Die aktualisierte Empfehlung richtet sich an die Fernmeldeverwaltungen der Mitgliedstaaten. Der Kern: Verwaltungen sollen Amateurfunknetze fördern, die bei Ausfall regulärer Kommunikationsnetze einsatzbereit sind – netzunabhängig, von temporären Standorten aus, mit eigener Energieversorgung.
Amateurfunkorganisationen sollen robuste Strukturen und Technologiesysteme entwickeln und regelmäßig üben. Die Empfehlung verweist ausdrücklich darauf, dass reguläre Kommunikationssysteme bei Notlagen durch physische Zerstörung oder Stromausfall nicht verfügbar sein können. Dass die ITU nach 19 Jahren Handlungsbedarf sieht, überrascht angesichts der veränderten Bedrohungslage nicht: Cyberangriffe auf Satelliteninfrastruktur (Viasat 2022), Unterwanderung westlicher Telekommunikationsnetze (Salt Typhoon) und gezielte Sabotage an Energieinfrastruktur (Berlin, Januar 2026) haben gezeigt, dass dieses Szenario real ist.
Im Rahmen des Notfunkreferats wird derzeit der Aufbau von Gruppen vorangetrieben, die verlegbare digitale Kommunikationsinfrastruktur bereitstellen können: SIP-basierte Telefonanlagen, Datenfunkstrecken, eigene Masten und Energieversorgung. Ein Bedarfsträger erhält damit funktionsfähige Telefonanschlüsse und Datenverbindungen – unabhängig von jeder externen Infrastruktur. An Ausbildungswochenenden und Materialpflegeterminen werden diese Systeme regelmäßig geübt und gewartet. Das nächste Ausbildungswochenende findet vom 22. bis 25. Mai 2026 in Sankt Michaelisdonn statt.
Alle Informationen zum Notfunkkonzept unter darc.de/notfunk. Die ITU-Empfehlung ist auf itu.int abrufbar.
