Gültige Amateurfunkgenehmigung nach CEPT-Standard (z. B. Klasse A oder E) muss mitgeführt werden.
Das Rufzeichen ist mit dem Landeskenner des Gastlandes zu ergänzen, z. B. HB9/DL1XYZ.
Frequenzzuweisungen, Betriebsarten und Vorschriften des jeweiligen Landes sind zu beachten – diese können von den deutschen Regelungen abweichen (z. B. Sendeleistung, Bandgrenzen).
Die Nutzung ist in der Regel auf bis zu 3 Monate beschränkt (abhängig vom Land).
Eine Übersicht über die teilnehmenden Länder sowie länderspezifische Bestimmungen bietet z. B. die Bundesnetzagentur oder die Seiten der IARU-Regionen.
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