Das Referat für den Notfunk ist momentan unbesetzt im Distrikt Hessen.
Anfrage zur Kooperation zwischen Katastrophenschutzbehörden des Landes Hessen und den hessischen Funkamateuren des DARC e.V.
Das hessische Notfunkreferat hat sich mit einer Eingabe an das "Hessische Ministerium des Inneren und Sport" (HMdIS) gewandt, um die Kooperation zwischen den Funkamateuren des DARC e.V. im Distrikt-F und den zuständigen Behörden in einem Katastrophenfall in Hessen anzusprechen.
Die Anfrage wurde am 24.07.2013 an die zuständige Stelle des HMdIS gerichtet und in der Folgezeit auch auf die im Saarland getroffene Vereinbarung zwischen den dortigen Behörden mit dem DARC e. V. hingewiesen. Im Januar 2015 erfolgte die letzte Erinnerung.
Eine Antwort aus dem Ministerium erging an das Notfunkreferat des Distriktes Hessen am 02. April 2015. Das HMdIS sieht in dem Schreiben keinerlei Handlungsbedarf bzgl. einer Regelung oder Vereinbarung der Zusammenarbeit zwischen den hessischen Landesstellen für den Katastrophenschutz und BOS und den Funkamateuren des DARC e.V.. Auch werden in dem Schreiben Bedenken zur Vertraulichkeit von Informationen, Abhörsicherheit und Datenschutz etc. in der Zusammenarbeit mit Funkamateuren geäußert.
Eine beabsichtigte Kooperation mit Stellen des Katastrophenschutzes des Landes Hessen ist somit nicht gegeben. Jedoch ist in der Antwort des HMdIS auch erwähnt, dass eine evtl. Zusammenarbeit von Funkamateuren auf kommunaler Ebene mit den unteren Katastrophenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte je nach Möglichkeiten der Fall sein kann. Hier dienen in erster Linie die Kontakte der Notfunkansprechpartner in den hessischen Ortsverbänden für eine Kooperation.
16.04.2015
(DL3AH)