6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

neuer QSL-Kartenmanager

Hallo liebe YL,s und OM,s.

Eine freudiege Mitteilung werde ich Euch mitteilen .Unser Uwe ,DO2PZ,hat sich mit Absprache von DL7XU ,Manfred. unseren

Jahrzehnten langen QSL Manager einverstanden erklärt ,das er der neue QSL - Manager wird.

Absofort wir er das Amt ausüben.

Die QSL Karten können immer am Ersten Dienstag im Monat in unserem Clubheim abgegeben werden und auch abgeholt werden .

Bitte seht auf unserer Internetseite vom OV nach ,wann die genauen Termine sind oder ob sich was geändert hat .

Die Adresse vom neuen QSL Manager lautet : Uwe Kuschmann -DO2PZ -Theodor-Loos-Weg 10 . Tel.: 6 81 43 62 .

73 von Knut .DC7AZ OVV von D03 .

Die Duldungen der Bundesnetzagentur für den Amateurfunk

von DL2YMR

In diesem Video erkläre ich die befristeten Erlaubnisse der Bundesnetzagentur aus dem Amtsblatt 24/2023

https://www.youtube.com/watch?v=Ere-kAt01v8&t=574s

 

73 de dl7ahd

unser Raum im DARC-Treff

Hallo Funkfreunde'innen !

Ich werde, da wir unseren virtuellen Raum bei Funk Treff de bis zum 30.September 2023 beenden und schliessen.

Wenn wir wieder einen Kommunikationsraum brauchen können wir uns wieder einen einrichten

73 de DL7AHD dieter  webmaster bei D03

Berlin Rundspruch abbonieren !

Liebe XYLs und OMs,

Diesen Rundspruch gibt es ab sofort auch im Versand über einen Mailverteiler.

Wenn Sie den Rundspruch als E-Mail abonnieren wollen, schicken Sie eine leere Mail mit dem Betreff

"subscribe nodigest"

(ohne Anführungsstriche) an bb-rundspruch-request(at)lists.darc.de

Verwenden Sie dabei eine Mailadresse als Absender, unter der Sie den Rundspruch empfangen möchten.

73 von Joe, DL3VL, im Auftrag des Distriktsvorstandes Berlin

 

73 dl7ahd 30.08.2023

Berlin: Hilfsangebot über den Amateurfunk (aus dem Tagesspiegel 18.11.2022)

Berlin: Hilfsangebot über den Amateurfunk - Die Berliner Bevölkerung zeigt nach dem Unglück große Solidarität

Nach der Erdbeben-Katastrophe kommt die Solidarität der Berliner Bevölkerung auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Bei den Hilfsorganisationen und türkischen Vereinen stehen seit dem Beben, das den Nordwesten der Türkei in der Nacht zum Dienstag aus dem Schlaf riss, die Telefone nicht mehr still.

18.08.1999, 00:00 Uhr

Nach der Erdbeben-Katastrophe kommt die Solidarität der Berliner Bevölkerung auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Bei den Hilfsorganisationen und türkischen Vereinen stehen seit dem Beben, das den Nordwesten der Türkei in der Nacht zum Dienstag aus dem Schlaf riss, die Telefone nicht mehr still. Politiker aller Parteien rufen zu Spenden für Istanbul, die Partnerstadt am Bosporus, auf. "Die Amateurfunker haben uns auf unserem Anrufbeantworter ihre Hilfe angeboten, weil die Telefonverbindungen so schlecht sind", erzählt Kenan Kolat vom Türkischen Bund Berlin-Brandenburg in Neukölln. Viele Deutsche meldeten sich und fragten, wie sie helfen könnten, so Kolat.

Der Geschäftsführer der türkischen Dachorganisation hat eine Versammlung für die Mitglieder organisiert, um Hilfsaktionen zu planen. Auch die Mitglieder der Türkischen Gemeinde e.V. in Kreuzberg wollten sich am Mittwoch treffen, um über gemeinsame Aktionen zu beraten. "Bei uns rufen zum Beispiel Berliner an, die wissen wollen, wo sie Blut spenden können", berichtet Ufuk Toprak. Die Beantwortung solcher Fragen sei nur mit Hilfe der Mediziner unter den Mitgliedern möglich.

Unterdessen wurden beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin, der nach dem Beben die Telefonnummer 698 07 30 eingerichtet hatte, die ersten Anträge eingereicht. Mehrere Menschen hätten sich außerdem telefonisch nach Angehörigen erkundigt. "Wir können leider keine schnelle Auskunft geben", bedauert Yvonne Fischer. Noch seien keine Listen mit den Namen der Toten erschienen. Das sei im wesentlichen das Hauptanliegen der Anrufer. In der Zentrale des DRK-Landesverbandes wird ebenfalls von einer großen Spendenbereitschaft der Bevölkerung berichtet. Viele Einzelpersonen würden anrufen, um zum Beispiel Kleiderspenden anzubieten.

