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      Negativ-Meldungen beim BEMFV-Anzeigeverfahren unnötig

      (27.02.04/sh) Die RegTP hält BEMFV-Anzeigen bei Empfangsbetrieb oder Unterschreitung der 10 W EIRP-Grenze für unnötig. Solche Meldungen werden möglicherweise von einigen Außenstellen gesammelt, bisher aber nicht zentral abgefragt. Laut Behörde ergibt sich bei einer Negativ-Anzeige für den Funkamateur rechtlich eine komplexere Situation, wenn er 9,9 W EIRP überschreitet. Wird dies z.B. bei einer Störfallbehandlung durch die RegTP festgestellt, ist das ein Verstoß gegen die BEMFV und eine Falschdeklaration.

      Die RegTP ist bereits bei Stichproben-Prüfungen und Beeinflussungsfällen auf fehlerhafte bzw. fehlende Meldungen gestoßen. Daraufhin wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

      Die Vorstandsinformation dazu lesen Sie in Packet Radio in der Rubrik DARC und unter www.darc.de/aktuell/voinfo .

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