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      Neue Regelung zum Contestbetrieb auf Bändern >300 GHz

      Auf der Referatsbesprechung des Referats Contest am 06.08.2026 wurde ein Beschluss zum Contestbetrieb auf Bändern > 300GHz gefasst.

      Vor einigen Jahren wurde den „Lichtfunkenthusiasten“ im Rahmen der vom DARC veranstalteten UKW-Conteste die Möglichkeit gegeben, ihre Kräfte zu messen. Hierfür wurden die „>300 GHz“-Klassen eingeführt. Amateurfunkrechtlich gibt es für diesen Frequenzbereich keine eindeutige Regelung mehr. (Siehe www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_1.html . Dort wird unter B.14 darauf verwiesen,

       

      dass die entsprechenden Frequenzbereiche vom Amateurfunkdienst genutzt werden können.

      Für keine der Lizenzklassen A, E oder N werden hierzu weitere Angaben gemacht.

      Das DARC Referat Conteste geht daher davon aus, dass alle Lizenzklassen diesen Frequenzbereich

      im gesetzlichen Rahmen nutzen dürfen, d. h. unter Beachtung aller beim Umgang mit Licht

      – insbesondere mit Lasern – geltenden Sicherheitsbestimmungen.

      Daher werden für die „>300 GHz“-Klassen Logeinreichungen aller Lizenzklassen akzeptiert.

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