In Berlin lebt mit knapp 145 000 melderechtlich registrierten türkischen Staatsangehörigen die größte türkische Gemeinde außerhalb der Türkei. Die Zahl der Menschen türkischer Abstammung dürfte allerdings bei über 170 000 liegen. Ob Kfz-Werkstatt oder Supermarkt: Türkische Geschäfte und Läden prägen das Stadtbild. Die meisten der in Berlin lebenden Türken haben durch Verwandte, die in der Türkei leben oder dort gerade Urlaub machen, eine starke Bindung zu dem durch das Erdbeben erschütterte Land.

Suzan Gülfirat

 

Notfunkübung

 Deutschland funkt !!!
Bürgernotfunk für JEDERMANN

Bundesweite Notfunkübung für JEDERMANN

 

  • Donnerstag 8. Dezember 2022
  • Funkgerät einschalten, sobald ein Mobiltelephon in der Nähe die Übungsnachricht empfängt (Geplant gegen 11:00 Uhr MEZ), oder eine Sirene in Deiner Umgebung erklingt.
  • CB-Funk: Kanal 9 AM oder FM
  • Amateurfunk: 145,500 oder 434,000 MHz FM
  • PMR446 & FreeNet: Kanal 1 ohne CTCSS/DCS
  • Per Funk melden mit Stationsname und Standort und danach hören
  • Warten auf Rückmeldung und ohne Rückmeldung regelmässig rufen.
  • VOLLKOMMEN EGAL ob Du CB-Funker, Funkamateur oder gar kein Funker bist und nur die Geräte im Kinderzimmer gefunden hast.

 

Das Übungs-Szenario Zugrunde liegt das . Einhergehend damit stehen keine Kommunikationsmöglichkeiten wie Festnetz-Telefon, Mobiltelefone und andere Internetbasierte Kommunikations-Dienste mehr zur Verfügung. Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben können natürlich noch funken. Aber dank der ausgefallenen Telephone können die Bürger die Notrufnummern 110 (Polizei-Notruf) und 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) nicht mehr erreichen.

Der Notfunk-Reporter Der Notfunk-Reporter bietet die Möglichkeit, Erfahrungsberichte, Logbücher etc, welche im Rahmen der Übung entstanden sind, jedem zugänglich zu machen. Die im Notfunk-Reporter abgesetzten Einträge werden jeweils von einem Admin gesichtet und freigegeben. Daher bitte nicht wundern, wenn der Eintrag nicht sofort auftaucht. Auch wir müssen hin und wieder arbeiten ;-)

Was passiert am 8. Dezember? Nachdem man im Jahre 2020 zum ersten Mal versucht hat, in der BRD einen bundesweiten Warntag durchzuführen, an welchem alle Katastrophenschutz-Sirenen heulen sollten, hat man sich dazu entschlossen, am 8. Dezember 2022 wieder einen solchen Warntag abzuhalten. In diesem Jahr soll das sogenannte dazu genutzt werden, auf ALLE zu diesem Zeitpunkt in einem Mobilfunknetz angemeldeten Handys und Smartphones eine Übungsnachricht zu verschicken. Ob dies' klappt, wird sich zeigen. Der Warntag 2020 war leider ein bundesweiter Reinfall, da von den tausenden Sirenen nur ein Bruchteil tatsächlich angsprungen ist.

Österreich macht es vor Die Menschen in Österreich schrecken schon seit vielen Jahren regelmäßig durch Übungsalarme aus dem Büroschlaf hoch. Die Funkamateure der Alpenrepublik sind sehr eng mit Katastrophenschutz und Bundesheer vernetzt und nutzen diese Gelegenheit jedes Mal für eine spontane Notfunkübung. Hier werden bestehende Strukturen getestet, neue Strukturen gebildet und Funkwege ausprobiert.

Gibt es solche Funknetze auch in der BRD? Leider gibt es in der BRD bisher nur seitens der Funkamateure lokale bzw. zum teil regionale Notfunkbemühungen. Der hat leider seine Stellung als Bundesverband für den Amateurfunkdienst nicht dazu benutzt, solche Netze ernsthaft zu etablieren und sich ausschließlich auf einzelne Bemühungen lokaler Gruppen verlassen. Dazu kommt, dass der Katastrophenschutz in der föderalen Bundesrepublik Ländersache ist - und nur grob durch den Bund koordiniert wird und werden kann. Sprich: Jedes Bundesland hat sein eigenes Katastrophenschutzgesetz, was noch lange nicht mit dem seines Nachbarbundeslandes übereinstimmt.

