Hintergrundinformationen
Die sog. CEPT-Lizenz basiert auf dem Grundgedanken, dass bei einem Kurzzeitaufenthalt in einem anderen Land Funkbetrieb durchgeführt werden darf, ohne eine Gastlizenz für dieses Land beantragen zu müssen. Dazu gibt es zwei CEPT-Empfehlungen, die im jeweiligen Land allerdings nur dann gelten, wenn sie dort in nationales Recht umgesetzt wurden.
Die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 beschreibt die CEPT Radio Amateur Licence. Sie entspricht der deutschen Klasse A. Die CEPT-Empfehlung ECC/REC/(05)06 betrifft die CEPT Novice Radio Amateur Licence. Sie entspricht der deutschen Klasse E.
Die hier zum Download bereitgestellte Liste enthält die Betriebsparameter (Frequenzbereiche, Leistungsklassen, Betriebsarten u. a.) für den Kurzzeitbetrieb in den entsprechenden Ländern.