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      Dänemark: Neue Bestimmungen für Amateurfunkgenehmigungen

      (06.02.04/sh) In Dänemark gelten ab 1. Februar geänderte Bestimmungen für Amateurfunkgenehmigungen: Für die CEPT-Klasse 1 ist ein Nachweis von Telegrafiekenntnissen hinfällig. Dänische Funkamateure bekommen Teile des 70-MHz-Bandes ohne eine Sonderbewilligung zugewiesen. Weiterhin ist Funkbetrieb erlaubt für: Klasse A (CEPT-Klasse 1) alle Amateurfunkbänder bis 438 MHz bis 1 kW, 70 MHz bis 25 W. Oberhalb 1,2 GHz bis 250 W; Klasse B (CEPT 2) alle Amateurfunkbänder bis 100 W außer 70 MHz mit 25 W. Klasse C (Anfängerklasse) bis 50 W auf 50 MHz, 144 MHz, 432 MHz und 1296 MHz. Auf 70 MHz mit 25 W.

      Ausführliche Informationen zu den einzelnen Klassen finden Sie in der nächsten Ausgabe der CQ DL.

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