Dann wird das wohl Chaos pur bei der Übung? Tatsächlich ist das genau so und kann nicht anders erwartet werden. Ohne Netze und Strukturen kann und wird es ein "wildes Durcheinander" geben. Bei den Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS) nennt man dies die "Chaosphase". Diese ist vollkommen normal und lässt sich nicht verhindern. Tatsächlich würde sich dann in einer realen Katastrophe (welche eine Notfunkübung ja simulieren soll) nach kurzer Zeit selbstständig eine Art Struktur entwickeln: Eine Station übernimmt aus eigenem Antrieb die Leitung. Sie ruft nacheinander alle anderen Funkstationen auf der gleichen Frequenz / dem gleichen Kanal auf, sich zu melden. Und schon ist daraus ein Funknetz entstanden.

Und warum ist das für ALLE Funker in Deutschland? Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat ganz klar gezeigt, dass selbst der BOS-Funk (Behördenfunk) sehr schnell auch ohne Blackout etc. Probleme bekommen kann in Sachen Reichweite und Erreichbarkeit. Tatsächlich haben die Einsatzkräfte im Ahrtal zu Anfang mit allem gefunkt, was sie in die Finger bekommen konnten: von Jedermann- und CB-Funkgeräten, über Betriebsfunk, Geräte der DLRG-eigenen Frequenzen bis hin zum alten analogen BOS-Funk wurde alles genutzt, was eine Batterie und ein Mikrofon hatte. Daher wollen wir uns in dieser Übung NICHT EINSCHRÄNKEN - sondern tatsächlich das benutzen, was wir vorfinden, sollte am 8. Dezember 2022 tatsächlich der Strom ausfallen - oder eine anderweitige Katastrophe über die BRD hereinbrechen.

Organisation im Vorfeld Mach mit und hilf' uns, zu organisieren, was man im Vorfeld organisieren kann:

 

Letztes Update - Inhalt: 06.11.2022 - Struktur: 06.11.2022

Prüfungstermin Amateurfunk

Termine für Amateurfunkprüfungen

Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske im Prüfungsraum

Beachten Sie bitte den Hinweis auf unserer Internetseite zum Thema Amateurfunkprüfung!
Standort Prüfungstermine Prüfungsbeginn

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/Termine.pdf?__blob=publicationFile&v=150


Berlin 26.09.2022  +   10.10.2022        Seidelstr. 49

Kontaktdaten für die Anmeldung zur Amateurfunkprüfung

Postanschrift: Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund

E-Mail: DORT10-Pruefung@BNetzA.de
Telefon: 02 31 / 99 55 - 0

 

dl7ahd

 

Termine für Amateurfunkprüfungen

Termine für Amateurfunkprüfungen

Hinweis zur aktuellen SARS-CoV-2 (COVID-19)-Entwicklung:
Beachten Sie bitte den Hinweis auf unserer Internetseite zum Thema Amateurfunkprüfung!

 

Berlin                        26.09.2022                                 Unterschiedliche Uhrzeiten    Max. 5 Teilnehmer
Seidelstr. 49 
13405 Berlin

 

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/Termine.pdf?__blob=publicationFile

 

40.TAF traditioneller Amateurfunk Flohmarkt

Sonntag 15. Mai 2022    40.TAF  traditioneller Amateurfunk Flohmarkt von OV D03

                                                            Neuköllner str.297, 12357 Berlin

                                                          Anmeldungen unter   Tel.: 030 66909804

DARC Kalender Treff DARC

Zum DARC Treff    Calender

https://treff.darc.de/kalender.html

 

Von unserem Distriktvorsitzenden

Die StVO gilt und die Übergangsregelung ist abgelaufen. Berlin hat derzeit keine Ausnahme auf Landesebene publiziert. Allerdings hat der Bund eine Änderung der StVO in kommenden Jahr angekündigt, in der auch dieses Thema geändert werden soll. Es könnte also sein, daß in einer neuen StVO die Nutzung von Mikrofonen wieder erlaubt wäre .

Bis dahin ist in Berlin keine Ausnahmeregelung in Sicht. Sollte sich etwas tun, erfahre ich es in qrl ziemlich schnell und werde es publizieren.

