6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Prüfungsvorbereitung & Schulung

Volker Wissing unterschreibt neue Amateurfunkverordnung

Quelle:http://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/volker-wissing-unterschreibt-neue-amateurfunkverordnung/

 

Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am 22. Juni um 17 Uhr unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt. Die Verordnung wird damit in einem Jahr, am 21. Juni 2024 in Kraft treten. Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, freute sich, dass damit alle Forderungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurden. Hier noch einmal die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:

 

Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst. Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remotebetrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional. Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein eigenes Rufzeichen mehr erforderlich, der Ausbilder kennzeichnet den Ausbildungsbetrieb mit /T an seinem Rufzeichen. Bestehende Ausbildungsrufzeichen bleiben vorerst noch 10 Jahre gültig. Auf 50 MHz sind 750 W möglich,  das 23 cm Band bleibt in vollem Umfang erhalten. Automatisch arbeitende Stationen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50 W betrieben werden.

Was die Ausbildung betrifft, gibt der DARC-AJW-Referent Matthias Jung, DL9MJ, noch einige Hinweise.  Die erste Prüfung nach dem neuen Fragenkatalog wird auf der HAM RADIO 2024 stattfinden. Bis dahin kann die alte Prüfung abgelegt werden. Damit besteht Planungssicherheit für Amateurfunkkurse.

Im Zuge der anstehenden Umstellungen muss der aktuelle Entwurf des neuen Fragenkatalogs noch einmal angepasst und von der BnetzA begutachtet werden. Danach steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.

 

Kurse

Parallel zum 14-tägigen OV-Abend bieten wir Vorbereitungskurse zum Erlangen der Amateurfunklizenz Klassen E + A. Es wird das notwendige Wissen für Neueinsteiger als auch für OMs, die von Klasse E auf Klasse A aufstocken wollen vermittelt.

 

Unterrichtseinheiten sind so aufgebaut, dass ein
Einstieg jederzeit möglich ist.

 

Wo sind wir zu finden?

Wegbeschreibung unter Anfahrt.

 

Informationen zu Ausbildung & Amateurfunk bei unserem

Ausbilder: DL8GA, Mail: dl8ga(at)darc.de

Amateurfunk

... ist ein vielfältiges Hobby, da es Kenntnisse in Wissenschaft und Technik, Freude an Kommunikation, handwerkliches Geschick und Kreativität erfordert:

 

  • die eigentliche Funkverbindung mit Funkamateuren auf der Welt
  • Selbstbau von Komponenten und der Antenne der Funkanlage selbst
  • sportliche Wettbewerbe, etwa Conteste oder Amateurfunkpeilen

Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, die sogenannten Amateurfunkbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurzwellen- und Ultrakurzwellen-Bereich zur Verfügung. Auch im Gigahertz-Bereich, im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere im Letzteren auch aktiv an der Forschung beteiligt.

 

Alle Funkamateure haben einen gemeinsamen Verhaltenskodex, den so genannten ...

Ham Spirit

Funkamateure sollen sich auch international dem Geist der Weltoffenheit, Technikbegeisterung, Toleranz, Menschlichkeit und selbstlosen Hilfsbereitschaft widmen. Ziel und Zweck des Amateurfunkdienstes ist die
Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, aber auch die
Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen.

 

Nach den Regeln des Ham Spirit agieren die Funkamateure ungeachtet gesellschaftlicher Unterschiede wie Hautfarbe, Sprache, Religion oder politischer Gesinnung des Gesprächspartners. Es werden weder politische, religiöse, militärische noch kommerzielle Zwecke im Amateurfunkdienst verfolgt.


Der Amateurfunkdienst ist im Sinne der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Funkdienst, der von Funkamateuren (ordnungsgemäß befugten, an der Funktechnik interessierten Personen) ohne finanzielle Interessen zu Zwecken

 

  • der Selbstausbildung,
  • der gegenseitigen Verständigung und
  • technischer Untersuchungen

betrieben wird.


Daneben gibt es den Amateurfunkdienst über Satelliten, der Weltraumfunkstellen an Bord von Erdsatelliten (Amateurfunksatelliten oder Raumstationen) zu denselben Zwecken nutzt.
In Deutschland wird der Amateurfunkdienst laut seiner Definition zusätzlich zu Zwecken der Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen (§ 4 Nr. 1 der Frequenzverordnung).

DE-Kennzeichen für Kurzwellenhörer im DARC

Die DE-Prüfung im Ortsverband und das danach vergebene Kennzeichen durch den DARC soll zur Teilnahme als Funkempfangsamateur am internationalen Amateurfunkdienst ermutigen. Mit dem DE-Kennzeichen wird die Vermittlung von QSL-Karten deutlich vereinfacht und man kann auch als SWL seine Empfangsleistungen mit Hörerdiplomen dokumentieren, wenn man die benötigten QSL-Karten gesammelt hat.


Vor der Zuteilung von DE-Kennzeichen müssen die Grundlagen des Kurzwellen-Empfangs nachgewiesen werden. Das Niveau der Prüfung liegt dabei noch deutlich unter dem der einfachsten Amateurfunkprüfung.

 

In Amateurfunkkursen wird die DE-Prüfung oft als kleine Zwischenprüfung abgenommen.

 

Weitere Informationen dazu sind dem zentralen Dokument "Informationen für Kurzwellenhörer" zu entnehmen:
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/qsl/SWL-Info.pdf

 

Prüfung

Die Prüfung zur Zulassung am Amateurfunkdienst (Klasse A oder E) erfolgt bei der Bundesnetzagentur selbst. Die von uns aus nächstliegende Aussenstelle dazu wäre z.Zt. in Eschborn (Rhein/Main):


Ablauf AFu-Prüfung: https://www.youtube.com/watch?v=VMAfg-6KkTk

 

Per Formular kann man sich zur Prüfung anmelden und gleichzeitig ein Rufzeichen beantragen.

 

Den Download findet man auf den Seiten der Bundesnetzagentur
in der Rubrik "Anträge und Formulare" unter dem Namen
„Formblatt zur Beantragung der Zulassung zur Amateurfunkprüfung, der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, der Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung“

 

Prüfungstermine

Prüfungstermine bei der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass folgende Termine für
Amateurfunkprüfungen in Eschborn im dritten Quartal 2023 geplant sind:
In Eschborn sind am 11. Juli 2023 noch Termine frei.


Anmeldungen zu allen Amateurfunkprüfungen können per E-Mail an
Amateurfunkpruefung@BNetzA.de gerichtet werden.

Prüfungstermine von anderen BNetzA-Standorten sind auf der Webseite der BNetzA zu finden.

 

73 de Eugen Düpre, DK8VR DV Saar

 

weitere Informationen:

Webseite der Bundesnetzagentur
Verwaltungsbereich & Dienstleistungszentrum Amateurfunk
www.bnetza.de/amateurfunk

Bundesnetzagentur

Außenstelle Eschborn
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn

Tel: 0 6196 965-0
Fax: 0 6196 965-180

http://bnetza.de/amateurfunk  

 

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