„Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative des Bundes können die Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen seit 2023 ihre Funkstörungen auch auf dem digitalen Weg online melden. Seit September 2024 ist dieser digitale Meldeweg auch medienbruchfrei nutzbar, sodass die online-Funkstörungen direkt vom Kunden in das Ticketsystem des Prüf- und Messdienstes gelangen und dort bearbeitet werden“, heißt es im Bericht. Aus einer Balkengrafik wird deutlich, dass nach dem Rundfunk (503 Meldungen), Short Range Devices (438) der Amateurfunk mit 372 Störungsmeldungen auf Platz 3 liegt. Auf den Seiten 84ff. resümiert die Behörde weiterhin über das Inkrafttreten der novellierten Amateurfunkverordnung (AFuV) 2024 mit den bereits in den DARC-Medien hinlänglich kommunizierten Neuerungen.