DARC-Online-Lehrgang Betriebstechnik/Vorschriften Kapitel 7: Funkbetrieb im Ausland

    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

    DARC-Online-Lehrgang Betriebstechnik/Vorschriften Kapitel 7: Funkbetrieb im Ausland

      Kapitel 7: Funkbetrieb im Ausland

      Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat mit dem Gegenseitigkeitsabkommen T/R 61-01 verschiedener europäischer Länder dafür gesorgt, dass die Amateurfunkzeugnisse gegenseitig anerkannt werden und man deshalb in diesen Ländern ohne Zusatzgenehmigung Funkbetrieb durchführen darf.

      Inhaltsübersicht



      Früher, etwa vor vierzig/fünfzig Jahren, galt das Amateurfunkzeugnis (früher Lizenz genannt) nur im eigenen Land. Wenn man im Urlaub im Ausland Funkbetrieb machen wollte, musste man bei der zuständigen Behörde des Urlaubslandes eine „Gastlizenz“ beantragen und natürlich auch bezahlen. 1980 gab es mit Luxemburg schon ein Gegenseitigkeitsabkommen und wir konnten damals ohne Zusatzgenehmigung unter LX/DJ4UF und LX/DF4KA Funkbetrieb aus Luxemburg machen. Als wir 1981 mit dem Wohnwagen nach Schweden fuhren, brauchten wir zwar eine Genehmigung aus Stockholm, jedoch konnten wir unter SM/DJ4UF und SM/DF7KX Funkbetrieb machen.

      Foto: DJ4UF
      SM/DJ4UF (vorn) und SM/DF7KX 1981

      Inzwischen hat Deutschland mit den meisten Ländern Europas Gegenseitigkeitsabkommen nach einer Empfehlung der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen) getroffen. In diese Länder kann man mit seinen Funkgeräten ohne weiteres einreisen und von dort Funkbetrieb nach den Richtlinien des Gastlandes durchführen.

      CEPT-Empfehlungen

      In einem Land, das der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 beigetreten ist und sie anwendet, dürfen ausländische Funkamateure Amateurfunk betreiben - aber höchstens drei Monate lang und auch das nur, so lange man sich dort nur vorübergehend aufhält. Wer auf Dauer in solch ein Land umziehen möchte, dem hilft diese CEPT-Empfehlung T/R 61-01 nicht.

      Man muss im Prinzip die Amateurfunkprüfung im neuen Land nach dortigem Recht noch einmal ablegen. Ist das Land aber der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beigetreten, so kann sich der Funkamateur die erneute Prüfung ersparen. Er braucht nur aus seinem Ursprungsland eine "harmonisierte Prüfungsbescheinigung", eine HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) mitzubringen. Die HAREC entspricht dem deutschen Amateurfunk-Prüfungszeugnis der Klasse A.

      Das Amateurfunkzeugnis Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung ECC-(05)06. „ECC“ ist der Ausschuss für elektronische Kommunikation der CEPT. „ERC“ ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Der ERC ist die Vorgängerorganisation des ECC.

      Die genauen Regelungen erlernen Sie nun durch Fragen und den Antworten aus dem Fragenkatalog. Bei den meisten der folgenden Prüfungsfragen wird nur die richtige Antwort vorgestellt, um Sie beim Lernen nicht zu verunsichern. Schauen Sie sich die kompletten Prüfungsfragen später im Fragenkatalog an.

      CEPT-Empfehlung T/R 61-01

      Sie wissen ja: Im Bereich Gesetzeskunde (Vorschriften) dieses Online-Lehrgangs bleiben fast immer die Antworten A die richtigen Lösungen. Es dient zum Lernen der Antworten. Wenn gelegentlich die weiteren Antworten mit angegeben sind, dient dies nur zur Übung, damit man auch mal gelesen hat, welche Möglichkeiten für falsche Antworten bestehen.

      Prüfungsfrage
      VB101  Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 für den Amateurfunkdienst?
      Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
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      Prüfungsfrage
      VB102  Was beinhaltet die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und (05)06?
      Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen.
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      Prüfungsfrage
      VB103  Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der …
      … „CEPT-Amateurfunkgenehmigung“ gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
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      ECC-Empfehlung (05)06

      Prüfungsfrage
      VB104  Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der …
      … „CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung“ gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
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      Hinweis „ECC“ ist der Ausschuss für elektronische Kommunikation der CEPT. „ERC“ ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Der ERC ist die Vorgängerorganisation des ECC. Siehe auch Anhang Buch Seite 143.

      Prüfungsfrage
      VB105  Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als „CEPT-Amateurfunkgenehmigung“ gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, …
      … wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
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      Prüfungsfrage
      VB106  Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als „CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung“ gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, …
      … wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
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      Prüfungsfrage
      VB107  Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
      Bis zu 3 Monaten
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      Wenn ein Funkamateur sich bei Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in einem anderen Land aufhält, muss er den Landeskenner entsprechend der CEPT-Klasse des Gastlandes voranstellen. Für die Schweiz zum Beispiel wird HB3 für die CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung verwendet.

