Amateurfunk ist mehr!

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Die Technik hat in allen Bereichen unseres Lebens in solch einem Maße Eingang gefunden, dass wir ohne sie nur
schlecht zurechtkämen. Dieser Entwicklung verdanken wir u.a. die in den letzten Jahren populär gewordene
Freizeitbeschäftigung des Amateurfunks. Die Möglichkeit, drahtlos mit anderen Menschen zu sprechen, gibt es
schon lange.

Gesetzlich anerkannt
Der Amateurfunk ist international geregelt und in der VO-Funk (Vollzugsordnung-Funk) und im Gesetz über den
Amateurfunk eindeutig definiert. Er ist ein Funkdienst, der anerkannt neben anderen Funkdiensten steht. Ebenso
wie beispielsweise der Seefunk- oder der Flugfunkdienst unterliegt er besonderen Bedingungen und erfährt gleicher-
maßen Schutz des ihm zugeteilten Frequenzraumes.

Internationaler Funkdienst
Der Amateurfunk ist ein völkerverbindender Funkdienst, er kennt keine Ländergrenzen und überwindet alle Hemmnisse,
die sich aus Unterschieden der Rasse, des Standes und der politischen Weltanschauung ergeben könnten - eben weil diese
Dinge keine Diskussionsthemen für Funkamateure sind.

Mehr als eine Million Funkamateure der ganzen Welt haben sich zur Verteidigung ihrer Interessen zusammengeschlossen.
Im Jahre 1925 gründeten Vertreter von 9 Ländern die Internationale Amateur Radio Union (IARU), die nach ihren heutigen
Statuten Dachverband von 125 nationalen Vereinigungen der Funkamateure ist. Die IARU wiederum hat Beobachterstatus
mit beratender Funktion bei der ITU, einer Unterorganisation der UNO, die in regelmäßigen Sitzungen die Frequenzbereiche
der einzelnen Funkdienste weltweit festlegt. Der IARU gehört auch der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) als Interessen-
verband der Funkamateure in der Bundesrepublik Deutschland an.

Kommunikation über alle Grenzen hinweg
Dem Amateurfunk sind international diverse Frequenzbereiche zugewiesen, innerhalb derer die Sende- und Empfangsfre-
quenzen frei gewählt werden dürfen. Es sind dies auf Kurzwelle 9 Bänder zwischen 1,8 und 30 MHz. Darüber hinaus dürfen
lizensierte Funkamateure auch noch auf dem 2-m-Band, dem 70-cm-Band und auf wesentlich höheren UHF- und SHF-Bändern
ihre Versuchssendungen mit zum Teil selbstgebauten Sende- und Empfangsgeräten durchführen. Die Sendeleistung der ver-
wendeten Geräte ist durch nationale Bestimmungen festgelegt, sie darf je nach Frequenzbereich und Lizenzklasse bis zu
750 Watt betragen. Durch die Möglichkeit außer der Telefonie (Sprechfunk) auch Verbindungen in Telegrafie (Morse) und
Funkfernschreiben (z.B. Packet-Radio) zu tätigen, sind weltweite Kontakte die Regel. Außerdem dürfen Funkamateure auch
Fernsehaussendungen (ATV und SSTV) aussenden.

Weltweiter Austausch von QSL-Karten
Viele Funkamateure legen den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf die Kontaktaufnahme mit möglichst weit entfernten Sta-
tionen und sammeln mit Begeisterung QSL-Karten, also Kontaktbestätigungen mit Funkamateuren aus aller Herren Länder.
Karten vom Polarkreis etwa oder aus Tahiti sind Erfolge, auf die sie stolz verweisen.

Humanitäre Hilfeleistung über Funk
Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat mit fast allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarun-
gen über die Mitwirkung lizensierter Funkamateure bei Katastrophen getroffen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben
immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, schnell zu helfen.

