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      RTA erhält neueste Fassung zur Kenntnis

      (18.08.2004/js) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, hat

      dem Runden Tisch Amateurfunk, RTA, wieder einen Entwurf der Amateurfunkverordnung,

      AFuV, mit Stand 21. Juli, zur Kenntnis zugesandt. Diese Fassung liegt zurzeit

      den beteiligten Ressorts zur Abstimmung in zweiter Runde vor. Eingaben bzw.

      Änderungswünsche des RTA sollen aber nicht mehr berücksichtigt werden. Mehr dazu

      in der Vorstandsinformation

      www.darc.de/aktuell/voinfo/vor180804.html.

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