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Spenden für das Vereinseim N16 Rheine

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Spenden

Die Funkamateure in Rheine und Umgebung unterhalten ein Clubheim im Haus der Kleintierzüchter. Es ist nicht üblich, dass ein Ortsverband in der Lage ist, ein Clubheim unterhalten zu können. 

Unser Clubheim ist nicht nur ein Treffpunkt, wir nutzen unseren Gesellschaftsraum auch für Schulungen und Vorträge. Werkstattische mit HF Messtechnik, eine Funkstation für KW und eine für UKW mit entsprechenden Antennenanlagen, sind vorhanden.

Da wir keine Gewinne erwirtschaften, sind wir zum Erhalt unseres Clubstationsstandortes und für unsere Arbeit, Kinder, Jugendliche und Erwachsene für das schönste und interessanteste technische Hobby zu begeistern, auch auf Spenden angewiesen.

Wenn Sie unseren Ortsverband unterstützen möchten, können Sie Spendenauf folgendes Konto überweisen.

 

Kontoinhaber: DARC e.V. Spendenkonto
IBAN: DE17 5001 0060 0995 4226 05
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt

Verwendungszweck:

Unbedingt mit „N16 Spende für Rheine beginnen und den Spendernamen und das Rufzeichen (wenn vorhanden) aufführen.

Der DARC e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen aus, die steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Spendenbescheinigung

Bei Spenden, die von Nichtmitgliedern geleistet werden, senden die Spender bitte eine E-Mail an buchhaltung@darc.de, damit die Geschäftsstelle die Adresse für die Erstellung einer Spendenbescheinigung hat.

 

Geht das nicht auch ohne den ganzen Papierkram?

Selbstverständlich kann man den Ortsverband jederzeit auch ohne eine Spendenbescheinigung etwas Gutes tun.

Wer den Ortsverband Rheine und Umgebung gerne finanziell unterstützen möchte, aber keinen Wert auf Formalien legt, kann sich auch direkt an den >Ortsverbandsvorsitzenden< wenden.

 

Sachspenden

Gerne nehmen wir auch gebrauchte Geräte, wie z.B. Funkgeräte, Messgeräte, Laptops, Computer, Monitore, Lötstationen, Lötzinn, usw. als Spende entgegen.

Wenn für die Sachspende eine Spendenquittung benötigt wird, muss eine >Sachspendenbescheinigung< ausgefüllt und vom Ortsverbandsvorsitzenden unterschrieben werden.

 

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