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Entwurf einer novellierten Fassung der AFuV

Am 18. Juni wurde der DARC e. V. vom BMWi über den "1. Entwurf einer
novellierten Fassung der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk zur
öffentlichen Kommentierung" informiert.

Seitens des BMWi wird die kostendeckende Gestaltung von Amtshandlungen im Bereich von Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen als wesentlicher Grund für die geplante Novellierung genannt. Einzelne Gebührenpositionen bzw. deren Größenordnungen können nach eigenen Angaben allerdings erst nach Abschluß der erforderlichen Untersuchungen durch die BNetzA genannt werden. Diese Zahlen sollen im September 2010 vorliegen.

Das BMWi bittet um Ergänzungs- und Änderungsvorschläge bis September 2010, damit die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Der Vorstand des DARC wird bereits auf der HAM-Radio erste Gespräche mit den betroffenen Vereinigungen und dem BMWi über diesen Novellierungs-Entwurf tätigen und danach weiter berichten. Weitere Informationen finden Mitglieder des DARC e. V. in der Vorstands-Info Nr. 7 unter http://www.darc.de/mitglieder/aktuelles/vorstandsinformationen/.

 

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