6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

DARC CM Ausschreibung 1988-2010

Ausschreibung der DARC-Clubmeisterschaft

Inhalt

  1. Allgemeines
  2. Wettbewerbe
  3. Teilnehmer
  4. Auswertung
  5. Punkteberechnung für die Teilnehmer
  6. Punkteberechnung für Ortsverbände
  7. Endergebnis
  8. Veröffentlichung
  9. Preise
  10. Disqualifikation
  11. Anerkennung der Ausschreibung

Der Amateurrat des DARC hat in seiner Herbstversammlung am 6. November 1988 in Kassel die folgende Regelung der DARC-Clubmeisterschaftsbedingungen einstimmig beschlossen:

1. Allgemeines

1.1. Der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. (DARC) veranstaltet alljährlich zur Förderung des Gemeinschaftsgeistes in den Ortsverbänden die DARC-Clubmeisterschaft (weiter als CM abgekürzt).

1.2. Sieger und damit Clubmeister wird der Ortsverband des DARC oder VFDB, der nach den in dieser Ausschreibung festgelegten Regeln die höchste Punktzahl erreicht hat.

1.3. In jedem Distrikt wird gleichzeitig eine Distriktsmeisterschaft ermittelt. Die Regeln dieser Ausschreibung sind dazu sinngemäß anzuwenden.

1.4. Mit der Durchführung der CM wird das DARC-Referat für DX und HF-Funksport beauftragt.

2. Wettbewerbe

2.1. Die Wettbewerbe, die zur Clubmeisterschaft zählen, sind im Anhang A aufgelistet. Diese Liste kann vom DARC-Referat für DX und HF-Funksport geändert werden.

2.2. Es können nur solche Wettbewerbe in diese Liste aufgenommen werden, die

  • 2.2.1. von DARC-Referaten veranstaltet werden;
  • 2.2.2. in den Modulationsarten CW und/oder Fonie durchgeführt werden. Sollten bei diesen Wettbewerben andere Modulationsarten erlaubt sein, so werden diese Wettbewerbsklassen nicht für die CM berücksichtigt;
  • 2.2.3. außerhalb der Urlaubsmonate Juli und August liegen, ausgenommen WAEDC-CW-Teil.

2.3. Für jeden Wettbewerb gelten die eigens für ihn veröffentlichten Ausschreibungen des Veranstalters.

2.4. Bei UKW-Wettbewerben werden nur die Wettbewerbsklassen 2 m, 70 cm und 23 cm gewertet.

3. Teilnehmer

3.1. Alle Teilnehmer starten für den Ortsverband, dem sie nach den Unterlagen der DARC-Geschäftsstelle am jeweiligen Wettbewerbstag angehören.

3.2. Bei Doppelmitgliedschaft im DARC/VFDB zählt der DOK, der im Log angegeben wird.

4. Auswertung

4.1. Zur Berechnung der CM-Punkte werden nur die offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter herangezogen.

4.2. Die CM-Punkte worden auf ganze Zahlen ohne Nachkommaanteile kaufmännisch gerundet.

5. Punkteberechnung für die Teilnehmer

5.1. Die CM-Punkte für jeden Platz in der Ergebnisliste berechnen sich nach der Formel

99 x (T - P) / (T-1) + 1 = CM-Punkte
T = in der jeweiligen Klasse vergebene Teilnehmerplätze
P = belegter Platz in der jeweiligen Klasse

5.2. Sind mehrere Teilnehmer auf dem gleichen Platz, erhalten sie auch die gleichen CM-Punkte.

5.3. Keine CM-Punkte erhalten die Teilnehmer, die

  • 5.3.1. keinem Ortsverband angehören;
  • 5.3.2. zur Zeit des Wettbewerbs einen Sonder-DOK führen durften; ausgenommen ist die Station, die den Sonder-DOK "CM..." führt;
  • 5.3.3. zur Zeit des Wettbewerbs ihren Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hatten;
  • 5.3.4. als SWL teilnahmen;
  • 5.3.5. in der offiziellen Ergebnisliste ohne DOK aufgeführt sind;
  • 5.3.6. nach Regel 10 dieser Ausschreibung von der CM ausgeschlossen sind.

