- Hilfestellung bei Miet-, Pacht-, Gestattungsverträgen
- Hilfestellung Vertragsüberführungen bei Altbeständen ohne Vertrag
- Hilfestellung bei Aquise, Aufbau und Rückbau von Anlagen
- Hilfestellung für neue Relaisstellenbetreiber (Download nach Login - siehe unten)
- Musterverträge (Download nach Login -siehe unten)
Bedingung DARC - Standort
- Auch hier muss der Geschäftsführer den Vertrag unterzeichnet haben.
- Meldung des Rufzeichen an die DARC - Rufzeichen - Datenbank, das Relais erhält dann eine Mitgliedsnummer.
- Alle Hardware die zum Betrieb des Relais erforderlich ist muss dem DARC - OV gehören, Aufnahme der Hardware in die Inventarliste des Ortsverbandes.
- Der Eigentumsübergang in den OV kann erfolgen durch folgende Massnahmen:
- der OV erwirbt die Hardware direkt aus eigenen Mitteln
- Durch "Spenden", eine Zuwendungsbestätigung kann ausgestellt werden
- dem OV als "zinsloses Darlehen" zur Verfügung stellen bis zur vollständigen Bezahlung der privat, vorfinanzierten Anschaffungssumme, bei OVs mit geringen Finanzmittel geschieht eine Auszahlung an den Darlehensgeber über mehrere Jahre verteilt, auch bei grösseren Kollateralschäden (z.B. Blitzschlag) denkbar wenn das Relais kurzfristig wieder betrieben werden soll
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Elektronikversicherung
1. Haftpflichtversicherung
Absicherung von Fremdschäden, die durch das Relais verursacht werden
2. Unfallversicherung ( siehe weitere Hinweise )
Absicherung der Personen, die am Relais arbeiten und dabei einen Unfall (Invalidität) erleiden
3. Elektronikversicherung ( auf gesonderten Antrag abschliessbar )
Absicherung der Hardware ( Anlagen, Geräte, Antenne ) des Relais selbst, Eigenschäden sind nicht abgedeckt sondern müssen immer gesondert abgesichert werden. Eigenschäden müssen immer separat abgeschlossen werden, egal in welcehm Eigentum diese stehen
Hinweise zur Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist keine Rundumsorglos-Versicherung !
Amtsträger können eine zusätzliche Absicherung durch die Unfallversicherung der VBG erhalten.
Dies insbesondere für Relaisverantwortliche, wenn sie mit Instandsetzungsaufgaben betraut sind interessant, hierfür ist eine Meldung an die GS notwendig.
Der jährliche Beitragssatz beträgt 3,00€ p.A. ( Stand 2015 ) und wird durch die Mittel des OVs getragen.
Worin besteht der Mehrwert der VBG Unfallversicherung ?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls stellt die VBG durch altives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Die VBG sorft für die berufliche und soziale Rehabilitation. Im Falle eine Querschnittlähmung kann dies den behindertengerechten Umbau der Wohnung und die Gewährleistung von Kraftfahrzeughilfen beinhalten. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit durch Rente. Versicherte müssen für Rehablititationsleistungen wie Medikamente oder Krankenhausaufenthalte keine Zuzahlungen leiste. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind. Die Höhe der Geldleistungen orientiert sich am Einkommen aus allen ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert.
Bedingung zur Inanspruchnahme:
Es muss anlässlich einer DARC - Veranstaltung ( Aufbau, Umbau, Instandsetzung etc. der Relaisfunkstelle ) der "Unfallschaden" eingetreten und diese als DARC - Veranstaltungausgewiesen worden sein ( z.B. durch den Vorstand des OV )
Eine DARC - Relaisfunkstelle muss zwingend an einen DARC - Standort gebunden sein.
Die Unfallversicherung deckt nur schwere Unfälle ab wie Invalidität, Verlust von Gliedmaßen etc., z.B. Bänderriss sind "kleinere" Sachen und sind nicht von der Unfallversicherung gedeckt.