Detailansicht-Archiv

    Detailansicht-Archiv

      Detailansicht-Archiv

      Jahresbericht 2024 der Bundesnetzagentur veröffentlicht

      BNetzA

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieser ist als PDF-Datei unter www.bundesnetzagentur.de/berichte abrufbar. Schwerpunktmäßig gibt die Behörde darin Informationen zu Sachinvestitionen, Glasfaseranschlüssen oder auch rückläufigen Gesprächsminuten im Festnetz. Das Stichwort Amateurfunk findet sich ab Seite 74 erstmals im Abschnitt über die „Störungsbearbeitung, Prüf- und Messdienst“. In 2024 verzeichnete die Behörde über 2500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten.

      „Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative des Bundes können die Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen seit 2023 ihre Funkstörungen auch auf dem digitalen Weg online melden. Seit September 2024 ist dieser digitale Meldeweg auch medienbruchfrei nutzbar, sodass die online-Funkstörungen direkt vom Kunden in das Ticketsystem des Prüf- und Messdienstes gelangen und dort bearbeitet werden“, heißt es im Bericht. Aus einer Balkengrafik wird deutlich, dass nach dem Rundfunk (503 Meldungen), Short Range Devices (438) der Amateurfunk mit 372 Störungsmeldungen auf Platz 3 liegt. Auf den Seiten 84ff. resümiert die Behörde weiterhin über das Inkrafttreten der novellierten Amateurfunkverordnung (AFuV) 2024 mit den bereits in den DARC-Medien hinlänglich kommunizierten Neuerungen.

      Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X