Immer wieder hört man von humanitären Hilfeleistungen durch Funkamateure. So auch beim Erdbeben in Norditalien, bei
der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein, beim Erdbeben in Mexiko oder beim Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Stets
waren es Funkamateure, die mit ihren jederzeit betriebsbereiten Geräten die ersten Funkverbindungen erstellten und das
zerstörte öffentliche Fernsprechnetz ersetzten.

Amateurfunk ermöglicht den Selbstbau von Funkgeräten
Das Hauptziel der Funkamateure ist das Erlangen besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zuletzt auch bei der Entwick-
lung, Konstruktion und Erprobung von entsprechenden Geräten. Sie dürfen mit Eigenbaugeräten arbeiten, im Gegensatz zu
CB-Funkern, die nur typengerechte Geräte mit offizieller Zulassung verwenden dürfen.

Wissenschaftliche Experimente
Große Verdienste haben sich Funkamateure auch bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen elektromagnetischer
Wellen erworben. Viele Neuentwicklungen wären ohne ihre Pionierleistungen nicht möglich gewesen.

Nutzung moderner Technik
Nach der Morsetelegrafie und dem Sprechfunk haben sich auch andere Betriebsarten Einzug in den Amateurfunkdienst ge-
halten. Funkfernschreiben, die Übertragung stehender und bewegter Bilder und Funkverbindungen über Amateurfunksatelliten
sind im Amateurfunkdienst seit einigen Jahren selbstverständliche Betriebsarten. Viele Betriebsarten werden inzwischen auch
von Personalcomputern gesteuert bzw. unterstützt.

Funkbetrieb über Satellit
Auch des modernsten Mittels der weltweiten Nachrichtenübermittlung haben sich die Funkamateure angenommen. Der Bau
von Satelliten, genannt OSCAR (Orbital Satellite Carrying Amateur Radio), erfolgt in Gemeinschaftsarbeit. Hierbei bewährt
sich eine internationale Zusammenarbeit zwischen Funkamateuren aus verschiedenen Ländern, um ein Objekt in der Größe
eines Nachrichtensatelliten in die Erdumlaufbahn zu befördern. Die Funkamateure dürfen übrigens für sich in Anspruch nehmen,
den ersten aktiven Satelliten in Betrieb genommen zu haben. Er wurde im März 1965, einen Monat vor dem ersten kommerziellen
Fernmeldesatelliten, in eine Umlaufbahn gebracht.

Wie wird man Funkamateur?
Zu Beginn der Amateurfunktätigkeit steht das Hören auf den Kurz- und Ultrakurzwellen ganz im Vordergrund. Bevor Du auf
eine Taste drücken oder ins Mikrofon sprechen darfst, musst du eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Nach
Bestehen der Prüfung wird Dir ein Rufzeichen zugeteilt und die Amateurfunklizenz ausgehändigt.

Jedes Mitglied im DARC kann mit eigenen QSL-Karten an der QSL-Karten-Vermittlung teilnehmen. Mit den Bestätigungskarten
der Funkamateure aus aller Welt können dann viele Diplome erworben werden.

Diese interessante und faszinierende Freizeitgestaltung steht jedem offen. Der DARC weist den Weg dorthin, den Weg zum
Amateurfunk, die Brücke zu einer Welt ohne trennende Grenzen. Er unterhält aktuell ca. 1000 Ortsverbände in 24 Distrikten.
Hier werden regelmäßig Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung angeboten.
 

BNetzA-Infos

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich. Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur
ist die Bundesstadt Bonn. Die technische Zentrale liegt in Mainz. Die Agentur untersteht dienstlich und
- überwiegend - fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK);
in Bezug auf das Telekommunikationsrecht untersteht die BNetzA fachlich der Aufsicht des Bundesminis-
teriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie hat 10 Außenstellen und 25 den jeweiligen Außenstellen
zugeordnete Standorte, so dass eine bundesweite Flächenpräsenz gegeben ist. Die Bundesnetzagentur
hat rund 3000 Mitarbeiter.

