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Amateurfunk ist mehr!

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Die Technik hat in allen Bereichen unseres Lebens in solch einem Maße Eingang gefunden, dass wir ohne sie nur schlecht zurechtkämen. Dieser Entwicklung verdanken wir u.a. die in den letzten Jahren populär gewordene Freizeitbeschäftigung des Amateurfunks. Die Möglichkeit, drahtlos mit anderen Menschen zu sprechen, gibt es schon lange.

Gesetzlich anerkannt
Der Amateurfunk ist international geregelt und in der VO-Funk (Vollzugsordnung-Funk) und im Gesetz über den Amateurfunk eindeutig definiert. Er ist ein Funkdienst, der anerkannt neben anderen Funkdiensten steht. Ebenso wie beispielsweise der Seefunk- oder der Flugfunkdienst unterliegt er besonderen Bedingungen und erfährt gleichermaßen Schutz des ihm zugeteilten Frequenzraumes.

Internationaler Funkdienst
Der Amateurfunk ist ein wirklich völkerverbindender Funkdienst, er kennt keine Ländergrenzen und überwindet alle Hemmnisse, die sich aus Unterschieden der Rasse, des Standes und der politischen Weltanschauung ergeben könnten - eben weil diese Dinge keine Diskussionsthemen für Funkamateure sind.

Mehr als eine Million Funkamateure der ganzen Welt haben sich zur Verteidigung ihrer Interessen zusammengeschlossen. Im Jahre 1925 gründeten Vertreter von 9 Ländern die Internationale Amateur Radio Union (IARU), die nach ihren heutigen Statuten Dachverband von 125 nationalen Vereinigungen der Funkamateure ist. Die IARU wiederum hat Beobachterstatus mit beratender Funktion bei der ITU, einer Unterorganisation der UNO, die in regelmäßigen Sitzungen die Frequenzbereiche der einzelnen Funkdienste weltweit festlegt. Der IARU gehört auch der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) als Interessenverband der Funkamateure in der Bundesrepublik Deutschland an.

Kommunikation über alle Grenzen hinweg
Dem Amateurfunk sind international diverse Frequenzbereiche zugewiesen, innerhalb derer die Sende- und Empfangsfrequenzen frei gewählt werden dürfen. Es sind dies auf Kurzwelle 9 Bänder zwischen 1,8 und 30 MHz. Darüber hinaus dürfen lizensierte Funkamateure auch noch auf dem 2-m-Band, dem 70-cm-Band und auf wesentlich höheren UHF- und SHF-Bändern ihre Versuchssendungen mit zum Teil selbstgebauten Sende- und Empfangsgeräten durchführen. Die Sendeleistung der verwendeten Geräte ist durch nationale Bestimmungen festgelegt, sie darf je nach Frequenzbereich und Lizenzklasse bis zu 750 Watt betragen. Durch die Möglichkeit außer der Telefonie (Sprechfunk) auch Verbindungen in Telegraphie (Morse) und Funkfernschreiben (z.B. Packet-Radio) zu tätigen, sind weltweite Kontakte die Regel. Außerdem dürfen Funkamateure auch Fernsehaussendungen (ATV und SSTV) ausstrahlen.

Weltweiter Austausch von QSL-Karten
Viele Funkamateure legen den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Kontaktaufnahme mit möglichst weit entfernten Stationen und sammeln mit Begeisterung QSL-Karten, also Kontaktbestätigungen mit Funkamateuren aus aller Herren Länder. Karten vom Polarkreis etwa oder aus Tahiti sind Erfolge, auf die sie stolz verweisen.

Humanitäre Hilfeleistung über Funk
Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat mit fast allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarungen über die Mitwirkung lizensierter Funkamateure bei Katastrophen getroffen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, schnell zu helfen.

Immer wieder hört man von humanitären Hilfeleistungen durch Funkamateure. So auch beim Erdbeben in Norditalien, bei der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein, beim Erdbeben in Mexiko oder beim Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Stets waren es Funkamateure, die mit ihren jederzeit betriebsbereiten Geräten die ersten Funkverbindungen erstellten und das zerstörte öffentliche Fernsprechnetz ersetzten.

Amateurfunk ermöglicht den Selbstbau von Funkgeräten
Das Hauptziel der Funkamateure ist das Erlangen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zuletzt auch bei der Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von entsprechenden Geräten. Sie dürfen mit Eigenbaugeräten arbeiten, im Gegensatz zu CB-Funkern, die nur typengerechte Geräte mit offizieller Zulassung verwenden dürfen.

Wissenschaftliche Experimente
Große Verdienste haben sich Funkamateure auch bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen elektromagnetischer Wellen erworben. Viele Neuentwicklungen wären ohne ihre Pionierleistungen nicht möglich gewesen.

Nutzung moderner Technik
Nach der Morsetelegraphie und dem Sprechfunk haben sich auch andere Betriebsarten Einzug in den Amateurfunkdienst gehalten. Funkfernschreiben, die Übertragung stehender und bewegter Bilder und Funkverbindungen über Amateurfunksatelliten sind im Amateurfunkdienst seit einigen Jahren selbstverständliche Betriebsarten. Viele Betriebsarten werden inzwischen auch von Personalcomputern gesteuert bzw. unterstützt.

