Unter www.fabh.eu ist die neue Homepage des Fördervereines Amateurfunk Bad Honnef e.V. seit wenigen Tagen online.
Vielen Dank an Heribert (DK2HS) für die Administration und die Ersteinrichtung.
Auf der Homepage informiert der Verein zukünftig nicht nur über Aktuelles aus dem Vereinsleben.
Ziel des Vereins ist es, den Austausch zwischen Funkinteressierten zu fördern, technische Innovationen voranzutreiben und die Ausbildung zum Funkamateur zu unterstützen.
Es lohnt sich also, immer mal wieder herein zu schauen.
Der Verein ist unter dem Aktenzeichen VR 4071 beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Siegburg eingetragen.
Das Finanzamt Sankt Augustin hat mit Bescheid vom 11.06.2025 (Aktenzeichen 222/5735/5492) die Gemeinnützigkeit zum Zwecke der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie zur Förderung des Amateurfunkes bescheinigt.
Weiter ist der Verein unter dem Aktenzeichen E-17277 in der Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadeverfahren der Justiz des Landes NRW erfasst.
Der Vorstand ist nach der Umstellung - wie folgt - zu erreichen:
Geschäftsstelle info@fabh.eu
Vorsitzender vorsitzender@fabh.eu
Stellvertretender Vorsitzender stellvertreter@fabh.eu
Schatzmeister schatzmeister@fabh.eu
Presseanfragen presse@fabh.eu
In den wenigen Monaten des Bestehens konnten bereits diverse Anschaffungen getätigt und mehrere Projekte oder Vortragsveranstaltungen finanziell unterstützt werden.
Wir freuen uns, ab November dieses Jahres den zweiten Amateurfunklehrgang in Bad Honnef zu unterstützen. Den Ersten von uns unterstützen Amateurfunklehrgang schlossen -16- Teilnehmer erfolgreich ab.
Dies geht nur mit Euch und Eurer Unterstützung, um die wir hiermit bitten!
Wir haben Dich überzeugt und Du möchtest uns als Spender oder Fördermitglied unterstützen oder eine Mitgliedschaft für nur 2 Euro im Monat eingehen?
Dann spreche uns einfach an oder schicke uns eine Mail. Wir kommen dann auf Dich zu!
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass unser Verein befugt ist, Zuwendungsbestätigungen („Spendenbescheinigungen“) nach den amtlichen Anforderungen auszustellen.

