örtlichen Verhältnisse. Dabei können wir Sie nicht unterstützen. Das EMV-Referat setzt ein, nachdem die Zeichnungen mit Antennen vorliegen. Bei der Erstellung der Zeichnungen können z.B. herangezogen werden:

  • Bodenrichtwertinformationssystem Rheinland-Pfalz. Klicken Sie auf die Karte und suchen Sie Ihren Standort. Schränken Sie die Darstellung ein auf "Liegenschaftskarte RP (Basis)". Damit haben Sie schon einmal einen genordeten Lageplan, den sie übernehmen oder in eine eigene Skizze übertragen können.
  • Google Earth liefert Ihnen Fotos "von oben" und eine Linealfunktion. Sie können das Grundstück vermessen. Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie mit dieser Linealfunktion und ergänzenden Fotos auch leicht maßstäbliche Gebäudeskizzen erstellen, wenn Ihnen keine Baupläne zur Verfügung stehen.

Uns ist es erlaubt, die Anzeige basierend auf Berechnungen zu erstellen. Hierzu steht allen DARC-Mitgliedern das Windows-Programm "Watt32" kostenlos zur Verfügung. Das Programm enthält viele gängige Antennentypen. Sie können die erforderlichen Daten leicht errechnen. Sollten Sie aus Sicherheitsgründen kein MS-Windows nutzen wollen, können Sie das von der Bundesnetzagentur kostenlos bereitgestelle Programm WattWächter benutzen. Dieses erfordert eine Java-Installation auf Ihrem Rechner, ist aber ansonsten nicht abhängig vom Betriebssystem.
In der Realität können wir Antennen häufig nicht ideal aufbauen. So wird dann der für das Grundstück eigentlich zu lange Dipol zweimal ums Eck gespannt. Auf solche Besonderheiten kann die Berechnungssoftware nicht eingehen. In solchen Fällen benötigen wir gemessene Werte. Der Distrikt ist Eigentümer eines hochwertigen, kalibrierten Meßgerätes für E- und H-Felder. Mit diesem Meßgerät lassen sich die von der Behörde benötigten Angaben messen. Das Meßgerät wird bei Bedarf verliehen, bzw. wir unterstützen Sie direkt bei der Messung. Die Versandkosten sind mit ca. 28€ (DHL, versichertes Paket, Versicherung über 2500€, Stand April 2019) recht hoch. Deshalb empfehlen wir, dass nicht einzelne Funkamateure, sondern Ortsvereine sich das Meßgerät leihen und dann in einer konzertierten Aktion innerhalb des OV die Messungen durchführen.

Feldstärkemessung

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In der Realität können wir Antennen häufig nicht ideal aufbauen. So wird dann der für das Grundstück eigentlich zu lange Dipol zweimal ums Eck gespannt. Auf solche Besonderheiten kann die Berechnungssoftware nicht eingehen. In solchen Fällen benötigen wir gemessene Werte. Der Distrikt ist Eigentümer eines hochwertigen, kalibrierten Meßgerätes für E- und H-Felder. Mit diesem Meßgerät lassen sich die von der Behörde benötigten Angaben ermitteln. Der Meßkoffer kann von Mitgliedern des Distrikts Rheinland-Pfalz ausschließlich über den jeweiligen OVV des Ortsverbands angefordert werden. Dabei ist es sinnvoll, dass innerhalb des OV Messanforderungen gesammelt und gebündelt durchgeführt werden, damit das Gerät möglichst kurz blockiert ist. Das Gerät wird entweder nach Einweisung persönlich übergeben oder per versichertem Postpaket (Versicherung > 2500€, Kosten ca. 30€) versandt.

Alternativ können Meßvorhaben durch den Referenten persönlich unterstützt werden. Die Unterstützung ist selbstverständlich kostenlos, jedoch sind die Reisekosten gemäß der DARC-Reisekostenrichtlinie vom OV-Konto bzw. nach Rücksprache mit dem Distriktvorsitzenden vom Distrikt zu erstatten.

Zusammenfassung

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  • Melden Sie Ihre Funkanlage bei der BNetzA an.
  • Bleiben Sie im Fall von Störungen ruhig und gefasst. Vermeiden Sie alles, was zur Eskalation führen könnte.
  • Ermitteln Sie die Störungsursache und beheben Sie die Störung.
  • Wenn Sie selbst nicht weiterkommen, schalten Sie die BNetzA ein.
  • Melden Sie alle Störungen dem EMV-Referenten.
  • Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, konsultieren Sie unbedingt die Geschäftsstelle des DARC.
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