Das DARC-EMV-Referat empfielt ausdrücklich, VOR dem Absenden einer Meldung über elektromagnetische Störungen an die BNetzA mit dem EMV-Referenten im Distrikt www.darc.de/distrikte/ oder dem EMV-Referat Kontakt aufzunehmen!
Jeder von elektromagnetischen Störungen betroffene Funkamateur / Rundfunkhörer muß diese selbst an die BNetzA melden, mit dem nachdrücklichen Ziel die Erfüllung und Durchsetzung des EMVG für den Amateurfunkdienst und Rundfunkdienst einzuverlangen:
funkstoerung(at)bnetza.de und bitte in Kopie an darc(at)darc.de
Für DARC-Mitglieder gibt es dazu Hilfe von Mitarbeitern in den Distrikten und des DARC-EMV-Referats:
- beim Verfassen schriftlicher Meldungen über elektromagnetische Störungen an die BNetzA
- Fachliche Begleitung der anschließenden Störungsfallbearbeitung
- Hilfe bei der Erstellung eines Artikels zum Störungsfall in der CQ DL
Zur Meldung elektromagnetischer Störungen bei der Bundesnetzagentur bitte dieses editierbare Funkstörungsmeldungsformular des DARC EMV-Referats verwenden:
---> Formular Störungsmeldung <---
Zur Eingabe in das Funkstörungsmeldungsformular bitte auch noch folgendes beachten : Bedienungsanleitung
Bei Meldungen elektromagnetischer Störungen an die BNetzA bitte das DARC-EMV-Referat immer mit in Kopie nehmen, denn der DARC führt dazu eine eigene Statistik.
Eine aktuelle Selbsterklärung sollte bereit gehalten werden, für den Fall, daß die BNetzA-Mitarbeiter diese sehen möchten. Normalerweise ist das jedoch nicht der Fall.
Zum weiteren, tieferen Verständnis von Empfängerempfindlichkeit, Störfestigkeit und zu erwartende Störfeldstärken empfiehlt es sich, den Artikel von Ulfried, DJ6AN, im CQDL - Heft 05-2020 Zu erwartende Störfeldstärken zu studieren.
Hinweise:
1. Beim Herabladen der im Artikel auf Seite 11 angegebenen Literatur- und Bezugsquellen ist zu beachten, dass die Zeilenumbrüche nicht mit in den Browser kopiert werden dürfen. Der URL wird damit unbrauchbar.
2. Bei elektromagnetischen Störungen infolge PLC-Abstrahlungen können die Grenzfeldstärken der SchuTSEV an den Übergängen zu den Amateurfunkbändern IT-rechtlich von Bedeutung sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/schutsev/SchuTSEV.pdf
Erläuterung der Situation:
Ob von PLC oder Schaltnetzteilen, immer wenn sich auf Netz-Installationen stehende Wellen mit ganzzahligen Vielfachen von λ/4 bilden können, strahlen diese Betriebsmittel als gesamte ortsfeste Anlage. Die dafür einzuhaltenden und durchzusetzenden gesetzlichen Vorgaben stehen in § 20 EMVG.
Es ist deshalb zu kurz gegriffen, wenn die BNetzA im Rahmen einer Störungsbearbeitung Norm- und laborgerechte Messungen durchführt und damit großzügig außer Acht lässt, dass in den Begriffsbestimmungen der EU-Richtlinie und des EMVG nicht das EMV-Labor als elektromagnetische Umgebung für die elektromagnetische Verträglichkeit definiert ist!
Vielmehr gilt die klare Definition: Im Sinne dieses Gesetzes ist „elektromagnetische Verträglichkeit“ die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandene Betriebsmittel unannehmbar wären.
Präventive Funkschutzmaßnahmen für Frequenzen des Amateurfunkdienstes seitens der dafür zuständigen Behörde BNetzA finden immer noch nur in völlig ungenügendem Maße statt!
Die Folge ist eine sich stetig weiter verschlechternde EMV-Situation, unter der wir nicht nur als Funkamateure leiden, sondern bereits auch als normale Bürger.
Insbesondere treten vermehrt Schaltwandler ohne jegliche Abblockmassnahmen in Erscheinung, deren Störfeldstärken Werte erreichen, die inzwischen sogar im VHF/UHF-Bereich schädliche Funkstörungen verursachen. Das sind diese Fälle von gestörtem DAB / DVBT - Empfang, trotz ausreichend vorhandenen Nutz-Versorgungsfeldstärken.
Gesetzgeber, Zoll und BNetzA-Marktaufsicht sind inzwischen mehr denn je gefordert, Funkschutz für den Amateurfunkdienst DURCHZUSETZEN, nicht-EMVG-konforme, bzw. funkstörende Produkte vom Markt zu verbieten und zu beschlagnahmen.
Die von solchen de facto Störsendern verursachten schädlichen Funkstörungen (Destabilisierung von Funkverbindungen) dürfen nicht hingenommen werden, sondern müssen unermüdlich konsequent an die Behörde gemeldet werden, mit dem bestimmten Ziel, Funkschutz für den Amateurfunkdienst DURCHZUSETZEN.
