Schlüssel gefunden?
Rechtlicher Hinweis zum Schlüsselanhänger-Service des Vereins
Unsere Schlüsselanhänger sollen helfen, verlorene Schlüssel leichter zurückzubekommen. Wird ein Schlüssel gefunden, stellt der Verein als Makler lediglich den Kontakt zwischen Finder und Eigentümer her.
Wichtige Hinweise:
Der Verein ist nicht Eigentümer des verlorenen Gegenstands (§ 903 BGB), sondern vermittelt ausschließlich die Kommunikation.
Der Anspruch auf Finderlohn richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen (§ 971 BGB) und besteht ausschließlich zwischen Finder und Eigentümer.
Für die Rückgabe, den Versand oder Kosten der Wiedererlangung ist allein der Eigentümer verantwortlich (§ 241 BGB – Leistungspflichten).
Damit ist klargestellt:
Der Verein übernimmt keine Abwicklung und keine Zahlungen, sondern bietet lediglich eine Vermittlungsplattform.
Letzte Änderung: 09.09.2025, Matthias Roxer, DF6DP