Warum gibt es Regeln?
Funkwellen gehen über Ländergrenzen hinweg. Damit sich niemand stört, gibt es klare Vorschriften:
Welche Frequenzen Funkamateure nutzen dürfen.
Wie stark gesendet werden darf.
Dass immer mit einem Rufzeichen gearbeitet werden muss.
Gesetze und Behörden
In Deutschland gelten:
Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)
Zuständig ist die Bundesnetzagentur (BNetzA): Sie nimmt Prüfungen ab, vergibt Rufzeichen und überwacht den Funkbetrieb.
Lizenzen
Es gibt verschiedene Klassen:
N (Einsteiger): wenige Frequenzen, kleine Leistung.
E (Fortgeschrittene): mehr Frequenzen, 100 Watt.
A (Voll-Lizenz): alle Amateurfunkbänder, bis 750 Watt.
Pflichten
Nur privat, nicht kommerziell.
Technik darf auch selbst gebaut werden.
Störungen anderer Funkdienste sind tabu.
Lust auf Funk?
Wer neugierig ist, kann ganz ohne Prüfung beim Ortsverband Essen L05 vorbeischauen. Dort gibt es die Möglichkeit zum Schnuppern – Geräte ausprobieren, erste Gespräche führen und Fragen stellen.
Schau einfach mal rein – wir freuen uns über Dich!