QRM-Estiminator
Das Programm QRM-Estimator erlaubt die schnelle Abschätzung der Pegelüberschreitung einer elektromagnetischen Störquelle gegenüber den in SchuTSEV definierten Limits.
Auf Anregungen von OM Ulfried, DJ6AN, nun eine weiterentwickelte Version, die eine Auswahl zwischen unmodulierten Störsignalen und rauschförmigen Störsignalen erlaubt.
Zusätzlich erfolgt eine Bewertung nach den vier elektromagnetischen Umgebungskategorien gemäß ITU-R P.372-14. Deren Vorgaben haben nach § 4 Nummer 2. EMVG, bei den zu erwartenden elektromagentischen Störungen, die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit sicher zu stellen.
An der Empfangsantenne eingehaltene Grenzwerte der SchuTSEV und der elektromagnetischen Umgebungskategorien werden grün gekennzeichnet, überschrittene Feldstärken - auffällig rot.
Hierzu erläutert
§ 3 Nr. 4. EMVG - Begriffsbestimmungen -
Im Sinne dieses Gesetzes
ist „elektromagnetische Verträglichkeit“ die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandene Betriebsmittel unannehmbar wären:
QRM-Estimator V1.61
QRM Calc für Android
OM Thilo, DL9KCE, hat für Geräte mit Android Betriebssystem das Programm QRMCALC geschrieben. So kann man vor Ort noch schneller Überschreitungen elektromagnetischer Störpegel berechnen: QRMCALC für Android
Noise-Test nach ITU-R P.372-13
OM Ulfried, DJ6AN, hat ein Excel-Blatt zur numerischen- und grafisch aussagekräftigen Bewertung der eigenen elektromagnetischen Umgebung, entsprechend ITU-R P.372-13 entwickelt::
Die Tabelle berechnet die Feldstärke an der Empfangsantenne in ihrer vorhandenen elektromagnetischen Umgebung und vergleicht mit den "zu erwartenden elektromagnetischen Störungen", Grundlegenden Anforderungen, § 4, Ziffer 2 EMVG, ob die Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb (Funkempfang) gegeben sind.
Einzugeben sind vier Empfangsparameter: Rauschpegel der elektromagnetischen Störung am 50 Ohm Rx-Antenneneingang [dBm], Empfangsfrequenz [MHz], Antennengewinn [dBi] und die beliebig schmal wählbare Messbandbreite [Hz], um Nutzsignalanteile im Grundrauschen nicht mit zu bewerten.
Voraussetzung: Rx mit kalibriertem S-Meter. Besonders zu empfehlen: Software Defined Radio (SDR). Eine Umrechnungstabelle verschiedener Empfangspegel in dBm sowie weitere Hinweise sind auf der Tabelle vorhanden.
Zitat EMVG:
§ 4 Grundlegende Anforderungen
(1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass
1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können. Zitat Ende
Aktuelle Version :EXCEL-Blatt "Noise Test" - Version 5.0 März 2019
Beschreibung :Erläuterungen zu NoiseTest Version 5.0
Die wichtige Bedeutung der Spalten L bis Q bei NoiseTest 5.0:
Darin stehen alle numerisch ausgegebenen Daten, mit denen das damit angezeigte farbige Pegelbild erläutert wird.
- In den Spalten L und O die textlichen Erläuterungen.
- In M14 bis M16 die vorhandene Feldstärke der elektromagnetischen Umgebung der Empfangs-Antenne, je nach Messbandbreite.
- In M20 bis M26 die nach § 4 Nummer 2 EMVG (grundlegende Anforderungen) zu erwartenden Feldstärken elektromagnetischer Störungen um die Antenne, auch für 9 kHz Mesbandbreite.
- In PQ 20 bis PQ 26 die Pegelüberschreitungen in dB (Messbandbreite beliebig; erwünschte Störpegelabstände werden in [- dB] angezeigt)
- Die Genaiugkeit der angezeigten Feldstärken wird natürlich bestimmt durch die in den Feldern H8 bis H11 eingegebenen Daten.
- Der Prüf- und Messdienst der BNetzA könnte zum Beispiel im Rahmen seiner Tätigkeit vor Ort gebeten werden, mit dem kalibrierten Messempfänger den Empfangspegel in dBm am 50 Ohm-Stecker der Amateurfunkantenne für Feld H8 zu messen und hierzu ...
- die zugehörige Messbandbreite in Hz für Feld H10 anzugeben.(Keine Nutzsignalreste mit messen; wenn möglich geringere Messbandbreite wählen)
- Im Feld H11 ist vom Antennengewinn die Dämpfung des Antennenkabels zu subtrahieren. (Hier im Beispiel im Anhang sind in Feld H11 von den 2,15 dBi Gewinn des Dipols 0,15 dB Kabeldämpfung, RG213, abgezogen)
- Auch die mit Anm 1: bis Anm 4: bezeichneten Anmerkungen könnten zur Bewertung eines EMV-Problemfalles hilfreich sein.