73 Marcus

Nutzung von Mobilfunkgeräten

Schleswig-Holstein: Nutzung von Mobilfunkgeräten im Kfz weiterhin erlaubt

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Die Nutzung von Mobilfunkgeräten während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2021 erlaubt. Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekannt gab, verlängert das Bundesland damit eine ursprünglich bis zum 30. Juni 2020 geltende Übergangsregelung erneut. Die vorher gültige Verlängerung lief zum 30. Juni 2021 aus. Als Grund für die erneute Verlängerung der Übergangsfrist gab Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz an, dass zahlreiche Berufsgruppen von einem möglichen Verbot betroffen wären. "Außerdem plant das Bundesverkehrsministerium ohnehin, Funkgeräte von dem Verbot auszunehmen, wenn die StVO das nächste Mal geändert wird. Das soll Stand jetzt 2022 der Fall sein", so Buchholz. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung sei daher sinnvoll.

UKW Contest

Wichtige Info zum UKW-Contest Mai: Nachdem die bundesweite Ausgangssperre in Kraft getreten ist, hat das Referat Conteste nach einer Abstimmung beschlossen, dass der UKW Contest Mai nicht für die CM* und ebenso nicht für den UKW-Pokal zählt. D.h. der…... t.co/np8Ti942sc

Aktuelles: Funk im Kfz

Das vom DARC bei der Technischen Universität Braunschweig, Lehrstuhl für
Ingenieur- und Verkehrspsychologie, beauftragte Gutachten zum Mikrofonverbot
im Kfz wurde dem Vorstand mittlerweile übergeben. In einer standardisierten
Fahrsimulation wurde untersucht, inwieweit die Fahrleistung durch den Ge-
brauch eines Furikgerätes beeinträchügt wird.
Viele unserer Vorbehalte gegenüber dem Mikrofonverbot Wurden darin bestätigt:
So z.B. beansprucht die Nutzung eines Funkgerätes Während der Fahrt die visuel-
len Ressourcen in nur sehr geringem Ausmaß, sodass ein sicheres Fahren gewähr-
leistet ist. Dies wurde auch irn Vergleich zur Bedienung des Autoradios bestätigt
In der CO DL-Ausgabe 3/2l werden wir das Gutachten detailliert und ausführlich
vorstellen. Die neuen Erkenntnisse fließen in die politische Lobbvarbeit ein. ln
diesem Bereich intensiviert der DARCVorstand derzeit die Zusammenarbeit mit
den CB-Funlc-Verbänden, um eine noch größere Wirkung zu erzielen.

Christian Entsfellner, DL3MBG

3. Corona-Information - Stand 20. November 2020

Pandemie Regeln auch für Vereine verlängert
Bertram Heßler (DG2FDE) 3. Corona-Information - Stand 20. November 2020
 

Wie nunmehr bekannt wurde, hat  
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
in Ausnutzung der in § 8 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen-
schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkun-
gen der COVID-19-Pandemie (kurz: GesRuaCOVBekG) enthaltenen Verordnungsermäch-
tigung die
«Sonderregelungen COVID-19» bis zum 31.12.2021
ohne Einschränkung verlängert.
[Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins-
und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GeRGenR-
COVMVV) vom 20. Oktober 2020, BGBl. 2258 vom 28.10.2020.]
Was das im Einzelnen für den DARC e.V., seine Distrikte und Ortsverbände heißt, ob Wahlen
und Versammlungen damit grundsätzlich auch 2021 ausgesetzt werden können oder wie rich-
tig zu verfahren ist um bestandskräftige Abstimmungen zu erreichen, wird Gegenstand einer
eigenen Meldung sein.
Fest steht aber auf Grund der Erfahrungen mit der jetzt verlängerten Ausgangsrege-
lung schon jetzt, dass
1. eine rechtmäßig ausgefallene Versammlung nicht später nachgeholt werden muss.
Leider ist im Internet oder in mündlicher Überlieferung oftmals das Gegenteil zu hören oder
zu lesen. Versammlungen werden nicht verschoben und „nachgeholt“; sie Fallen, sofern sie
nicht online durchgeführt werden sollen oder im Einzelfall auch einmal durchgeführt werden
müssen, „einfach“ aus. Es gibt keine Ersatzversammlung, sondern nur eine spätere regu-
läre Versammlung. Keinesfalls besteht also die Notwendigkeit zusätzlich zu einer 2020
oder 2021 rechtmäßig ausgefallenen Versammlung eine weitere reguläre Versamm-
lung abzuhalten.
2. sämtliche Formalien der üblichen Ladung einzuhalten sind.
3. Teilnahmemöglichkeiten dürfen nicht, auch nicht mit dem Argument fehlender Kapa-
zitäten (sei es auf Grund Raumgröße und Personenabstand – sofern Versammlungen mit
persönlicher Anwesenheit zugelassen sind oder auch online) beschränkt werden.
4. jetzt hinreichend Zeit besteht und damit die Abklärung, des was, wann, wie in aller Ruhe
erfolgen kann.

