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Vier Tage ohne Netz, mitten in Berlin
Am Samstag, dem 3. Januar 2026, fiel in Berlin-Steglitz-Zehlendorf der Strom aus. Ursache war ein Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde, bei dem mehrere Hochspannungskabel zerstört wurden. Rund 45.000 Haushalte, 2.200 Betriebe und über 100.000 Menschen waren betroffen. Der Strom kam am Mittwoch, dem 7. Januar, zurück. Verletzt wurde niemand.
Was in diesen vier Tagen mit der Kommunikation geschah, hat die Expertenkommission des Regierenden Bürgermeisters im Juni 2026 aufgeschrieben: Der Mobilfunk brach großflächig zusammen. Das Festnetz fiel ebenfalls aus, weil die Router in den Wohnungen Strom brauchen. Zeitweise waren die Notrufnummern nicht erreichbar. Eine Untersuchung der Katastrophenforschungsstelle der FU Berlin spricht vom Ausfall des Mobilnetzes im gesamten betroffenen Gebiet; 86 Mobilfunkmasten verschiedener Anbieter waren betroffen.
Das war kein Ausreißer. Dieselbe Stadt hatte am 9. September 2025 einen Ausfall mit 50.000 betroffenen Kunden, bei dem 110 und 112 zeitweise ausfielen und die Feuerwehr Notrufannahmestellen im Stadtgebiet einrichten musste.
Was ein Mobilfunkmast ohne Strom leistet
Ein Mobilfunkstandort ist ein Stromverbraucher wie jeder andere. Fällt das Netz aus, läuft er so lange, wie seine Batterie reicht. Die Expertenkommission nennt die Zahl, die dabei herauskommt: „Die Mobilfunkmasten haben nur einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten.“ Nach einer halben Stunde ist der Mast still, und mit ihm jedes Handy in seiner Zelle, egal wie voll dessen Akku ist.
Das ist keine Nachlässigkeit der Betreiber, sondern eine Auslegungsentscheidung. Batterien für drei Tage an zehntausenden Standorten kosten Geld, Platz und Gewicht, und im Normalbetrieb braucht sie niemand. Ein Mobilfunknetz ist für den Alltag gebaut, in dem der Strom da ist. Die Kommission fordert deshalb, die Pufferung auf ein verbindliches Minimum anzuheben: „Anzustreben sind mindestens 72 Stunden.“
Für alle, die im Stromausfall arbeiten müssen, heißt das: Das Handy ist in der ersten halben Stunde ein Werkzeug und danach eine Taschenlampe.
Was das Gesetz verlangt und was die Bundesregierung dazu sagt
Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Betreiber in den §§ 165 ff. zu „angemessenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen“. Angemessen ist nach dem Gesetz, was „nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der zu schützenden Telekommunikationsnetze oder -dienste steht“. Eine Mindestdauer steht nicht im Gesetz. Wie lange ein Standort ohne Strom laufen muss, entscheidet damit der Betreiber nach seiner eigenen Abwägung, und die Bundesnetzagentur prüft, ob er diese Abwägung vorgenommen hat.
Nach dem Berliner Ausfall wurde die Bundesregierung im Bundestag gefragt, ob sie einen bundeseinheitlichen Mindeststandard für die Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten einführen will. Ihre Antwort vom 20. August 2026 (Drucksache 21/7682) lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen. Die Bundesregierung hat die Ereignisse in Berlin analysiert: „Vollzugsdefizite konnten nicht erkannt werden.“ Reine Mindestbatteriekapazitäten könnten „je nach Gegebenheiten des jeweiligen Standortes nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden“. Und zu berücksichtigen seien die technische Realisierbarkeit am Standort und die anfallenden Kosten. Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit ihre Veröffentlichungen zu den Sicherheitsanforderungen, unter anderem wegen Berlin.
