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Der Referent

Mathias Klug, DH4FAJ (B24)

In der Röth 63
65428 Rüsselsheim

Telefon:  06142 603853
E-Mail:    dh4faj<at>darc.de

Das VUS-Referat im Distrikt Franken

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Bietet:

  • Unterstützung ab dem Frequenzbereich 50 MHz aufwärts.
  • Hilfestellung bei Planung, Aufbau und Betrieb von automatischen Stationen.
  • Praktische Tipps zum Funkbetrieb und Information bei wichtigen Neuerungen oder Änderungen.

 

OV-Frequenzen

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Übersicht über die von den fränkischen Ortsverbänden verwendeten Anruffrequenzen

 

DOKOrtsverband/GruppeVHFUHF1UHF2
BØ1Fürth145.400 MHz             
BØ2Ansbach145.7875 MHz439.400 MHz1298.675 MHz
BØ3Marktredwitz145.775 MHz438.775 MHz   1298.350 MHz  
BØ4Aschaffenburg145.400 MHz434.800 MHz 
BØ5Bamberg145.325 MHz438.325 MHz 
BØ6Bayreuth145.275 MHz
145.500 MHz
  
BØ7Kulmbach145.450 MHz  
BØ8Erlangen145.550 MHz439.125 MHz 
BØ9Hof145.525 MHz  
B1ØBad Neustadt145.350 MHz433.500 MHz 
B11Nürnberg Süd145.650 MHzDMR TG 26391
434.250 MHz
 
B12Hersbruck145.425 MHz
145.6625 MHz
  
B13Schwabach/Roth145.550 MHz432.725 MHz
438.9875 MHz
439.1875 MHz
 
B14Schweinfurt145.550 MHz439.3375 MHz 
B15Selb145.550 MHz  
B16Neustadt/Aisch145.250 MHz  
B17Würzburg Nord145.525 MHz
145.675 MHz
438.850 MHz 
B18Würzburg145.525 MHz
145.675 MHz
438.850 MHz 
B19Coburg145.425 MHz
145.700 MHz
430.200 MHz 
B2ØWeißenburg145.425 MHz  
B21Kronach145.350 MHz438.725 MHz 
B22Feuchtwangen145.400 MHz  
B23Naila145.225 MHz439.150 MHz 
B24Miltenberg 439.175 MHz
439.875 MHz (DMR)
 
B25Nürnberg Nord145.450 MHz
145.750 MHz
438.750 MHz 
B26Forchheim145.575 MHz430.200 MHz 
B27Höchstad/Aisch145.500 MHz  
B28Lichtenfels144.725 MHz439.025 MHz1298.400 MHz
B29Ochsenfurt144.725 MHz433.375 MHz 
B3ØSchwarzachtal145.375 MHz430.950 MHz 
B31Uttenreuth144.550 MHz439.125 MHz 
B32Pegnitz145.225 MHz  
B33Eckental145.325 MHz  
B34Lauf145.275 MHz430.275 MHz 
B35Main-Spessart144.775 MHz439.050 MHz (88.5 Hz) 
B36Ebrachtal145.525 MHz433.525 MHz
439.375 MHz
 
B37Hassberge 438.675 MHz
439.500 MHz (DV)
 
B38Fränkische Schweiz144.775 MHz  
B39Helmbrechts145.250 MHz  
B4ØHerzogenaurach145.4375 MHz433.6125 MHz
DMR simplex
 
B41Eichstätt144.6625 MHz439.175 MHz 
B42Bad Kissingen145.425 MHz433.425 MHz1298.575 MHz
B43Hohe Rhön145.450 MHz433.500 MHz 
B44Westmittelfranken144.575 MHz  


Details zu Relaisstationen, Echolink-Knoten, CTCSS-Tönen und besonderen Verfahren auf den
jeweiligen OV-Seiten. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die genannten Frequenzen!
 

Letzte Änderungen von DH1NEK

18.01.2018   OV Pegnitz (B32) aktualisiert
23.07.2019   OV Selb (B15) aktualisiert
26.05.2020   OV Fürth (BØ1) aktualisiert
31.10.2020   OV Nürnberg Süd aktualisiert
09.09.2023   OV West-Mittelfranken (B44) hinzu
08.05.2023   OV Main-Spessart (B35) aktualisiert
15.05.2023   OV Herzogenaurach (B4Ø) aktualisiert
 

Auf UKW unterwegs

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In und um Franken wurde eine Infrastruktur geschaffen, die Funkverbindungen mobiler und portabler Nutzer
über Relaisfunkstellen auch über größere Entfernungen stabil ermöglicht. Dabei fanden auch moderne digitale
Übertagungsverfahren Einzug. Das Alles ist nur mit einem starken Team möglich.

