Archiv Detailansicht

DARC-Vorsitzender verlangt Aufklärung durch die Behörde

Als "falsch und geeignet, mich in der Amateurfunkgemeinschaft und Öffentlichkeit zu denunzieren" bezeichnet Jochen Hindrichs, DL9KCX, wörtlich eine Auskunft der Bundesnetzagentur, nach der er seiner Anzeigepflicht gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nicht nachgekommen sei. Richtig dagegen ist, dass OM Hindrichs eine entsprechende 42-seitige Erklärung gemäß der Verfügung 306/97 bei der zuständigen Außenstelle der damaligen RegTP in Köln abgegeben hat.

Eine neuerliche Abgabe nach der neueren Verordnung sei zweifelsfrei niemals gefordert worden. Das führt Jochen Hindrichs in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aus. Darin begründet er auch, warum er in dieser falschen Auskunft der Behörde einen Gesetzesverstoß sieht und fordert die Behörde auch auf, zu formalen Fehlern der Bundesagentur in diesem Zusammenhang Stellung zu nehmen.

Anlass des Schreibens ist eine falsche Auskunft der Behörde nach dem Umweltinformationsgesetz an einen ehemaligen Amateurfunkjournalisten, der diese daraufhin veröffentlichte. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X