6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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Prüfungsgebühren durch die Bundesnetzagentur angepasst

Langjährige Forderung aus der Ausbildung hatte Erfolg

Die Bundesnetzagentur informierte in diesen Tagen in einer Pressemeldung über neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV).

Für die Funkamateure werden einige wichtige Dienstleistungen günstiger. So z.B. die Prüfungsgebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und die Beantragung von Sonderrufzeichen.

Andere Behördenleistungen wie die Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften oder die Änderung der Zulassungsdaten. müssen im Gegenzug künftig bezahlt werden.

"Der seit Jahren in der Ausbildung von Funkamateure sehr erfolgreiche Ortsverband Bad Honnef begrüßt die geänderten Gebührensätze – insbesondere bei der Prüfung und Rufzeichen-zuteilung – sehr", so Stefan Scharfenstein, Vorsitzender der Bad Honnefer Funkamateure.

So sind die Prüfungsgebühren ab Oktober nur noch halb so teuer. Auch die Ausstellung eines Ausbildungsrufzeichens ist dann für 22 € zu haben.

Unter https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/redaktion/DARC-Portal/2021/2109/2109_BNetzABGebV_Abschnitt_3.pdf ist eine Auflistung der ab Oktober gültigen Gebührensätze für den Amateurfunkdienst nachzulesen.
 

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