Auf der Zeitschiene stehen erst einmal die formale Ausfertigung der Verordnung durchs zuständige Ministerium und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Daran anschließend folgen die notwendige Aktualisierung des Frequenzplans durch die Bundesnetzagentur und die Anpassung der Nutzungsbestimmungen. Danach kann eine Zuteilung durch die BNetzA erfolgen. Erst nach Veröffentlichung einer entsprechenden Verfügung, also dem dort genannten Stichtag, dürfen Funkamateure diese Frequenzen legal nutzen. Wenn alle diese Prozesse zügig ablaufen, könnte es bis zum Beginn der Sporadic-E-Saison 2027 klappen.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Martin Weber, DL5DS
Referat Frequenzmanagement
Detailansicht-Archiv
Bundesrat beschließt 5. Änderung zur Frequenzverordnung

