Detailansicht-Archiv

    Detailansicht-Archiv

      Detailansicht-Archiv

      Neue Rufzeichenregelung für CEPT-Lizenzen in Australien

      In Australien gilt eine neue Rufzeichenregelung für Funkamateure, die unter CEPT-Bedingungen in dem Land funken wollen. Dem eigenen Rufzeichen ist obligatorisch der Landeskenner VK/ voranzusetzen. Ab sofort kann auf Wunsch die Ziffer des Bundesstaates bzw. Territoriums hinzugefügt werden, in dem sich der Funkamateur aufhält.

      Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT)

      Für New South Wales gilt zum Beispiel VK2/, für Victoria VK3/ und so weiter. Für die sogenannten externen Territorien wie Christmas Island oder Norfolk Island ist VK9/ vorgesehen, während im australischen Teil der Antarktis südlich des 60. Breitengrades VK0/ verwendet wird. Die australische Fernmeldebehörde ACMA reagierte damit auf eine Initiative von Hans Schwarz, DK5JI, Mitarbeiter im DARC-Referat Ausland. Es wird darauf hingewiesen, dass Inhaber einer CEPT-Lizenz gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 für einen Zeitraum von 365 Tagen in Australien funken dürfen, ohne eine Gastlizenz beantragen zu müssen. Für Inhaber einer CEPT-Novice-Lizenz gilt die CEPT-Regelung derzeit nicht.
      Darüber informiert Hans Schwarz, DK5JI.

      Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X