Konkret soll verhindert werden, dass es aufgrund von Software-Updates und -Uploads zu fehlender Konformität kommt, was wiederum Produkte unsicher machen und zu gefährlichen funktechnischen Störungen führen könnte“, heißt es in der Sondierung zu einer Folgenabschätzung ( https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14610-Aktivierung-der-EU-Vorschriften-uber-Funkanlagen-fur-rekonfigurierbare-Funksysteme_de ). Kurt Meerkötter, DL8DMA, der stets ein scharfes Auge auf alle neuen Initiativen und Regeln wirft, regt an, dieses Vorhaben im Sinne der Funkamateure wenigstens zu beobachten. Das Sondierungspapier sieht einige politische Optionen für das weitere Vorgehen vor. Im Basisszenario würden Hersteller „nicht dazu verpflichtet werden, spezifische Maßnahmen umzusetzen, so wie dies derzeit der Fall ist.“ Hingehen sieht ein anderes Szenario vor, dass „… Funkanalgen über Funktionen verfügen [müssen], mit denen sichergestellt ist, dass Software nur dann geladen werden kann, wenn der Hersteller die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen hat. Für den Marktzugang von Funkanlagen müsste ein Nachweis über die Einhaltung dieser Anforderung erbracht werden.“ Die Frist für Rückmeldungen innerhalb der Sondierungsphase endet am 27. Mai. Darüber berichtet DL8DMA.