Der Autor hält das für eine ehrliche Antwort. Besagt die Antwort doch, dass es die 72 Stunden auf absehbare Zeit nicht geben wird, dass niemand gegen eine Vorschrift verstoßen hat und das Mobilfunknetz bleibt, was es ist: ein Netz für den Alltag. Der Regierungsentwurf zur TKG-Änderung, zu dem der Bundestag am 4. November 2026 seine Anhörung abgehalten hat, enthält dazu nichts. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 verlangt, „Resilienz“ als Regulierungsziel aufzunehmen, eine Basisversorgung aus Sprachtelefonie, SMS und Datenverbindung zu definieren und die Bundesnetzagentur zu Vorgaben für Notfall- und Sicherheitskonzepte der Mobilfunknetze zu ermächtigen. Eine Stundenzahl steht auch dort nicht. Ob der Bundestag das übernimmt, ist offen. Wer den Stromausfall plant, muss das Mobilfunknetz aus seiner Planung streichen. Nicht, weil es schlecht wäre, sondern weil es dafür nicht gebaut ist.
Wer nach der ersten halben Stunde noch telefonieren kann
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben den BOS‑Digitalfunk. Die BDBOS gibt an, dass das Netz auch im Blackout mindestens 72 Stunden ohne Einschränkung läuft. Die Krisenstäbe der Landkreise haben Satellitentelefone: Nordrhein-Westfalen hat 2023 alle unteren Katastrophenschutzbehörden damit ausgestattet, in Baden-Württemberg läuft die Verbindung zwischen Ministerium, Regierungspräsidien und Kreisen über ein Satellitensystem, das regelmäßig geübt wird, Bayern hat nach einer europaweiten Ausschreibung 360 Satellitensprechfunkgeräte für die Katastrophenschutzbehörden und die Fachressorts abgerufen, Hardwarekosten rund 743.000 Euro. Diese Kette vom Ministerium über die Mittelbehörde bis zum Landratsamt ist versorgt.
Darunter nicht, das heißt: der Bauhof, der die Straßen frei halten soll. Das Wasserwerk, das seine Pumpen auf Notstrom fährt und wissen muss, wie lange der Diesel reicht. Die Kläranlage, die Pflegeeinrichtung, die Notunterkunft in der Turnhalle, das Fachamt, das den Krisenstab mit Informationen versorgen soll. Diese Stellen hängen am Festnetz und am Mobilfunk, und beides ist nach einer halben Stunde weg. Bayern schreibt in seiner Ausschreibung für die Satellitengeräte ausdrücklich, dass kreisangehörige Gemeinden nur angebunden werden, wenn das Landratsamt zusätzliche Geräte auf eigene Rechnung bestellt.
In Berlin hat sich das im Januar genau so gezeigt: Die Hilfsstellen, an denen Menschen Hilfe suchten, bekamen nach der Untersuchung der FU Berlin weder vom Bezirk noch vom Senat noch von den BOS Lageinformationen. Nicht aus bösem Willen, sondern weil es keinen Weg dorthin gab. Dem Autor ist keine Untersuchung bekannt, die systematisch fragt, wie Verwaltungen, Bauhöfe und Versorger im Stromausfall miteinander sprechen. Das Problem ist amtlich beschrieben, in Berlin passiert und gesetzlich nicht gelöst. Es hat nur keinen Zuständigen.
Was der Notfunk daraus macht
Der Notfunk im DARC setzt an dieser Stelle an: unterhalb des Landratsamts, bei den Stellen, die keinen BOS-Funk und kein Satellitentelefon haben. Das Werkzeug dafür ist ein eigenes Netz, das Funkamateure innerhalb von Stunden im Landkreis aufbauen. Richtfunkstrecken verbinden Landratsamt, Bauhof, Wasserwerk und Unterkunft. Darüber laufen Telefonie und Daten, der Strom kommt aus Batterien, die mit Solarmodulen nachgeladen werden, und notfalls aus einem Aggregat. Mobilfunk, Festnetz und Internet kommen darin nicht vor, und zwar absichtlich. Wo ein Weg nach draußen gebraucht wird, kommt er per Satellit dazu, und auch der hängt am eigenen Strom.