5.4. Teilnehmer, die auf Teilnehmer ohne CM-Punkte folgen, rücken weder in der Ergebnisliste noch in der CM-Punkteberechnung auf.

6. Punkteberechnung für Ortsverbände

6.1. je Wettbewerb nach Anhang A wird,

  • 6.1.1. ausgenommen beim WAEDC und den Fielddays, die Summe der vier besten Ergebnisse der Teilnehmer gewertet;
  • 6.1.2. sofern es sich um einen WAEDC oder einen Fieldday handelt, entweder das beste Ergebnis einer Multi-Operator-Station mit dem Faktor 4 oder die Summe der besten vier Ergebnisse der Single-Operator gewertet.

6.2. Für den Ortsverband wird automatisch das für ihn günstigste Ergebnis berücksichtigt.

6.3. Nehmen mehr Stationen pro Ortsverband teil, als nach Punkt 6.1. dieser Ausschreibung zur Clubmeisterschaft gewertet werden können, so hat das keinerlei Einfluss auf andere Ortsverbände oder Teilnehmer.

6.4. Ortsverbände, die nach Regel 10 dieser Ausschreibung von der CM disqualifiziert wurden, können keine CM-Punkte erhalten.

6.5. jeder Teilnehmer wird in einem Wettbewerb nur einmal mit seinem besten Ergebnis zur CM gewertet.

7. Endergebnis

7.1. Von den zehn im Anhang A aufgeführten zur CM zählenden Wettbewerben werden die besten acht zur Berechnung des Endergebnisses herangezogen. Es wird je ein Wettbewerb aus der Gruppe 1 und 2 gestrichen. Die Gruppeneinteilung geht aus dem Anhang A hervor.

7.2. Das für den Ortsverband günstigste Ergebnis wird automatisch berücksichtigt.

8. Veröffentlichung

8.1. In der CQ DL werden die Punktzahlen der 10 besten Ortsverbände und der jeweils 3 besten OVs oder Distrikte veröffentlicht.

8.2. Gegen Einsendung von Freiumschlägen können beim Auswerter Zwischenergebnisse abgerufen werden.

8.3. Das Endergebnis wird vom Vorsitzenden des DARC verkündigt.

9. Preise

9.1. Der als Clubmeister ermittelte Ortsverband erhält einen Erinnerungspreis mit eingraviertem Namen und der Jahreszahl.

9.2. Der Zweite und Dritte der Clubmeisterschaft erhält einen Erinnerungspreis.

9.3. Der Clubmeister ist berechtigt, den Sonder-DOK "CM..." bis zur Bekanntgabe des neuen Clubmeisters von seiner Clubstation aus zu vergeben.

9.4. Die Distriktsmeister erhalten Ehrenurkunden.

10. Disqualifikation

10.1. Bei Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln können Teilnehmer und/oder Ortsverbände von der Clubmeisterschaft ausgeschlossen werden.

10.2. Wird ein Teilnehmer oder Ortsverband mehr einmal in einem Jahr disqualifiziert, wird er im darauffolgenden Jahr von der Teilnahme an der Clubmeisterschaft ausgeschlossen.

10.3. Wird ein Teilnehmer der Single-Operator-Klasse in einem Wettbewerb disqualifiziert, wird sein Ergebnis als eines der vier besten Ergebnisse nach Regel 6.1.1. angesehen.

10.4. Wird ein Teilnehmer einer Multi-Operator-Klasse in einem Wettbewerb disqualifiziert, wird sein Ergebnis als das beste Ergebnis nach Regel 6.1.2. angesehen.

11. Anerkennung der Ausschreibung

11.1. Mit der Beteiligung an der CM erkennt jeder Teilnehmer diese Ausschreibung als verbindlich an.

11.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.3. Alle früheren Ausschreibungen sind ungültig.

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