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Änderungen beim EU-DX-Diplom, AFZ und EU28A

Das Referat DX hat auf seiner jüngsten Tagung am 23. März 2019 einige Änderungen

zu verschiedenen Diplombedingungen auf den Weg gebracht.

Die Nadeln für das EU-DX-Diplom werden noch so lange angeboten, wie der Vorrat reicht. Danach laufen diese aufgrund der unverhältnismäßig gestiegenen Aufwände dafür aus.

Die Diplombedingungen für das „AFZ-Diplom“ wurden dahingehend modifiziert, dass nun auch DAØHQ, DKØDX und DKØWAE zur Liste der obligatorisch zu arbeitenden Station hinzugefügt worden sind.

 

Antragsteller für das EU28A kommen nun ohne eine obligatorische Verbindung mit TP2CE aus.
Sollte der Brexit vollzogen werden, wird dieses Diplom in das „EU27A“ verwandelt – dann zählen Verbindungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und  Nordirland auch nicht mehr.

 

Das alte EU28A würde man noch einige Zeit zu alten Bedingungen (QSOs zählbar bis Brexit) beantragen können.

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