Bertram Heßler (DG2FDE)

Funk in KFZ

Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten in Kfz bis zum 30. Juni 2021 verlängert: Unabhängig von Länderregelungen ist die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. In der Bundesrat…... http://DARC.de

Verlängerung der StVO-Übergangsfrist beantragt

Verlängerung der StVO-Übergangsfrist beantragt

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Am 15. Juni hat sich der Vorsitzende des Runden Tisches Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG, noch einmal an den Verkehrsausschuss des Bundesrates und an alle Verkehrsminister der Bundesländer gewandt. Ziel dabei ist es, die zum 1. Juli auslaufende Übergangsfrist bis 30. Juni 2021, insbesondere auch COVID-19-bedingt, verlängert zu bekommen. Hintergrund ist das sogenannte Handyverbot am Steuer, das nach einer Gesetzesreform nun auch handgehaltene Mikrofone beim Fahrbetrieb betrifft - der DARC berichtete zu dem Vorgang mehrfach in seinen Medien.

Christian Entsfellner, DL3MBG, schreibt: "Positive Rückmeldungen liegen uns aktuell auf Bundesebene aus dem Büro von Herrn Bundesminister Chef des Kanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Prof. Dr. Helge Braun, MdB sowie aus dem für Bayern zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor. Der Bundesminister nimmt die Vorschläge des RTA gerne zur Kenntnis und aus Bayern wird uns per E-Mail ebenfalls bereits konkrete Unterstützung und Beobachtung des Fortgangs durch das hier zuständige Staatsministerium für Verkehr zugesagt.

Ein erneuter Versuch einer Fristverlängerung wurde jetzt vor allem pandemiebedingt und deshalb nochmals unternommen, weil uns zwischenzeitlich bekannt wurde, dass auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag die Neuregelungen in § 23 StVO aufgrund vieler kritischer Stimmen aus den gesamten juristischen Fachkreisen wohl nochmals erörtern möchte. Auch deshalb erscheint es als nicht haltbar anzusehen, dass nur für wenige Monate Funkdienste und damit der Amateurfunk von einer Vorschrift betroffen sind, die ohnehin unter den Fachleuten in der Justiz bereits infrage steht.

Nichtsdestotrotz wird, sofern sich nichts anderes ergibt, die Regelung am 1.

Juli 2020 erst einmal in Kraft treten und ist zu beachten. Wir berichten zeitnah, wenn und sobald sich etwas Neues ergibt."

QSL im OV D03

Liebe YL,s und OM,s .

Änderung der QSL Ausgabe und Abgabe !

 

Unser QSL - Manager ,DL7XU ,und der OV Vorstand weist darauf hin ,das sich bei  der

Abgabe bzw. bei der Ausgabe der QSL Karten sich etwas Grundlegendes geändert hat

 

Ausgabe u. Abgabeder QSL-Karten immer jetzt im OV - Raum bei jeder Monatssitzung .

Monatssitzung immer der Erste! Dienstag jeden Monats.

Es werden keine QSL-Karten mehr versendet.

73 de Knut , DC7AZ

 

 

Hier noch einmal die Richtigstellung ( QSL Kartenversand )

Die QSL Karten werden nicht mehr von Manfred - DL7XU an den einzelnen

OM,s oder YL,s dierekt versendet. Die Abholung und Ausgabe Der QSL Karten

erfolgt nur noch im Clubraum bei der Monatssitzung.

73 de Knut - DC7AZ.



Redaktion <time datetime="2019-12-18"> 18.12.2019 </time>

Frequenzen

BNetzA verlängert Nutzung des 13-cm- und 6-cm-Band durch Klasse E

Wie die Bundesnetzagentur in ihrem jüngst erschienenen Amtsblatt unter der Mitteilung Nr. 666/2019 bekannt gibt, ist die Regelung des Zugangs für Inhaber einer Zulassung der Klasse E zum 13-cm- und 6-cm-Band für das Jahr 2020 verlängert worden. Die Sendeausgangsleistung ist auf 5 W PEP beschränkt. Eine Umfrage hat ein hohes Interesse der Klasse-E-Zulassungsinhaber an einer Zugangsmöglichkeit zum Hamnet und anderer Nutzungen für diese Bänder bestätigt.

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) bedankt sich im Namen der deutschen Funkamateure bei der Frequenzverwaltung der Bundeswehr, beim BMVg und bei allen verantwortlichen Mitarbeitern der Bundesnetzagentur.

 

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