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      Kontoname bei Überweisungen an den DARC nun verpflichtend und eindeutig vorgeschrieben

      Es gibt ab Oktober 2025 eine neue Regelung bei Überweisungen auf ein anderes Girokonto. Der Name des Empfängers muss mit der IBAN-Nummer des Kontos übereinstimmen, so wie er bei der Bank hinterlegt ist.

      Ab dem 09. Oktober 2025 gilt bei Überweisungen eine neue Regelung:
      Bisher wurde von den Kreditinstituten nur die IBAN (Kontonummer des Empfängers) geprüft.

      Ab dem 09.10.2025 wird auch der Name des Empfängers geprüft. Dies bedeutet, dass eine Überweisung nicht ausgeführt wird, wenn der Name des Empfängers mit der Kontonummer nicht übereinstimmt. Dies soll der Sicherheit bei Überweisungen dienen. Bisher spielte der Name des Empfängers keine Rolle.

      Dies gilt auch für Überweisungen auf die Konten der DARC-Distrikte - auch wenn dann auf ein virtuelles Konto eines Ortsverbandes bei Netxp eine Überweisung weitergeleitet werden soll.
      Der Name von den DARC-Konten der DARC-Distrikte lautet:

      Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.              (sonst nichts!)

      Dieser Name ist so in der Überweisung anzugeben und mit der entsprechenden IBAN des jeweiligen Distriktes.
      Wenn die Überweisung für einen Ortsverband in dem Distrikt gedacht ist, dann bitte im Verwendungszweck an erster Stelle den betreffenden DOK angeben. Dann weiß die Buchhaltung in der Geschäftsstelle sofort zu welchem virtuellen Netxp-Konto im DARC die Buchung gehört.


      Es kann also sein, dass bei der Auftragsfreigabe in der Geschäftsstelle eine Überweisung nicht freigegeben wird, wenn keine Übereinstimmung IBAN und Empfängername vorliegt.
      Daher gilt: Bitte den genauen Namen des Empfängers angeben.

      Bei Rückfragen steht der jeweilige Distriktsvorstand für Infos zur Verfügung.

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      Heinz, DL3AH  (DV-F)
      DV-Hessen

       

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