- Ergänzend zu den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Nummer 2. EMVG ( zu erwartende elektromagnetische Störungen bezüglich Storfestigkeit des Empfangsgerätes) sei auf die Begriffsbestimmung der elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß § 3 Nummer 4 EMVG hingewiesen:
Demnach ist „elektromagnetische Verträglichkeit“ die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandene Betriebsmittel unannehmbar wären."
NoiseTest 5.0 wertet die nach § 3 Nummer 4 EMVG ausschließlich infrage kommende elektromagnetische Umgebung unmittelbar mittels der zum Empfang in dieser Umgebung verwendeten Antenne aus.
Literatur:
- § 4 Ziffer 2 EMVG: "zu erwartende elektromagnetische Störungen"
- Radiowave propagation ITU-R P.372-13 (Ausgabe 09/2016)
- Radio services database, CISPR/TR 31, (u.a. Protection Ratios),
https://www.iec.ch/emc/database/ - Schutz der Ressource elektromagnetische Umgebung, Anhang zur Anwort der Bundesregierung, Drucksache 19/3837 vom 15.08.2018,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/038/1903837.pdf
Noise-Reporter
von OM Thilo, DL9KCE, zur Bewertung der eigenen elektromagnetischen Umgebung mit grafischer Darstellung:
Noise-Reporter (11.09.2018) Anleitung(de) Anleitung(en)
RX-Interference-Level
Zur abschätzenden Berechnung der Empfangsleistung bzw. des S-Meterausschlages aufgrund einer abgestrahlten Störsignalleistung aus einem benachbarten Lichtleitungsnetz dient das Programm Rx-Interference-Level: RxInterferenceLevel V1.2
E-Feldstäre an der RX-Antenne
Programm zur Berechnung der E-Feldstärke aus der Empfängereingangsspannung:Feld V1.3
Der BNetzA - Marktaufsicht gemeldete LED - Störquellen
Datum | Hersteller/Vertrieb | Produktname | Ergebnis | Plot |
15.05.2015 | Bargain24 AG | LEDVero Einbaustrahler | kein | |
19.11.2015 | Shenzhen TemTop Co Ltd | LED Flood Light 50 W | kein | |
24.01.2016 | Trendbad24 GmbH & Co KG | LED Strahler Baustellenstrahler | kein | |
24.02.2023 | Maxima | Küchenmaschine Maxima 7L | ausstehend |
Die BNetzA-Marktaufsicht hat nun erfreulicher Weise damit begonnen, eine Liste mit nichtkonformen elektrischen Geräten zu veröffentlichen: Markteinschränkende Maßnahmen
Weitergehende Informationen zur BNetzA-Marktüberwachung: Inverkehrbringen von Produkten
BNetzA und funkstörende Produkte : Bericht im Deutschlandfunk.
Datenbank zur Produkt- und Behördensuche. Verbotene elektronische Geräte und zuständige Behörden auflisten: ICSMS
Blick nach HB9 : Lange Liste verbotener Geräte der BAKOM
Die BAKOM setzt sich für die dringendst erforderliche DURCHSETZUNG des Funkschutzes erfreulich ein.
Jeder Funkamateur / Rundfunkteilnehmer / Bürger kann elektromagnetisch störende, bzw. Schädliche Funkstörungen hervorrufende Produkte der BNetzA Marktaufsicht melden und dadurch einen Beitrag zur Durchsetzung des Funkschutzes liefern.
Beispiel von Dieter, DJ1FC (29.12.2021) : LED-Leuchte Die Untersuchung hat ergeben, dass der eingebaute Schaltregler keinerlei Entstörmaßnahmen beinhaltet.
Bericht der Europäischen Kommission zur Marktüberwachungskampagne zu LED-Beleuchtungseinrichtungen
Die BNetzA hat 2023 nun endlich damit begonnen, funkstörende Produktbezeichnungen zu veröffentlichen:
Laufende markteinschränkende Maßnahmen
Wege aus dem QRM pdf
Geschirmte Ethernet-Kabel
WLAN
Polymer Optische Faser - Technik, z.B. von FUBA
Glasfaser - Technik
BNetzA-Peiler
Standorte der BNetzA-Empfangsstationen für Peilzwecke und zur Erfassung der aktuellen Störpegelsituation: Peilerstandorte
PLC-Notches selbst setzen
BNetzA Funkstörungsbearbeitung
Vortrag zur Funkstörungsbearbeitung der BNetzA.
Das Know How zur Funkstörungsaufklärung und -Beseitigung ist bei der Bundesnetzagentur noch immer vorhanden. Doch warum ordnet die Politik mit Hilfe des § 27 EMVG an, unsere einmalige elektromagnetische Umgebung nur noch für Funkdienste mit Sicherheitsaufgaben bereit zu erhalten? Wo müssen wir suchen, um erkennen zu können, inwieweit dabei die als Berater des Gesetzgebers tätige Bundesnetzagentur ihrer Verantwortung als Administration der völkerrechtlich verbindlichen ITU-Verträge nachgekommen ist?