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Eingegangene QSL-Karten werden monatlich um den 20. ausgegeben.
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SaarRundspruch
Das SaarRundspruch-Team führt eine neue zentral (im Rechenzentrum des DARC e.V. Bundesverband) eingerichtete Email-Adresse ein, die künftig bitte ausschließlich benutzt werden soll.
Die Email-Adresse für Mitteilungen an das SaarRundspruch-Team lautet:
SaarRundspruch(at)darc.de
Die alte Email-Adresse, die bisher verwendet wurde, wird demnächst wegfallen. Daher die Bitte,
Rundspruchmeldungen für den SaarRundspruch bitte nur noch an diese Email-Adresse zu senden.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Flyerdownload:
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/distrikte/q/ortsverbaende/01/PDF/SaarRundspruch_neueEmail2023.pdf
Hinweis zur zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung
"Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat in einer Pressemitteilung vom 07.09.2022 den aktuellen Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung veröffentlicht.
Insbesondere zur Einführung der neuen Amateurfunkzeugnisklasse „N“ und der damit verbundenen Novellierung des Prüfungsgeschäfts erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Rückfragen.
Die bestehenden Fragenkataloge, die unter dem untenstehenden Menüpunkt „Amateurfunkprüfungen / Amateurfunkzeugnisse“ zu finden sind, behalten vorerst weiter ihre Gültigkeit.
Derzeit arbeitet eine Projektgruppe des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur an der Entwicklung eines neuen Fragenkatalogs, welche die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen im Amateurfunkdienst berücksichtigen wird. Dieser Katalog wird rechtzeitig vor der ersten Verwendung nach den neuen Regeln veröffentlicht und für alle zugänglich sein.
Ein konkreter Termin sowie konkrete Inhalte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht genannt werden.
Bis zum Inkrafttreten der o.g. Änderungsverordnung bleiben sowohl die Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen Reglungen unverändert."
aktualisiert Nov.2022
Webseite der Bundesnetzagentur / Fachthemen / Amateurfunk
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/start.html
vom 7.9.2022
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html
vom 5.9.2022
Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html
vom 18.10.2022
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat den Referentenentwurf der neuen Amateurfunkverordnung kommentiert. Der RTA empfiehlt, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach Prüfungs-Vorsitzende und Beisitzer nicht Angehörige der Bundesnetzagentur sein müssen. Der RTA begrüßt, dass der neuen Einsteigerklasse N zumindest ein Kurzwellenband zugestanden wird und schlägt das 10-m-Band vor. Die Regelung des Remotebetriebs muss aus Sicht des RTA dringend geändert werden, da sie unnötig einschränkend sei. Der RTA hat weitere Änderungsvorschläge eingebracht.
Stellungnahme des RTA
https://www.darc.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=385628&token=c59b3e5ce55785512a881145af27a07849e11e2b
vom 5.6.2023
„Die Amateurfunkverordnung (2005) wurde mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) überarbeitet und soll Ende 2023 in Kraft treten“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem „Jahresbericht Telekommunikation“ für das Jahr 2022 auf ihrer Webseite.
Beitrag in den Clubnachrichten des DARC
https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/bnetza-neue-afuv-soll-ende-2023-in-kraft-treten/
WWW.DARC.DE/Q01
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