6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Kleine Anfragen in P

Worum geht es

Im Rahmen der Initiative WIP "Wir in P" haben wir eine weiters Instrument geschaffen um den einzelnen DARC Mitglied mehr Möglichkeiten der Einflussnahme zu geben. Wir nennen dieses Instrument "Kleine Anfragen in P". 

Jedes Mitglied kann sich mit seinen Fragen direkt an die Distriktsvorsitzende des Distrikt Württemberg wenden. Sowohl die Fragen als auch die Antworten werden wir hier auf diesen Webseite veröffentlichen. Das ganze wird auf Wunsch anonymisiert.

Sinn und Zweck soll es sein etwas mehr Transparenz und Öffentlichkeit über Themen herzustellen, die einzelne aufwerfen und die alle Interessieren könnten. 

 

Gibt es eine Unterstützung seitens der Geschäftsstelle oder seitens Distrikt für Ausbilder bei AFU-Lehrgängen, z.B. für Lehrmittel, Kilometergeld, Zeitaufwand etc.

Es gibt natürlich für die Ausbilder einen Anspruch auf Kilometergeld und Auslagen. Mir ist aber nicht bekannt, dass es diese Situation im Distrikt schon gab. Falls ja, dann hat es der OV intern geregelt ohne dass ich "dazwischen geschaltet" werden musste.

Das Thema "Aufwandsentschädigung" für die Ehrenämtler im DARC wurde vor längerer Zeit im Amateurrat diskutiert. Der Tenor war: Es ist für den DARC nicht möglich eine Aufwandsenstchädigung für ALLE Ehrenämtler zu zahlen. Erstens wären die Kosten zu hoch und sie müssten in die Mitgliedsbeiträge einfliessen. Zweitens wären die Ehrenämtler verpflichtet diese Aufwandsentschädigung ihrem Finanzamt anzugeben. Drittens wäre es ein enorm hohen bürokratischer Aufwand das noch mehr Kosten mit sich bringen würde.


Die mögliche Vorgehensweisen bei einem AFU-kurs sind:

1- Der OV organisiert den Kurs. Die Auszubildenden treten dem DARC bei und tragen die Kosten für die Lehrunterlagen. Das Geld geht an den OV.
Ob der Ausbilder Fahrtkosten und Auslagen dem OV in Rechnung stellt, ist eine Abmachung zwischen OVV und Ausbilder. Die Kosten werden vom OV übernommen. Dabei kann natürlich auch eine Kursgebühr zur (teilweisen) Deckung dieser Kosten von den Auszubildenden eingefordert werden, was aber oftmals die Bereitschaft zur Teilnahme bei denjenigen, die es vielleicht mal probieren wollen, einschränkt.
Der OV kann den Distrikt um finanzielle Unterstützung bitten.

2- Die zu Ausbildenden treten nicht dem DARC bei. Sie tragen alle Kosten zu einem Preis dass vom Ausbilder oder von OV festgelegt wird. Hier werden dann auch Fahrtkosten, Lehrunterlagen und den Zeitaufwand mit einberechnet. Die Einnahmen gehen an den OV der mit dem Ausbilder abrechnet.

3- Die Ausbildung findet im Rahmen der Volkshochschule statt. Hier bestimmt die VHS die Höhe der Gebühren. Der Ausbilder bekommt seinen "Lohn" von der VHS.

4- Der Ausbilder macht es privat. Er organisiert alles, nimmt die Ausbildungsgebühren ein und verrechnet diese gegenüber dem Finanzamt selbst

Üblich im Distrikt sind 1 und 3, manchmal auch 2. 4 ist eventuell eine Option bei Einzelausbildungen.

Die Ausbildung hat natürlich erstmal den Ziel neue Funkamateure zu generieren. Die OVs haben aber auch das Interesse neue Mitglieder zu bekommen. Deshalb ist die Form 1 die üblichste im Distrikt. Wobei hier die Ausbildung dann selbstverständlich nicht mit der Prüfung bei der BNetzA aufhört. Sondern diese geht dann im OV noch weiter. Der OV muss sich auch um die Integration und Weiterbildung der neue Mitgliedern im OV kümmern.

Ein guter Beispiel wäre hier der OV Ravenburg, P09. Der OV hat seit kurzem einen offiziellen Referent der sich just um die Neuankömmlinge kümmert. Fragen diesbezüglich können an Olaf Beutler, DO3BOB, do3bob@darc.de, gerichtet werden.

Unterstützung des Distriktes:
Grundsätzlich kann jeder OV der was macht um eine finanzielle Unterstützung beim Distrikt anfragen. Dafür gibt es kein Formular sondern eine formlose Anfrage via E-Mail genügt erstmal. Die Form und der Inhalt des Antrages werden telefonisch mit dem OVV besprochen.
Der Antrag geht dann zum Distriktsvorstand der gemeinsam über die Höhe der Zuwendung abstimmt. Es gibt kein Anspruch auf eine 100%-ige Übernahme der Kosten. In der Regel trägt der Ortsverband noch ein gewisser Restbetrag. Die Höhe der Unterstützung richtet sich selbstverständlich auch nach dem Guthaben des Ortsverbandes.

