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Wir
sind eine aktive Gemeinschaft in Vaterstetten und Umgebung mit dem Interesse an lebendiger und erlebbarer Technik und das seit dem 9. Dezember 1978. Amateurfunk hat viele Facetten. Nicht nur der eigentliche Funkbetrieb, sondern auch der sportliche Wettkampf, genannt Contest, mit Freunden in aller Welt ist einer unserer Schwerpunkte. Elektronik spielt natürlich auch immer eine wichtige Rolle. Vom Bau einfacher Schaltungen über komplexe Meßgeräte sowie die Programmierung von PC und Microcontroller-Programmen, alles gehört dazu.
Funkbetrieb
ist nicht nur Sprechfunk. Digitale Datenübertragung, angefangen von Morsen, demnächst vielleicht Weltkulturerbe, über drahtlose weltweite Datenübertragung, bis zu Kommunikationsnetzen bei Not- und Katastrophenfällen sind Teile des Amateurfunks. Es gibt sogar eigene Amateurfunksatelliten und Fernsehübertragungen.
Wir sind im weltweiten Kontakt mit Freunden und tauschen uns über neue Technologien aus und untersuchen neue Anwendungen.
Jugendarbeit
ist uns sehr wichtig. Wir führen Jugendliche schrittweise an technische Themen und versuchen sie für diese Themen zu begeistern. Es ist kein Zufall, dass einige von uns über das Hobby zu einem technischen Beruf gekommen sind.Es gibt nur eine Voraussetzung, bei uns mitzumachen, das ist Interesse und Spaß an Technik. Dazu gibt es keine Altersgrenzen oder besondere Vorkenntnisse.
Zur aktiven Teilnahme am Funkdienst ist die Ablegung einer staatlichen Prüfung erforderlich.Wir halten Kurse ab, in denen das dazu notwendige Wissen vermittelt wird.
Sprechen sie uns an oder kommen einfach mal vorbei, bei einem, unserer OV-Abende, Wir informieren sie gerne!
Gesetz
Ganz offiziell regelt das deutsche Amateurfunkgesetz die Rahmenbedingungen. Es wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen. (wikipedia)
Funkamateur
ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt.
Amateurfunkdienst
ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein.
Amateurfunkstelle
ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Nach dem "Gesetz über den Amateurfunk" müssen Sie also in einer schriftlichen Prüfung unter Beweis stellen, dass Sie über die Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Amateurfunkstelle notwendig sind.
Nach bestandener Prüfung händigt die Bundes-Netz-Agentur (BNetzA) Ihnen ein Amateurfunkzeugnis aus, mit dem Sie bei der gleichen Behörde ein unverwechselbares, international nur einmal vergebenes Rufzeichen beantragen können Unter diesem Rufzeichen können Sie dann auf allen in dem Amateurfunkzeugnis genehmigten Frequenzen von 136 kHz bis über 10 GHz hinaus und in verschiedenen Sendearten "in die Luft" gehen. Sie dürfen Geräte ganz oder teilweise selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen und mit Antennen experimentieren.
Amateurfunkzeugnisklassen
Es gibt in Deutschland, drei Amateurfunkzeugnisklassen die auf einander aufbauen.
Die 2024 eingeführte Klasse N für Neueinsteiger, sowie die bereits existierende erweiterte Klasse E und die Klasse A mit höchster Leistung auf allen zugeteilten Frequenzen. Für alle Klassen ist eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich, die aus folgenden Inhalten besteht:
- Betriebliche Kenntnisse
- Kenntnisse von Vorschriften
- Technische Kenntnisse
Nur der Inhalt der "technischen Kenntnisse" variieren in Umfang und Informationstiefe, entsprechend der gewünschten Lizenzklasse.
Da die Klasse N derzeit eine rein deutsche Angelegenheit ist, darf der Besitzer dieser, ausschließlich von deutschem Boden aus senden. Mit den beiden anderen Lizenzen ist auch Funkbetrieb aus vielen Nachbarländern nach den Gegenseitigkeitsabkommen der CEPT für eine begrenzte Zeit (3 Monate pro Jahr) möglich.
Weitere Informationen unter 50ohm.de
Betriebsarten
Die Vielfalt der Betriebsarten kann hier nur auszugsweise dargestellt werden:
- weltweiter internationaler Funkverkehr in Morsetelegrafie oder Sprechfunk über Kurzwelle und im VHF/UHF-Bereich (einschliesslich 10 Meter) über Amateurfunksatelliten
- rechnergestützter Datenfunkverkehr mit Hilfe der von Funkamateuren aufgebauten und betriebenen Packet-Radio-Netze einschließlich der Mailboxen - oder über Kurzwelle mit fehlerresistenten Datenübertragungsverfahren,
- Amateurfunkfernsehen - direkt oder über Multimedia-Umsetzer,
- Satellitenfunkverkehr über die zahlreichen von den internationalen Amateurfunkverbänden entwickelten und betriebenen Amateurfunksatelliten,
- Austausch von farbigen Bildern und Grafiken über SSTV (slow scan television), einer dem Telefax ähnlichen Betriebsart über Funk.
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