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      Bundesrat beschließt 5. Änderung zur Frequenzverordnung

      Änderung Frequenzverordnung

      In seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. September hat der Bundesrat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung beschlossen. Damit ist nun ein weiterer Schritt getan, eine rechtliche Basis für den erneuten Sendebetrieb deutscher Funkamateure im 4-m-Band zu schaffen. Dieser Beschluss des Bundesrats bedeutet jedoch nicht automatisch, dass etwa ab dem 1.1.2027 wieder im 4-m-Band gefunkt werden darf.

      Auf der Zeitschiene stehen erst einmal die formale Ausfertigung der Verordnung durchs zuständige Ministerium und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Daran anschließend folgen die notwendige Aktualisierung des Frequenzplans durch die Bundesnetzagentur und die Anpassung der Nutzungsbestimmungen. Danach kann eine Zuteilung durch die BNetzA erfolgen. Erst nach Veröffentlichung einer entsprechenden Verfügung, also dem dort genannten Stichtag, dürfen Funkamateure diese Frequenzen legal nutzen. Wenn alle diese Prozesse zügig ablaufen, könnte es bis zum Beginn der Sporadic-E-Saison 2027 klappen.

      Bernd Mischlewski, DF2ZC
      Martin Weber, DL5DS
      Referat Frequenzmanagement

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