Dazu gibt es auch einen aktuellen Vorstandsbeschluss zum Thema Ausbildungsvergütung (siehe wrs1528)

Für weitere Fragen steht die DV gerne zur Verfügung!

Hz´liche 73 de B´.


Stand des Projekts "Funkfeuer"

Stefan, DL8SFZ, fragt: "Ich würde gerne wissen wie das Projekt „Funkfeuer“ voran geht!  

Was ist "Funkfeuer"
Funkfeuer ist eine TV-Produktion im Nachrichten-Format mit interessanten Beiträge aus den Bereichen:
- Wissenschaftliche, technische Beiträge
- Interviews zum Thema Technik
- Nachrichten/Neuigkeiten
- Unboxing
- Fragen & Antworten

Ziele des Projektes sind:
• Technisches Wissen der Masse zugänglich machen
• Interessierte Zuschauer „abholen“
• Einheitliches Format der Sendungen
• Bekanntheitsgrad des Amateurfunks fördern
• DARC Sichtbarkeit deutlich erhöhen
• DARC als Know-how Träger etablieren
• DARC moderner werden lassen
• DARC Mitglieder gewinnen
• 12 Sendungen im Jahr

Um Zuschauer zu bekommen und zu halten, muss die Sendung professionell erstellt werden.
Preise:
• Netto 4.000 € je Folge
• Zzgl. Außentermine

Georg Westbeld, DL3YAT, Initiator des Projektes "Funkfeuer" hat auf der letzte DARC-Versammlung im April 2015 der Entwicklungsstand des Projektes vorgestellt.

Der Anteil aus P erhöht sich noch wenn man die zugesagten aber noch nicht überwiesenen Spenden hinzufügt. Sichtbar wird hier, dass das Projekt noch lange nicht von alle Distriktsvorsitzenden unterstützt wird. 3 Distrikte, u.a. auch P, übernehmen allein die Produktionskosten für jeweils eine Folge. Der Bedarf: 60 000 € an Spenden für dieses Projekt ist aber noch lange nicht erreicht.

Das Projekt-Team "Funkfeuer" wird auf der Ham-Radio für dieses Vorhaben werben. Wie gehen davon aus, dass dieses Projekt in viele OVs noch nicht angekommen ist.
Geplant sind Aktivitäten auf der Bühne im Foyer sowie, in regelmässige Abstände, die Vorführung der "Probe-Folge" die im November 2014 den DARC-Vorstand und den Distriktsvorsitzenden vorgestellt wurde. Zusätzlich wird Georg auf der Herbstversammlung des DARC einen Antrag an der Versammlung stellen zur Bereitstellung eines entsprechenden Rest-Budget.

Die Produktion von "Funkfeuer" wird von Midvision erstellt. Die einzelnen Folge werden dann über ein TV-Sender erfolgen. Gespräche diesbezüglich laufen bereits.

Auf dem Regio-Treff am 30 Mail 2015 werden wir dieses Projekt nochmals ansprechen.

Was muss der OVVs bei Anträge zur OV-Mitgliederversammlung alles beachten?

Jedes Mitglied eines Ortsverbandes kann beim OVV formlos einen Antrag zur Mitgliederversammlung stellen. Enthalten sein sollte:
- das Ziel des Antrages (was will ich erreichen)
- eine Begründung (warum will ich es haben)
- eine Darstellung der notwendigen finanziellen Mittel (ggf.)

Der Antrag muss zusammen mit der offiziellen Einladung zur Mitgliederversammlung (spätestens 2 Wochen davor) den Mitgliedern bekannt gemacht werden (z.B. als Anlage zur Einladung). Er wird dann unter dem Tagesordnungspunkt "Anträge" besprochen.

Über den eingegangenen Antrag wird von allen teilnehmenden OV-Mitgliedern abgestimmt. Der Beschluss ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder gültig (Satzung §13.3). Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der eingegangenen Ja- oder Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt (Satzung §13.5). Die Abstimmung ist bindend für den OV-Vorstand.

Viele OVV versenden ihre Einladung viel früher als satzungsgemäß erforderlich. Wird in der Zwischenzeit noch ein Antrag gestellt, kann dieser noch im Rahmen der 2-Wochen-Frist nachgereicht werden.

Kann ein Antrag nicht mehr rechtzeitig veröffentlicht werden, kann dieser aber immer noch unter dem Tagesordungspunkt "Allgemeine Aussprache" besprochen werden. Der OV-Vorstand kann in Form einer Meinungsbildung die teilnehmenden Mitglieder um ihre Meinung fragen. Das Ergebnis ist aber nicht bindend (GO4.6.1.)

Noch Fragen? Dann bitte die DV ansprechen.

hz´liche 73 de B´.

