(16.09.2004/apf) Das Problem bezüglich der Interpretation der Begriffe "kontrollierbarer Bereich" und "Ergänzungsbereich" bei BEMFV-Anzeigen im Bereich Bremen ist behoben.
Die Bremer Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wies vermehrt BEMFV-Anzeigen zurück. Dabei kam es unter anderem zur verschiedenen Auffassung der Begriffe "kontrollierbarer Bereich" und "Ergänzungsbereich". Zahlreiche Funkamateure wandten sich an die DARC-Geschäftsstelle in Baunatal. Nach Meinung der zuständigen Technischen Verbandsbetreuung waren die Anzeigen nach BEMFV diesbezüglich jedoch korrekt.
Die Differenzen der Interpretation der Verordnung lagen in der Hauptsache bei der Außenstelle Bremen und konnten im Gespräch mit der Hauptstelle in Mainz geklärt werden.
Funkamateure, welche aufgrund dieser Bereichsdefinitionen eine Ablehnung der Außenstelle Bremen erhalten haben, können ihre unveränderten Anzeigen dorthin zurücksenden. Sie sollten aber darauf achten, dass keine weiteren Gründe angegeben sind bzw. diese sodann ausgeräumt haben.
Informationen dazu erhalten Sie bei Thilo Kootz, DL9KCE, Technische Verbandsbetreuung, Telefon (05 61) 9 49 88 40.