Relaiskarte 2 m (2017)
Relaiskarte 70 cm (2017)
Relaiskarte D-Star (2012)
Relaiskarte DMR (2016)


Frequenzbereich der 2-m-Relaisfunkstellen
   145.6000 MHz - 145.7875 MHz
   Ablage -600 kHz
   Beispiel:  625 UB = 145.625 MHz, DBØUB

Frequenzbereich der 70-cm-Relaisfunkstellen
   438.5500 MHz - 438.6375 MHz  Multimode-Relais
   438.6500 MHz - 439.4375 MHz  FM-Relais
   Ablage -7.6 MHz
   Beispiel:  250 VOX = 439.250 MHz, DBØVOX

Die Verwendung dieser Relaiskarten mit Standorten, Kennungen und Frequenzen
erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Rainer Elschenbroich, DL5SAF.
Datum: 23.09.2017 / DH1NEK


> Übersicht der weltweiten DMR-Repeater
Datum: 08.10.2022 / DH1NEK
 

AFU-Standorte

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Hier folgt eine Vorstellung beachtenswerter AFU-Standorte in Franken

und ein Einblick in deren Technik.

 

Standort Schneeberg


Der Schneeberg im Dreieck zwischen Bayreuth, Marktredwitz und Münchberg, ca. 3,7 km östlich
von Bischofsgrün (Locator: JO5ØWB) ist mit 1053 m über N.N der höchste Berg Frankens. Die funk-
technisch hervorragende Lage wurde bereits zur Zeit des kalten Krieges von der Bundeswehr
erkannt, die dort eine Abhörstation errichtete. An einem ca. 70 m hohen Turm mit mehreren
Antennenplattformen waren zahlreiche Antennen unter einem schützenden Radom angebracht.
Dieser Witterungschutz verleiht dem Turm ein fast schon elegantes Aussehen und täuscht etwas
über den eigentlichen Einsatzzweck hinweg.

Inzwischen dient der Turm ausschließlich der friedlichen Nutzung. Eine Gruppe fränkischer Funk-
amateure hat dort Relaisstationen und Baken im UKW- und KW-Bereich aufgebaut und hält diese
in Betrieb.
 

Art der Station       Rufzeichen   Frequenz                                      Internet             
FM-RelaisDBØZB145.600 MHz 
FM-RelaisDBØZB438.800 MHz 
D-Star RelaisDBØZB-BAusgabe: 439.56250 MHz (-7.6 MHz)www.db0zb.de
D-Star HotspotDFØWUN29.220 MHz (simplex)www.df0wun.de
2-m-APRS GatewayDFØWUNEingabe: 144.800 MHzwww.df0wun.de



Die Bake DBØFGB sendet auf folgenden Frequenen:

144.444 MHz432.444 MHz1296.840 MHz2320.833 MHz
3400.833 MHz5760.833 MHz10368.833 MHz24048.833 MHz
47088.833 MHz76032.833 MHzwww.dl6nci.de/beacon.htm


Die Antennen aller Anlagen befinden sich in ca. 1100 m über N.N.
Info: Oben genannte Webseiten
Datum: 19.03.2017 / DH1NEK
Aktualisierung: 05.12.2017 / DH1NEK
 

Bericht in der CQ DL

In der CQ DL 04/2012 erschien ein Bericht über den Funkstandort Schneeberg

Finanzielle Unterstützung der Amateurfunkanlagen

Um den Betrieb der Amateurfunkanlagen auch langfristig sicherstellen zu können, sind die Erbauer und
Betreiber dringend auf Spenden angewiesen. Für Einzahlungen auf unten genanntes Konto  können auch
Spendenquittungen ausgestellt werden. Wir freuen uns über jede Spende.

