Die Bundesnetzagentur hat die Nutzung des Lastschrifteinzugsverfahrens eingestellt und wird auch das neue SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) bis auf Weiteres nicht anbieten. Die TKG-/EMVG-Beiträge - die u.a. aktuell für die Jahre 2009, 2010 und 2011 gefordert werden - müssen folglich überwiesen werden. Dies teilte die Behörde auf Anfrage der Redaktion CQ DL mit. Weitere Informationen zu den TKG-/EMVG-Beitragsrechnungen hat die Bundesnetzagentur unter dem folgenden Link bereitgestellt: tinyurl.com/k8qjthy .