6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Allgemeine Informationen

  • International anerkannter und geschützter Funkdienst, gleichberechtigt dem See- und Flugfunk, dem Rundfunkdienst oder anderen Funkdiensten.
  • Funksendebetrieb ist nur nach abgelegter amtlicher Prüfung erlaubt.
  • Den Funkamateuren sind weltweit exklusive Frequenzen vom Langwellenbereich über Kurzwelle bis in den GHz-Bereich für terrestrischen und Satelliten gestützten Funkbetrieb zugewiesen.
  • Es handelt sich um einen technisch-experimentellen Funkdienst zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
  • Amateurfunksatelliten erlauben eigene Versuche zur Physik der Satellitenbewegung und problemlose weltweite Kontakte in Sprache, Text, Bild und Datenübertragung sowie Erdbeobachtung.
  • Der Einsatz von Computern ist hier sinnvoll möglich, die Vorgänge in modernen Kommunikationssystemen werden transparent. Es bestehen eigene Datennetze wie im Internet.
  • Eine kreative Beschäftigung mit der Technik wird möglich - bis hin zum Aufbau einer eigenen Fernsehstation.
  • Die Förderung von technisch interessiertem Nachwuchs, der Abbau von Technikfeindlichkeit und die Berufsvorbereitung sind ein wichtiger Teil des Hobbys.
  • Videos unter DARCHAMRADIO auf YouTube.

Betriebsarten und Frequenzen

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Betriebsarten und Frequenzen

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  • Telegrafie
  • Sprechfunk
  • Bild- und Schriftübertragung
  • Fernsehen
  • Datenfunk

 

Frequenzbereiche:

Langwelle

  • 135,7 - 137,8 kHz


Mittelwelle/Grenzwelle

  • 472 - 479 kHz
  • 1.810 - 2.000 kHz


Kurzwelle

  • 3.500 - 3.800 kHz
  • 5.351,5 - 5.366,5 kHz
  • 7.000 - 7.200 kHz
  • 10.100 - 10.150 kHz
  • 14.000 - 14.350 kHz
  • 18.068 - 18.168 kHz
  • 21.000 - 21.450 kHz
  • 24.890 - 24.990 kHz
  • 28.000 - 29.700 kHz


UKW

  • 50 - 52 MHz
  • 70,150 - 70,210 MHz
  • 144 - 146 MHz


UHF

  • 430 - 440 MHz
  • 1.240 - 1.300 MHz
  • 2.320 - 2.450 MHz


SHF/EHF

  • 9 Bereiche zwischen 3 und 300 GHz (wichtigster Bereich 10,0 - 10,5 GHz)

 

Die bevorzugten Frequenzbereiche des Satellitenfunks sind 29, 145, 435 und ab 2.400 MHz.

Die max. Senderausgangsleistung darf je nach Frequenzbereich bis zu 750 Watt betragen.

 

 

[Bandplan Kurzwelle]

[Bandplan UKW]

Rechtliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

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Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung. Die Bundesnetzagentur führt Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch Erteilung von Amateurfunkzeugnissen und Prüfungsbescheinigungen. Mit dem Amateurfunkzeugnis oder der entsprechenden Prüfungsbescheinigung kann dann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden.

 

FAQs

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Fragen und Antworten

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1. Wie weit kann ich funken?

Auf den Kurzwellenbändern ist grundsätzlich weltweiter Funkverkehr möglich. Insbesondere mit der digitalen Betriebsart FT8 sind mit kleiner Senderleistung, auch unter schwierigen Bedingungen, sichere weltweite Funkkontakte durchführbar. Auf den UKW-Frequenzen können bei guten Bedingungen Direktverbindungen von 1.000 km und mehr hergestellt werden. Aber auch weltweite Verbindungen über den Mond als Reflektor oder über eigene Amateurfunksatelliten sind machbar.

2. Wen kann ich erreichen?

Normalerweise ergeben sich die Funkkontakte nach dem Zufallsprinzip. Während ein Funkamateur sendet, hört diesen Funkspruch ein anderer Funkamateur und antwortet dann. Bei über 2 Millionen Funkamateuren weltweit trifft man immer jemanden mit dem man sich unterhalten kann. Allerdings ist bei Auslandsverbindungen meist die Kenntnis der englischen Sprache Voraussetzung, außer man sendet im internationalen Morsecode. Aber auch verabredete Verbindungen mit Freunden in sogenannten "Runden" oder "Netzen" sind möglich. Einige digitale Betriebsarten ermöglichen sogar gezielte Verbindungen zu bestimmten Stationen.

3. Welche einmaligen und laufenden Kosten fallen an?

Für die Amateurfunkprüfung und Rufzeichenzuteilung wird eine einmalige aufwandbezogene Gebühr erhoben, außerdem eine geringe laufende Gebühr für die Frequenznutzung. Ein einfacher Sendeempfänger ist für weniger als 100 EUR im Selbstbau zu haben. Da heutzutage sich der Selbstbau meist auf Zusatzgeräte, UHF/SHF-Geräte und Antennen beschränkt, werden Sendeempfänger für Kurzwelle und UKW meist industriell gefertigt und zum Kauf angeboten.

4. Welchen Nutzen habe ich und die Allgemeinheit vom Amateurfunk?

Amateurfunk ist, neben anderen Funkdiensten (Rundfunk, Polizeifunk, Flugfunk, Seefunk, usw.), ein Funkdienst welcher aus Spaß und Interesse an Funktechnik und Kommunikation betrieben wird. Die eigene Fortbildung steht im Vordergrund. Man gewinnt neue Freunde aus allen sozialen Schichten und Ländern und kann persönliche Nachrichten austauschen. Die Allgemeinheit kann von den Funkamateuren z.B. bei Not- und Katastrophenfällen profitieren, da dann oft die Telefon- und Datenverbindungen ausfallen oder überlastet sind und nur noch direkte Funkverbindungen zur Verfügung stehen. Es wird nicht nur das gesprochene Wort oder ein Text übermittelt, auch Stand- und Bewegtbilder werden übertragen. In eigenen Datenfunknetzen erfolgt die weltweite Kommunikation ähnlich wie im Internet.

5. Ist Hochfrequenzstrahlung gefährlich?

Nein, da die Sender und Antennen durch den Funkamateur vorschriftsmäßig betrieben werden. Der Funkamateur hat dazu eine entsprechende Ausbildung erhalten, so dass sich weder er noch sein Nachbar einer Gefahr aussetzen.

6. Welche Prüfungen muss ich ablegen um Funkamateur zu werden?

Die Bundesnetzagentur nimmt die Prüfungen ab und erteilt das amtliche Rufzeichen. Es werden theoretische Kenntnisse in Technik (Elektrotechnik, Hochfrequenztechnik, Wellenausbreitung, usw.), Betriebstechnik (d.h. die Abwicklung des Funkverkehrs) und in Gesetzeskunde verlangt. Die Kenntnis von Morsezeichen ist nicht mehr für die Prüfung notwendig. Das Amateurfunkzeugnis kann für die Klassen A, E und N erworben werden, wobei in den Klassen E und N aufgrund geringerer Prüfungsanforderungen jeweils abgestufte Einschränkungen bei der Frequenznutzung und Senderleistung gegeben sind. Die Ortsverbände im DARC bieten laufend Lehrgänge zur Erlangung des Amateurfunkzeugnisses an.

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