
Wir begrüßen Sie auf der Web-Seite des OV RLP online (K26)

Auf dieser und den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einige Informationen zu unserem Ortsverband (OV) vermitteln.
Zu weiteren Informationen über unseren Ortsverband gelangen Sie, oben in der Navigationsleiste, über die Schaltfläche:

Für umfassende Informationen rund um den Amateurfunkdienst stehen Ihnen die Seiten des Deutschen-Amateur-Radio-Clubs e.V. (DARC) unter der URL: "https://www.darc.de" zur Verfügung. Dort finden sie viele interessante und aktuelle Informationen zu unserem Hobby, dem Amateurfunk.

Ihr Ansprechpartner im Ortsverband
DG5BKA E-Mail: dg5bka(at)darc.de
|
Volker Wissing unterschreibt neue Amateurfunkverordnung

Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am 22. Juni um 17 Uhr unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt. Die Verordnung wird damit in einem Jahr, am 21. Juni 2024 in Kraft treten. Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, freute sich, dass damit alle Forderungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurden. Hier noch einmal die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:
Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst. Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remotebetrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional. Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein eigenes Rufzeichen mehr erforderlich, der Ausbilder kennzeichnet den Ausbildungsbetrieb mit /T an seinem Rufzeichen. Bestehende Ausbildungsrufzeichen bleiben vorerst noch 10 Jahre gültig. Auf 50 MHz sind 750 W möglich, das 23 cm Band bleibt in vollem Umfang erhalten. Hamnet-Stationen können nun mit 1000 W EIRP betrieben werden. Automatisch arbeitende Stationen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50 W betrieben werden.
Was die Ausbildung betrifft, gibt der DARC-AJW-Referent Matthias Jung, DL9MJ, noch einige Hinweise. Die erste Prüfung nach dem neuen Fragenkatalog wird auf der HAM RADIO 2024 stattfinden. Bis dahin kann die alte Prüfung abgelegt werden. Damit besteht Planungssicherheit für Amateurfunkkurse.
Im Zuge der anstehenden Umstellungen muss der aktuelle Entwurf des neuen Fragenkatalogs noch einmal angepasst und von der BnetzA begutachtet werden. Danach steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.
Quelle:www.darc.de/home/ vom 23.06.2023
BNetA: Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst bis Ende 2023 verlängert

Am 21.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 24/2022 die Verfügung Nr. 137/2022 und damit die Verlängerung der bisherigen Duldungsregelungen für 160 m, 50 MHz, 70 MHz, 13 cm und 6 cm. Anderenfalls wären diese befristeten Erlaubnisse zum Jahresende ausgelaufen; nun gelten sie bis zum 31.12.2023. Inhaltlich wurde den Anträgen des RTA wie im Vorjahr in vollem Umfang entsprochen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
6-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Von 50,4 bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
Im 4-m-Band (70,150 – 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A mit 25 W ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polarisation ist zulässig.
Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contest-Betrieb erlaubt.
Im 13- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 – 2450 MHz bzw. 5650 – 5850 MHz auch 2023 mit max. 5 W PEP arbeiten. Damit ist Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.
Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur kann unter www.bnetza-amtsblatt.de/download/99 heruntergeladen werden.
Quelle:www.darc.de/home/ vom 22.12.2022
HF Vorhersage
Das HF-Vorhersage-Programm "DR2W DX Propagation" stellt die aktuelle Ausbreitungswahrscheinlichkeit auf Basis der aktuellen Sonnenfleckenzahl ( SSN ) grafisch dar. Es ist eine zu etwa 75% genaue Prognose möglich, wobei die Sonnenfleckenzahl sowie die Berechnungen etwa alle 6 Stunden aktualisiert werden.
DARC HF-Referat - Täglich das aktuelle Funkwetter jetzt auch bei Telegram

Für Kurzwellenamateure hat mit der nun wieder aktiver gewordenen Sonne eine spannende Zeit begonnen. Der neue Sonnenzyklus 25 hat nicht nur zwischenzeitlich den solaren Fluxindex auf über 100 Einheiten gebracht, sondern Flareausbrüche und neue Sonnenflecken tauchen inzwischen in so kurzen Abständen auf, wie es seit Jahren nicht mehr zu beobachten war. Das HF-Referat des DARC begleitet diese Entwicklung mit den wöchentlichen Funkwetterberichten im Deutschland-Rundspruch und bei Radio DARC.
Es gibt zudem auch tägliche Funkwetter-Kurzberichte des HF-Referates bei Facebook und Twitter - 365 Tage im Jahr, mit den aktuellen Angaben zum solaren Flux, der Sonnenfleckenrelativzahl, einer Vorhersage der Geomagnetik für die kommenden 24 Stunden und vieles mehr. Neu dazu gekommen ist das Angebot bei Telegram unter t.me/funkwetter. Innerhalb kürzester Zeit konnten bereits fast 400 Abonnenten gewonnen werden. Neue Flare-Ausbrüche, die Vorhersage geomagnetischer Stürme? Hier sind sie immer gut informiert und können ihre Kurzwellen-Aktivitäten planen. Ein Angebot auch für Kurzwellenhörer: t.me/funkwetter. Darüber berichtet Tom Kamp, DF5JL, HF-Referent des DARC.
Quelle:https://www.darc.de/home/ vom 16.12.2020
DARC Online-Lehrgang

Der DARC e.V. bietet einen Online-Lehrgang zum Selbststudium an. Informationen und Kursmaterial finden Sie unter folgender URL: DARC Online-Lehrgang.
Fragenkataloge der BNetzA

Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) herausgegebenen Fragenkataloge mit Musterfragen zu den Amateurfunkprüfungen können bezogen werden werden von:
Bundesnetzagentur - Außenstelle Leipzig
Druckschriftenversand
Max-Liebermann-Straße 63
04157 Leipzig
Telefon: 0341 999-6888
Telefax: 0341 999-6180
E-Mail: druckschriften.versand@bnetza.de
Im Internet sind Fragenkataloge als PDF-Dokument erhältlich:
Bearbeitungsstand: 23-06-2023