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Neues EMVG am 1. März in Kraft getreten

Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) wurde am 29. Februar im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 6 verkündet und trat damit am 1. März in Kraft. Das EMVG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/108/EG und löst das EMVG von 1998 ab.

Die Verzögerung hinsichtlich des Inkrafttretens des neuen EMVG ist mit der erfolgreichen Interessenvertretung des RTA und des DARC e.V. zu erklären, die eine erhebliche Schlechterstellung des Amateurfunks gegenüber anderen Funkdiensten verhindert hat. Weitere Informationen lesen Sie in einer Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo.

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