Dafür gibt es die Telefonkoffer, die in ersten Distrikten stehen, die Übungen, bei denen genau dieser Aufbau unter Zeitdruck trainiert wird, und zweimal im Jahr ein Ausbildungswochenende, auf dem Funkamateure aus dem ganzen Bundesgebiet das lernen. Die ITU hat ihre Empfehlung zur Katastrophenkommunikation im Amateurfunk im Februar 2026 fortgeschrieben. Sie nennt jetzt ausdrücklich den Ausfall der öffentlichen Stromversorgung als den Fall, für den solche Netze ausgelegt sein sollen, und sie fordert regelmäßiges Üben.
Ob die 72 Stunden irgendwann kommen, entscheidet die Politik. Bis dahin gilt die halbe Stunde, und mit der halben Stunde plant der Notfunk im DARC. In den nächsten Folgen dieser Reihe geht es darum, wie dieses Netz im Einzelnen aufgebaut ist und warum es so aufgebaut ist, wie es ist.
Und jetzt?
Wer als Funkamateur mitmachen will, braucht keine Spezialausrüstung und keine Vorkenntnisse im Katastrophenschutz, sondern ein Wochenende Zeit. Die Ausbildungswochenenden des Referats finden zweimal im Jahr statt, die Termine stehen auf dieser Seite; dort wird der Aufbau, von dem dieser Artikel handelt, von der Antenne bis zum Telefon am Krisenstab einmal komplett durchgespielt. Wer vorher wissen will, was im eigenen Distrikt läuft, fragt den Notfunk-Referenten seines Distrikts;
Wer in einer Verwaltung, einem Versorger, einer Klinik oder einer Hilfsorganisation arbeitet, kann sich eine einfache Frage stellen: Wie erreicht der Bauhof das Landratsamt, wenn Festnetz und Mobilfunk seit einer Stunde weg sind? Wenn die Antwort eine Telefonliste ist, lohnt ein Gespräch. Das Referat übt mit Landkreisen und Organisationen, die genau diese Frage für sich klären wollen, und kommt dafür auch vorbei. Kontakt gibt es hier.
Und wer einfach nur Bürger ist: Die Frage nach der Stunde ohne Netz kann man auch dem eigenen Bürgermeister stellen. Sie ist berechtigt, sie ist höflich, und sie wird selten gestellt.
Quellen
- Expertenkommission des Regierenden Bürgermeisters von Berlin: Resilienz in Berlin – Über die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur, Juni 2026
- Katastrophenforschungsstelle der FU Berlin: Zivilgesellschaftliches Handeln und operativer Katastrophenschutz – Der Berliner Stromausfall im Januar 2026, 16.01.2026
- Berliner Zeitung, 11.09.2025: Stromausfall in Berlin – Notrufstellen und Beratungsstellen
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7682 vom 20.08.2026 auf die Kleine Anfrage Drucksache 21/7504
- Deutscher Bundestag, hib 668/2026 vom 27.08.2026: Schutz von Telekommunikationsnetzen und -diensten
- Bundesrat, Drucksache 439/26 (Beschluss) vom 25.09.2026: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: Anhörung zum TKG-Änderungsgesetz 2026 (Drucksache 21/8277) am 04.11.2026
- Bundesnetzagentur: Entwurf des Katalogs von Sicherheitsanforderungen, Konsultation seit 03.11.2025
- Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 17/10063, Stellungnahme vom 19.02.2026 (BOS-Digitalfunk 72 Stunden, Satellitenkommunikation SaFe)
- brandwacht 5/2022: Satellitenkommunikation für die bayerischen Katastrophenschutzbehörden
- Bayerischer Landtag, Drucksache 18/27871 vom 26.05.2023: Antwort des StMI vom 07.03.2023, Rahmenvertrag NSSL Global, 360 Geräte, 743.228,74 Euro
- it-daily, 22.05.2023: NRW beschafft 104 Satellitentelefone für Kreise und kreisfreie Städte
- Landtag NRW, Drucksache 18/7268 vom 07.12.2023: Antwort der Landesregierung, Satellitentelefone für alle unteren Katastrophenschutzbehörden (Juni 2023)
- ITU-R M.1042-4 (02/2026): Disaster communications in the amateur and amateur-satellite services
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