Funkbetrieb über Satellit
Auch des modernsten Mittels der weltweiten Nachrichtenübermittlung haben sich die Funkamateure angenommen. Der Bau von Satelliten, genannt OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio), erfolgt in Gemeinschaftsarbeit. Hierbei bewährt sich eine internationale Zusammenarbeit zwischen Funkamateuren aus verschiedenen Ländern, um ein Objekt in der Größe eines Nachrichtensatelliten in das Weltall zu befördern. Die Funkamateure dürfen übrigens für sich in Anspruch nehmen, den ersten aktiven Satelliten in Betrieb genommen zu haben. Er wurde im März 1965, einen Monat vor dem ersten kommerziellen Fernmeldesatelliten, in eine Umlaufbahn gebracht.

Wie wird man Funkamateur?
Zu Beginn der Amateurfunktätigkeit steht das Hören auf den Kurz- und Ultrakurzwellen ganz im Vordergrund. Bevor Du auf eine Taste drücken oder ins Mikrofon sprechen darfst, musst du eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Nach Bestehen der Prüfung wird Dir ein Rufzeichen zugeteilt und die Amateurfunklizenz ausgehändigt.

Jedes Mitglied im DARC kann mit eigenen QSL-Karten an der QSL-Karten-Vermittlung teilnehmen. Mit den Bestätigungskarten der Funkamateure aus aller Welt können dann viele Diplome erworben werden.

Diese interessante und faszinierende Freizeitgestaltung steht jedem offen. Der DARC weist den Weg dorthin, den Weg zum Amateurfunk, die Brücke zu einer Welt ohne trennende Grenzen. Er unterhält aktuell über 1000 Ortsverbände in 24 Distrikten. Hier werden regelmäßig Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung angeboten.

BNetzA-Infos

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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz BNetzA, ist eine deutsche Bundesbehörde. Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur ist Bonn. Die technische Zentrale liegt in Mainz. Die Agentur untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Durch zahlreiche Außenstellen ist eine bundesweite Flächenpräsenz gegeben.

Die Bundesnetzagentur ist die für den Amateurfunkdienst in Deutschland zuständige Behörde.


Seit 2013 ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Dortmund verantwortlich für den Verwaltungsbereich Amateurfunk. Wenn es darum geht, Rufzeichenzuteilungen zur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Ausbildungs- und Sonderrufzeichen oder Kurzzuteilungen zu beantragen sowie die Verwaltung der Klubstationsrufzeichen oder wenn Abgabenbescheide verschickt werden, ist nun das Dienstleistungszentrum 10 Amateurfunk der Bundesnetzagentur in Dortmund unter der Leitung von Ralf Bürger (s.k.) zuständig. Allgemeine Anfragen können per E-Mail an die Außenstelle geschickt werden. Anträge z.B. für die Zuteilung von Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb, Erteilung von Kurzzeitzulassungen müssen allerdings per Post oder Fax an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Die Adresse der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Dortmund ist

Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Telefon: 0231 9955-260
Telefax: 0231 9955-180

Ausnahme sind automatisch arbeitende Stationen
Für die Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
gemäß § 13 Abs. 1 AFuV ist weiterhin der Standort Mülheim der BNetzA-Außenstelle Köln zuständig.
Die Adresse der Außenstelle in Mülheim lautet

Aktienstraße 1-7
45473 Mülheim
Telefon: 0208 4507-268


Die BNetzA im Internet

> Amateurfunkseiten der BNetzA
> Online-Rufzeichendatenbank der BNetzA
 

Neue Gebühren für Amtshandlungen nach AFuG/AFuV

Die Bundesnetzagentur informiert über neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem
Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV). Zur Kostendeckung
der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Aus-
lagen erhoben. Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bunde-
sministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.



Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem
Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden.

Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z.B. die Prüfungs-
gebühr, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behörden-
leistungen jedoch künftig bezahlt werden müssen (z.B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften,
Änderung der Zulassungsdaten).
In der Anlage erhalten Sie ein Verzeichnis der ab Oktober gültigen
Gebührenpositionen für den Amateurfunkdienst.
Info: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Datum: 07.09.2021 / DH1NEK
 

BMDV: Amateurfunkverordnung wird novelliert

Am 07. September 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die
einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird.




Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau
angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende
Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2 m und 70 cm mit einer maximalen Leistung
von 10 W EIRP senden dürfen. Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbe-
sondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten. Das gesetzlich festgeschrie-
bene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots
selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung
bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen
betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann
der Klasse A abgelegt werden.

Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte
und Fragestellungen nicht wiederholen, d.h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen
in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prü-
fungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.

Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neue Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber
der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkama-
teuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb,
der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des
Präfixes "DN/" aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.

Der RTA hat nach der Veröffentlichung vier Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren.
Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts
begonnen und werden zeitnah berichten.

> Referentenentwurf der neuen Amateurfunkverordnung

Info: Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Datum: 10.09.2021 / DH1NEK
 

Prüfungen in Nürnberg

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Rückblick auf die letzten Jahre


Stand 20.12.2022 nach neun Prüfungsterminen in 2022.
 

