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      Auch 2025 wieder Mängel an vielen Geräten festgestellt

      Im Jahr 2025 stellte die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur erhebliche Mängel an elektronischen Geräten fest. Betroffen waren insgesamt 7,7 Millionen Geräte. Die Bundesnetzagentur fand bei ihren Stichproben formale und grundlegende Mängel. Formale Mängel waren fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten.

      BNetzA

      Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen. Die Bundesnetzagentur prüft Geräte im Online- und im stationären Handel und arbeitet mit dem Zoll zusammen. Die Marküberwachung ist für Kontrollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.

      Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 insgesamt 1266 auffällige Angebote gefunden. 2024 identifizierte sie 1426. Sie meldete diese den Verkaufsplattformen, die die Angebote vom Markt nahmen. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von über 5 Millionen Geräten. Die höchsten Stückzahlen betrafen Angebote bestimmter Smartwatch- und Funkgerätemodelle.

      Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp über 2100 Gerätetypen, 2024 waren es 1540. 58 % der geprüften Gerätetypen hielten die Vorgaben nicht ein. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von rund 1,9 Millionen Geräten.

      Die Bundesnetzagentur überprüfte messtechnisch unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt zum Beispiel erheblich die Störaussendungsgrenzwerte. Bei so einem Fall besteht das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Heimrouter im nahen Umfeld gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.

      Durch die enge Kooperation zwischen der Bundesnetzagentur und dem Zoll wurden im Jahr 2025 erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarktes geprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8202 verdächtige Warensendungen an die Marküberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren deutlich mehr als im Jahr 2024 mit 5005. Davon waren rund 89 % auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359000 Geräte betroffen. Weitere Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der Jahresstatistik 2025 der Marktüberwachung: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung#Statistik.

      (Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)

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