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      Vereinfachtes Antragsverfahren für Amateurfunkgenehmigung in Kenia

      (08.04.04/sh) In Kenia gibt es ein neues, vereinfachtes Antragsverfahren für eine Amateurfunkgenehmigung. Ausländische Funkamateure, deren Land direkte oder indirekte diplomatische Beziehungen mit Kenia hat, können einen Antrag ohne bisherige Bewertung durch die Polizei und Sicherheitsdienste stellen. Die Fernmeldebehörde prüft nur die Gültigkeit der ausländischen Amateurfunkgenehmigung und stellt danach sofort die Gastlizenz aus. Früher dauerte dieser Vorgang bis zu sechs Monaten.

      Ausländische Mitbürger mit kenianischer Staatsbürgerschaft brauchen weiterhin eine gültige ausländische Genehmigung oder eine kenianische Prüfungsbescheinigung. Sie benötigen aber keine Sicherheitsüberprüfung mehr, ein polizeiliches Führungszeugnis reicht aus. Über eventuelle Änderung der Gebühren liegen noch keine Information vor.

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