Die finnische Amateurfunkgenehmigung hat jeweils eine Gültigkeit von fünf Jahren und kann dann verlängert werden. Voraussetzung ist natürlich, dass in der Datenbank der Behörde das lebenslang gültige Amateurfunk-Befähigungszeugnis vorliegt. Außerdem muss während dieses Vorgangs durch automatisierte Verlinkung auf die finnische Bank des Antragstellers die Jahresgebühr von 18,14 Euro auf das Konto der Behörde bezahlt werden. Sofern der Antragsteller bisher noch keine Amateurfunkgenehmigung besitzt, wird automatisiert ein freies Rufzeichen mit selbst gewählter Ziffer und einem Suffix mit drei Buchstaben zugewiesen. Übrigens: Außer für die Åland-Inseln OH0 existiert die früher gültige Zuordnung der Ziffer zu den Provinzen schon einige Jahre nicht mehr. Möchte der Funkamateur ein verfügbares Wunschrufzeichen haben, so muss zusätzlich die hierfür erforderliche einmalige Gebühr von 170,75 Euro auf das Konto der Behörde bezahlt werden. Eine Liste der ausgegebenen Rufzeichen ist online abrufbar. Für die Wunschrufzeichen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, beispielsweise Suffix mit einem oder zwei Buchstaben, oder auch Suffix mit bis zu vier Zeichen, von denen das letzte Zeichen ein Buchstabe sein muss. So ließ sich z.B. jemand, der sich vielleicht auf 3699 kHz am wohlsten fühlt, das Rufzeichen OH3699K zuteilen. Der bekannte DXer Martti Laine, OH2BH, ließ sich anlässlich seines persönlichen Jubiläums „50 Jahre Funkamateur“ das Rufzeichen OH5ØBH zuteilen. Wenn für jedes Rufzeichen die Jahresgebühr bezahlt ist, kann man sich auch mehrere Rufzeichen zuteilen lassen. Mit dem Ausdrucken der Lizenzurkunde zu Hause ist die Genehmigung sofort gültig. Man darf den Sendebetrieb mit dem neu erhaltenen Rufzeichen also sofort beginnen. Wer diese neue Möglichkeit nicht nutzen kann oder möchte, kann auch wie bisher den Antrag in Papierform stellen. Darüber berichtet Gerd Latzin, DL2SB/OH5SB, vom DARC-Auslandsreferat.