Hier die Kontodaten:

Inhaber:                          DARC Distrikt Franken
IBAN:                               DE43 5205 2154 0250 0026 23
BIC:                                  HELADEF1MEG
Verwendungszweck:     Amateurfunkanlagen Schneeberg

Info: Dieter Reichel, DC9NL (BØ6)
Datum: 14.12.2022 / DH1NEK
 

Nachrichtenarchiv

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2020

"Weihnachtsgeschenke" der Bundesnetzagentur 2020

Folgende vier Erweiterungen bzw. Verlängerungen von Frequenz-
zuteilungen wurden von der Bundesnetzagentur kurz vor Weihnachten
veröffentlicht. Bitte beachtet vor der Betriebsaufnahme die rechtlichen
Details der Zuteilungen. Hier eine kurze Zusammenfassung:



Nutzung von 2320-2450 MHz und 5650-5850 MHz durch Klasse-E-Inhaber verlängert

Um Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und
den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird im Einver-
nehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbe-
reiche 2320 - 2450 MHz und 5650 - 5850 MHz durch Inhaber der Klasse E bis
zum 31. Dezember 2021 gestattet.


Erweiterte Nutzungsregelung für 50 - 52 MHz

Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für
den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich
50 - 52 MHz beschlossen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) hat die Bundesnetzagentur gemäß Amtsblatt 24 vom 23.12.2020 eine erwei-
terte Nutzungsregelung für 50 - 52 MHz gestattet. Die vorläufige Nutzung im
Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbe-
stimmungen gestattet:

- Frequenzbereich: 50,000–52,000 MHz

- Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 - 50,400 MHz:
  * 750 W PEP für Inhaber der Klasse A
  * 100 W PEP für Inhaber der Klasse E

- Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 - 52,000 MHz:
  25 W PEP für Inhaber der Klassen A und E.

Zugelassene Sendearten: Alle
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen zu führen.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung sowie auf die jederzeitige telefonische
Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf
Weiteres verzichtet.


Verlängerung des befristeten Erlaubnisses für 70,150 - 70,200 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird gemäß Amtsblatt
24 der BNetzA vom 23.12.2020 die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs
70,150 - 70,200 MHz bis zum 31. Dezember 2021 unter den nachfolgenden Nutzungs-
bestimmungen gestattet.

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch
Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
erfolgen.

Zugelassene Sendearten: Alle
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden.
Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen zu führen.


Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infras-
truktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß
Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 bei der Nutzung der Frequenzbereiche
1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021
die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet

In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwen-
dung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber der Klasse A
an Wochenenden gestattet.

In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwen-
dung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber der Klasse E
an Wochenenden gestattet.

In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme
an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.

Info: Internetportal des DARC (www.darc.de) vom 23.12.2020
Datum: 25.12.2020 / DH1NEK
 

2019

6-m-Band: Conteste in der Sporadic-E-Saison erlaubt

Mit der Verfügung Nr. 64/2019 Amateurfunkdienst; Nutzungsbestimmungen
für den Frequenzbereich 50,08 - 51,00 MHz wird die bisherige Verfügung
Nr. 36/2006 aktualisiert. Dabei wird der Zeitraum, in dem laut der Verfügung
künftig kein Contestbetrieb gestattet ist, auf den Zeitraum vom 1. Oktober
bis 30. April begrenzt. Deutsche Funkamateure können also an Contesten in der 6-m-
Hauptsaison von Anfang Mai bis Ende September teilnehmen.

Mit der Mitteilung 287/2019 wird das bisher in der Mitteilung 34/2016 enthaltene
Contestverbot nun auf den in der Anlage 1 der AFuV nicht enthaltenen Frequenzbereich
50,03 - 50,08 MHz begrenzt und so der Contestbetrieb oberhalb 50,080 MHz ermöglicht.

Die in der Mitteilung 287/2019 bis zum 31.12.2019 genannten sonstigen Bestimmungen,
wie z.B. Verzicht auf Betriebsmeldung und telefonische Erreichbarkeit, gelten befristet bis
zum Jahresende 2019 weiter. Gleiches gilt für den erlaubten Frequenzbereich 50,03 - 51,00 MHz.
Info: Ulrich Müller, DK4VW / Referat Frequenzmanagement des DARC
Datum: 31.05.2019 / DH1NEK

2018

Vorankündigung: BNetzA gestattet 70 MHz Betrieb

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während
der Sporadic- E-Saison 2018 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für
Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 02. Mai 2018
im Amtsblatt Nr. 8/2018 unter Mitteilung 93/2018 der Bundesnetzagentur erschei-
nen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen von 2017 entsprechen. Das heißt:

Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz
alle Sendearten, horizontale Polarisation.

Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2018 gelten.

