Was sagt das AFuG?
Gemäß Paragraph 2, Absatz 2 des Gesetz über den Amateurfunk (AFuG)
wird der Amateurfunkdienst wie folgt definiert:
"Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste“
Persönliche Vorsorge treffen:
- Handfunkgeräte und Mobilgeräte mit den Frequenzen aus der Region programmieren.
- Stromversorgung? LifePO4, Blei Akkus / Powerstations, Solarpanel
- Notfunkmappe mit Block, Schreibzeug, Frequenzlisten
- Sein Equipment „kennen“ – regelmäßig damit ÜBEN! -->funken
- ggf. auch mit weiteren „freien“ Funkanwendungen
z.B. mit CB, Freenet, PMR und LPD Nutzern
Persönliche Situation beurteilen - Notfunk möglich?
- FM oder DAB Radio einschalten!
- UKW Funkgeräte einschalten! (Relais & Direkt)
- Frequenzen monitoren / Information sammeln & notieren!
- Funkbereitschaft melden – „Hier ist ……… auf Empfang!“
- Senden nur wenn nötig! – (Funkdisziplin)
- Funkstille halten, bis Sammelanruf einer Leitstation erfolgt!
- Übermittlung, kurz und aussagekräftig, keine Q-Gruppen!
- Befolgen der Anweisungen der Leitstationen!
- Zeitplan beachten! 3er Regel Alle 3 Stunden für 3 Minuten die Hauptfrequenz monitoren! 6 Uhr – 9 Uhr – 12 Uhr – 15 Uhr – 18 Uhr – 21 Uhr – 24 Uhr – 3 Uhr – 6 Uhr
Notfallmeldung
WER?......................Name und Standort des Melders
WO?........................Ort des Notfalls
WAS?.......................Was ist passiert, was ist zu tun, welche Hilfe wird benötigt?
WIEVIELE?........... ..Verletzte, Betroffene, etc.?
WELCHE?...............Art der Verletzung, Erkrankung
eingetretene Schäden?
RÜCKFRAGEN?.....Sonstige Informationen
Aufnahme eines Notfalls
Bei der Aufnahme eines Notfalls oder Meldung immer
Frequenz, Uhrzeit und Datum notieren und an die
verantwortliche Behörde oder Gemeindeverwaltung
weiterleiten. (z.B. Feuerwehr, Leitstelle, Polizei)
Die Notrufzentrale, die Funkleitstation oder die den Notruf aufnehmende
Station beendet die Verbindung wenn Sie alle Informationen bekommen hat,
die zur Hilfeleistung notwendig ist.
Formular für die Funkspruchaufnahme