      Prüfungsfrage
      VB108  Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgeneh­migung in der Schweiz erfolgen?
      HB3/DO1XYZ
      DO1XYZ/HB3
      Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend.
      DO1XYZ-HB9/portabel  oder  DO1XYZ-HB9/mobil.
      Prüfungsfrage
      VB109  Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
      HB9/DL1ER
      DL1ER/HB9
      Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
      DL1ER-HB9/portabel  oder  DL1ER-HB9/mobil.
      Prüfungsfrage
      VB110  Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu?
      Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben.
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      Kommentar: Lassen Sie sich nicht durch die Buchstaben (Suffix) MM hereinlegen. Dies ist keine Sonderstation auf einem Schiff (maritime mobile).

      Prüfungsfrage
      VB111   Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunk-genehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
      Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
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      Prüfungsfrage
      VB112  Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
      Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
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      Prüfungsfrage
      VB113  Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
      In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
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      Prüfungsfrage
      VB114  Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
      In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
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      Prüfungsfrage
      VB115  Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben?
      Aufgrund der CEPT-Empfehlun­gen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland.
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      Prüfungsfrage
      VB116   Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
      Sie dürfen entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06) teilnehmen.
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      Kommentar: Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 sowohl allen als auch einzeln beitreten und diese anwenden.

      Prüfungsfrage
      VB117  Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
      Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
      Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01
      und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
      Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
      Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
      Prüfungsfrage
      VB118  Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?
      Die zutreffende CEPT-Empfeh­lung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen.
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      Prüfungsfrage
      VB119  Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
      Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
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      Prüfungsfrage
      VB120  Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
      Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
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      Prüfungsfrage
      VB121  Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
      Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
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      CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC)

      Prüfungsfrage
      VB122  Was ist eine HAREC?
      Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Prüfungsfrage
      VB123  Wozu dient eine HAREC?
      Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Prüfungsfrage
      VB124  Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für …
      … die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Falsche Antwort weggelassen
      Prüfungsfrage
      VB125  Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
      Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novize-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
      Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
      Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
      Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.

      Abschlussübungen zum Kapitel 11

      Achtung! In der folgenden Erzählung sind viele Fehler. Lesen Sie den Bericht kritisch und zählen Sie die Fehler.

      Markus erzählt: „Mein neues Rufzeichen ist DO9XYZ (Rufzeichen geändert). Ich nahm meine Mobilstation mit in den Urlaub. Als wir mit der dänischen Fähre von den Niederlanden aus nach Dänemark fuhren, nahm ich mein Funkgerät in Betrieb und meldete mich als PD/DO9XYZ/MM, als wir den Hafen verlassen hatten. Auf dem 2-m-Band erreichte ich von dort Stationen aus Holland und sogar eine aus England. Auf hoher See konnte ich mit 100 Watt im 20-m-Band Stationen aus Deutschland erreichen.“

      Fehler

      • PD/ und /MM gleichzeitig zu benutzen, ist falsch, denn entweder der OM ist als PD/DO9XYZ noch in den Niederlanden oder er ist als DO9XYZ/MM auf hoher See außerhalb der 3-Meilen-Zone.
      • Als PD/DO9XYZ darf er keine 100 Watt benutzen, denn in den Niederlanden sind für die Novice-Licence nur 25 Watt PEP erlaubt.
      • Als DO9XYZ – auch als DO9XYZ/MM - darf er nicht das 20-m-Band benutzen.
      • Auf einem dänischen Schiff wäre der Präfix PD falsch, auch wenn das Schiff aus einem niederländischen Hafen ausläuft.

      Fallen Ihnen noch weitere Fehler ein, die der Funkamateur begangen hat?

      • Zum Beispiel hat er nicht geschrieben, ob er überhaupt vom Kapitän eine Genehmigung hat, auf seinem Schiff funken zu dürfen. Er befindet sich dort auf dänischem Hoheitsgebiet und nur der Kapitän kann ihm die Genehmigung dazu erteilen.

      Übungen

      Welche Rufzeichen muss/darf der Funkamateur DO9XYZ benutzen, wenn er sich
      a) mit seinem Handfunkgerät auf einem Fahrrad befindet?
      b) in seinem Wohnmobil auf einem Cam-pingplatz in Dänemark befindet?
      c) zu Besuch bei DJ4UF in seinem Shack befindet?
      d) in seinem fahrenden Reisemobil in Spanien befindet? Achtung: Dort Freichsprechanlage (Talksafe) benutzen!
      e) auf seinem Segelboot auf hoher See im Mittelmeer befindet?
      f) auf seinem Segelboot in einem portugiesischen Hafen befindet?

      Lösungshinweis (hier klicken zum Anzeigen):

      a) DO9XYZ/M
      b) OZ/DO9XYZ
      c) entweder DJ4UF/DO9XYZ oder DO9XYZ/P
      d) EA/DO9XYZ/M
      e) DO9XYZ/MM
      f) CT/DO9XYZ


      Viel Erfolg beim Lehrgang wünscht Ihnen Eckart Moltrecht DJ4UF!

      Machen Sie nun weiter mit Technik 08


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      Letzte Bearbeitung: 31.05.2017 DJ4UF, 04.04.2020 DH8GHH
      Fehlermeldungen mit Linkangabe an DH8GHH@darc.de

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