Wie schon in den Jahren 2014, 2015 und 2017 gilt:
Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten. Die entsprechende
Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den  Amateurfunk-Internetseiten der BNetzA
unter "Verfügungen und Mitteilungen" eingestellt: www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk.

Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung gemäß Artikel 5
der ITU Radio Regulations (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, so dass die Gestattungen
national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im
Frequenzbereich und dessen Breite, so dass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein
anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, Split-Betrieb erforderlich ist.
Info: DARC-Internetportal (www.darc.de) vom 28.04.2018
Datum: 29.04.2018 / DH1NEK

2017

VHF-Managers Handbook V 8.0

Der Amateurfunkdienst muss sich national und international für eine bessere
gegenseitige Nutzung des Funkfrequenzspektrums unter Funkamateuren auf der
ganzen Welt organisieren, weltweit entwickeln und erfolgreich mit den für die
Regulierung und Zuteilung von Funkfrequenzen zuständigen Behörden interagieren.


Nationale Gesellschaften auf der ganzen Welt arbeiten für das internationale Wohl des Amateurfunks
unter der Schirmherrschaft einer repräsentativen Demokratie, der International Amateur Radio Union
(IARU), zusammen.

Nur ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das VHF-Managers Handbuch. Es dient unter anderem
als Arbeitshilfe für den Funkbetrieb und der Errichtung von automatischen Stationen. Die Bandpläne
von 50 MHz bis 250 GHz sind dort ebenfalls zu finden.

Das neue VHF-Managers Handbook V 8.0 steht unter
www.iaru-r1.org/index.php/downloads/func-startdown/991
zum Download bereit. Es beinhaltet die Änderungen die auf
der General Conference 2017 in Landshut beschlossen wurden.
Info: Mathias Klug, DH4FAJ (B24) / VUS-Referent Franken
Datum: 31.10.2017 / DH1NEK

Ergebnisse der IARU-Region-1-Konferenz in Landshut

Die am Sonntag, 17. September 2017 eröffnete 24. Generalkonferenz der
IARU-Region 1 ist zu Ende. 40 Mitgliedsgesellschaftern haben direkt an der
Konferenz teilgenommen. Hinzu kamen weitere 13 Mitgliedsgesellschaften,
die durch so genannte Proxies vertreten waren. Die Konferenz fand in der
Sparkassenakademie in Landshut statt und wurde vom DARC veranstaltet.

Auf der Konferenz wurden Fortschritte zu einer Reihe von Themen gemacht, die für Funkamateure
von zentraler Bedeutung sind. Dabei ging es vor allem um Maßnahmen zum Schutz des Amateur-
funkspektrums und Initiativen gegen die rückläufige Anzahl aktiver Funkamateure in vielen
Mitgliedsländern.

Die Konferenz hat die Strategie der IARU-Region 1, ihre finanzielle Situation und ihrer Mitgliedsver-
bände geprüft. Weiterhin ging es um die Arbeit von ständigen Ausschüssen, Arbeitsgruppen und
Koordinatoren, einschließlich EMV, politische Beziehungen, Notfallkommunikation, Jugend, ARDF,
Entwicklung des Amateurfunks in Entwicklungsländern, Spektrumentwicklung und -schutz via ITU,
CEPT und die Weltfunkkonferenz 2019, Bandwacht sowie High-Speed-Telegraphie.

Ein neues Exekutivkomitee wurde während des Abschlussplenums der 24. IARU-Region-1-Konferenz
gewählt. Das Exekutivkomitee für die Jahre 2017 bis 2020, das seine Amtszeit am 31. Oktober 2017
beginnt, besteht aus:

- Don Beattie, G3BJ (Präsident)
- Faisal Al-Ajmi, 9K2RR (Vizepräsident)
- Andreas Thiemann, HB9JOE (Schatzmeister)
- Hans Blondeel Timmerman, PB2T (Sekretär)

Weitere Mitglieder des Exekutivkomitees sind
- Oliver Tabakovski, Z32TO
- Sylvain Azarian, F4GKR
- Alessandro Carletti, IV3KKW
- Matts Espling, SM6EAN
- Jörg Jährig, DJ3HW

Hier der vollständiger Bericht über die Abstimmungen der Abschlusssitzung der Konferenz.
Die 25. IARU-Region-1-Konferenz findet im September 2020 in Novi Sad, Serbien, statt.
Info: Mathias Klug, DH4FAJ (B24) / VUS-Referent Franken
          und DARC-Internetportal
Datum: 29.09.2017 / DH1NEK

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