Antworten auf Fragen rund ums Projekt "Funkfeuer"

Hallo liebe OVVs und Referenten,

auf meine letzte Mail betreffend den Spendenaufruf für das Projekt "Funkfeuer" haben mich Reaktionen erreicht.

Fazit der Reaktionen: Es herrscht Unverständnis darüber, dass der DARC dieses Projekt finanziell nicht unterstützen will. Schließlich habe es ja die Beitragserhöhung gegeben und der DARC hätte wieder Geld.

Der DARC hat in den letzten Jahre seine Rücklagen nahezu vollständig aufgebraucht. Sie sind einfach in den "normal" Betrieb eingeflossen da die eingegangene Beiträge die Gesamtkosten nicht gedeckt haben. Auch ohne die diversen Abfindungszahlungen und Arbeitsgerichtsprozesse hätte sich an der Situation nicht wirklich etwas geändert.

2015 wird der DARC wieder Rücklagen in Höhe von ca. 312 000 € aufbauen können. Über die Höhe lässt sich streiten, aber der DARC hat am Anfang des Jahres seine gesamten Einnahmen und muss auch im Dezember noch zahlungsfähig sein. Dafür wird ein finanzieller Spielraum benötigt, der in den vergangenen Jahren nicht mehr vorhanden war. Dazu kommt, dass die QSL-Sortieranlage fremdfinanziert werden musste. Dieser Kredit in Höhe von 260.000 EUR soll aber bereits bis 2016 abbezahlt sein.
Zu all dem kommt hinzu, dass in absehbarer Zeit in etlichen Ortsverbänden die bestehende Infrastruktur abgebaut werden muss und diese OVs das aus altersgründen weder selbst tun können, noch können sie dies finanzieren. Hierfür muss der DARC Rüklagen schaffen, damit Fremdfirmen mit dem Rückbau beauftragt werden können.

Geht man von einem weiteren Mitgliedverlust aus, dann werden die Rücklagen die gebildet werden können von Jahr zu Jahr geringer. Seit 2009 sind ca. 1 000 000€ an Rücklagen aufgebraucht worden. Wäre 2009, als die letzte Beitragsanpassung stattfand, der Mitgliedsbeitrag um 12€ statt um 6€ gestiegen, wären die Rücklagen, zuminest teilweise, noch vorhanden. Außerdem wäre die Beitragserhöhung 2015 geringer ausgefallen.

Der DARC braucht, um seine langfristige Verträge (Gehälter, Druckerei etc.) zu decken, mindestens 500 000€ Rücklagen. Sollte der DARC irgendwann und aus welchem Grund auch immer "aufgelöst" werden müssen, ist dies der Mindestbeitrag der dann benötigt wird ohne dass der Vorstand privat finanziell haftbar gemacht werden muss. Dass der Vorstand sich da absichern will, ist wohl verständlich.

Wir wissen nicht, und es wagt auch niemanden vorauszusagen, wieviel Austritte in den kommenden Jahr der DARC verkraften muss.

Noch ein Punkt: der Amateurrat genehmigt (in der Regel) im Herbst den Haushalt für das folgende Jahr. Um irgend etwas Größeres wie zum Beispiel "Funkfeuer" zu finanzieren, muss dies rechtzeitig bekannt sein, damit es noch in den Haushaltsentwurf einfließen kann. Manchmal lassen sich solche Dinge auf spätere Jahre verschieben. Angesichts der Haushaltsplanungen (siehe oben, diverse Rücklagen, Kreditrückzahlung) ist ein größeres Projekt wie "Funkfeuer" erst im Jahr 2017 denkbar. Das würde bedeuten, dass wir noch zwei Jahre ohne eine DL-weite "Offensive" in Sachen Mitgliedergewinnung, Werbung, Bekanntheit, Akzeptanz so weiter machen, wie bisher.

Man muss aber bedenken, dass das Projekt mindestens 1 Jahre Laufzeit braucht bis sich erste Erfolge zeigen werden. Dass sich Erfolge zeigen werden: Davon bin ich überzeugt.

Die Mittel für Funkfeuer sind vorhanden und können auch kurzfristig dafür bereitgestellt werden, doch diese Mittel liegen in den Händen der Ortsverbände die, zu recht auch alleine darüber verfügen können. In der Summe sind das rund 1.000.000 EUR. Sollten sich viele OVs entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen, sollten 60.000 EUR kein Problem darstellen und ggf. könnte ja auch in den OVs speziell für "Funkfeuer" um Spenden gebeten werden.

Ich diskutiere gerne noch weiter mit Euch! Meldet Euch wenn Ihr noch Fragen/Einwände habt. Ich verteile dann die Antwort an alle OVVs damit alle den gleichen Informationsstand haben.

Wie schon geschrieben: Ich fände es toll wenn wir sagen könnten: Ja Papa unterstüzt mit voller Kraft dieses Projekt.

Hz´liche 73 de B´.

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