Nächste Amateurfunkprüfungen

Die nächsten Termine für AFU-Prüfungen bei der BNetzA in Nürnberg (Stand 23.05.2023):
 

TagDatumZeitBemerkung
Dienstag25.07.2023V/NNoch Plätze frei

V/N = Vormittag + Nachmittag

Datum: 26.05.2023 / DH1NEK
 

Anmeldungen zur Amateurfunkprüfung

Eine Anmeldung zur Amateurfunkprüfung in Nürnberg ist jederzeit möglich. Diese ist mit
Angabe des gewünschten Prüfungstermins an die BNetzA nach Dortmund zu Händen der
Sachbearbeiter Michaela Stens und Carsten Fiene zu senden.
 

Kontaktdaten

Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund
Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund

E-Mail:    Dort10-Pruefung@BNetzA.de
Telefax:  0231 9955-180

Carsten Fiene
Telefon:  0231 9955-122

Michaela Stens
Telefon:  0231 9955-276


Formulare der BNetzA
> Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung
> Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens
 

Der Prüfungsausschuss der BNetzA Nürnberg

Nachdem Dieter Deiss, DK4TU von der BNetzA Reutlingen Ende 2019 aus dem Prüfungs-
geschehen in Nürnberg abgezogen wurde, stehen nun mit Philipp Kirchner, DM4TE und
Arve Christiansen (ohne Call) gleich zwei Prüfungsvorsitzende für Amateurfunkprüfungen
in Nürnberg zur Verfügung. Leider werden durch den Wechsel in Nürnberg keine Tele-
grafieprüfungen mehr abgenommen.

Seit März 2014 ergänzen folgende ehrenamtliche Prüfungsbeisitzer den Prüfungsausschuss:

  • Frank Hamar, DL2FAN (BØ2)
  • Thomas Winner, DL8TW (BØ1)
  • Thomas Pirkelmann, DL1THP (B25)
  • Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)

Es ist tatsächlich so, dass die Prüfungsbeisitzer ehrenamtlich arbeiten - wir bekommen
kein Geld, weder von der BNetzA noch vom DARC. Da wir alle berufstätig sind, müssen
wir, genau wie auch die Prüfungsteilnehmer, für die Prüfung einen Tag Urlaub nehmen.
Wir tun das aber gerne, um den Amateurfunk in Franken zu fördern.

Allen Interessenten, die sich auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten wünschen wir
viel Erfolg!

Letzte Änderung von DH1NEK am 26.12.2022
 

Ausbildungskurse

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Ausbildungskurs zur Klasse N/E/A des OV Nürnberg Süd (B11)

An der Grundschule "Kupferplatte" in Roth werden regelmäßig Amateurfunk-Ausbildungskurse
angeboten. Diese beginnen mit einer unverbindlichen Informationsveranstaltung.

Termin der Informationsveranstaltung zum Ausbildungskurs:
  Samstag, 04.02.2023, 10:00 Uhr

Weitere Termine:
  Samstags, 09:00 Uhr oder nach Absprache mit den Teilnehmern

Der Lehrgangsort:
  Grundschule "Kupferplatte"
  Röntgenstraße 4
  91154 Roth


Voraussetzungen zum Kurs:
  - Motivation, Interesse und die notwendige Zeit (!)
  - Mindestens fünf Teilnehmer

Benötigte Grundkenntnisse:
  Keine

Inhalt:
  - Theorieunterricht in Technik, Betrieb und Vorschriften zur Klasse N (soweit verfügbar)
  - Optionaler Theorieunterricht in Technik zur Klasse E
  - Optionaler Theorieunterricht in Technik zur Klasse A
  - Praktischer Ausbildungsfunkbetrieb bei persönlichen Treffen

Hinweis:
  Der Kurs wird nach Absprache mit den Teilnehmern wechselweise online und
  vor Ort in der Schule stattfinden.

Kontaktaufnahme:
  Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
  Telefon:   09122 9839691
  Mobil:      0174 3136283
  E-Mail:    dh1nek@darc.de
 

Unterlagen für den aktuellen Online-Kurs von DH1NEK

DARC-Treff Grundfunktionen.pdf
Kursplan.pdf
07a Wellenausbreitung und Ionosphäre.pdf
07b Wellenausbreitung.pdf
Amateurfunkbänder.pdf

Unterstützung für Selbstlerner

Man kann sich auch zeitlich unabhängig mittels Internet, herkömmlicher Literatur oder der
Hilfe von Apps auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten. Leider ist auch die beste App noch
nicht in der Lage, tatsächliche Amateurfunkpraxis direkt an der Antenne oder am Funkgerät
im realistischen Ausbildungsbetrieb zu vermitteln. Wer hierbei Hilfestellung benötigt, erste
persönliche Kontakte knüpfen möchte oder zusätzlich “echte” Funkpraxis erwerben will, dem
helfen wir gerne weiter. Wir bitten um Kontaktaufnahme.

Letzte Änderung von DH1NEK am 31.12.2022
 

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