Die Bundesnetzagentur ist die für den Amateurfunkdienst in Deutschland zuständige Behörde.

Seit 2013 ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Dortmund verantwortlich für den Verwaltungsbereich Amateurfunk. Wenn es
darum geht, Rufzeichenzuteilungen zur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Ausbildungs- und Sonderrufzeichen oder
Kurzzuteilungen zu beantragen sowie die Verwaltung der Klubstationsrufzeichen oder wenn Abgabenbescheide verschickt werden,
ist nun das Dienstleistungszentrum 10 Amateurfunk der Bundesnetzagentur in Dortmund zuständig. Allgemeine Anfragen können
per E-Mail an die Außenstelle geschickt werden. Anträge z.B. für die Zuteilung von Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb, Erteilung
von Kurzzeitzulassungen müssen allerdings per Post oder Fax an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Die Adresse der BNetzA-
Außenstelle in Dortmund ist:

Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Telefon: 0231 9955-260
Telefax: 0231 9955-180

Ausnahme sind automatisch arbeitende Stationen
Für die Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen
gemäß § 13 Abs. 1 AFuV ist weiterhin der Standort Mülheim der BNetzA-Außenstelle Köln zuständig.
Die Adresse der Außenstelle in Mülheim lautet

Aktienstraße 1-7
45473 Mülheim
Telefon: 0208 4507-268

Die BNetzA im Internet

> Amateurfunkseiten der BNetzA
> Online-Rufzeichendatenbank der BNetzA
 

Neue Gebühren für Amtshandlungen nach AFuG/AFuV

Die Bundesnetzagentur informiert über neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem
Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV). Zur Kostendeckung
der Verwaltung werden nach Maßgabe des Bundesgebührengesetzes Gebühren und Aus-
lagen erhoben. Diese wurden im Rahmen der Besonderen Gebührenverordnung des Bunde-
sministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
der Bundesnetzagentur ermittelt und festgesetzt.



Der Abschnitt 3 der vorgenannten Verordnung enthält die Beträge, die für Amtshandlungen nach dem
Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Amateurfunkverordnung ab dem 1. Oktober 2021 erhoben werden.

Für die Funkamateure bedeutet dies, dass einige Positionen günstiger werden (z.B. die Prüfungsgebühr,
die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Sonderrufzeichen), andere Behördenleistungen
jedoch künftig bezahlt werden müssen (z.B. Neuausstellung einer Urkunde, Zweitschriften, Änderung
der Zulassungsdaten).

Info: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Datum: 07.09.2021 / DH1NEK
 

Die neue Amateurfunkverordnung

Verkehrsminister Volker Wissing hat die neue Amateurfunkverordnung am
22. Juni 2023 um 17:00 Uhr unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung
wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt.
Die Verordnung wird am 24. Juni 2024 in Kraft treten.
Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG freute sich, dass damit alle Forder-
ungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurden. Hier noch einmal
die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:

Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst.
Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remote-
betrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional.
Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein Ausbildungsrufzeichen der Rufzeichenreihe DNØAAA
bis DN8ZZZ mehr erforderlich. Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das
dem Ausbilder zugeteilte personengebundene Rufzeichen oder das Rufzeichen der Klubstation mit dem
Rufzeichenzusatz /Trainee bzw /T zu verwenden. Zugeteilte Ausbildungsrufzeichen behalten bis zum
31. Dezember 2028 ihre Gültigkeit.

Auf 50 MHz sind 750 W möglich, das 23-cm-Band bleibt in vollem Umfang erhalten. Hamnet-Stationen
können nun mit 1000 W EIRP betrieben werden. Automatisch arbeitende Stationen können unter
bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50 W betrieben werden.

> Video der Unterzeichnung
Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 21. Juni 2023

Info: Internetportal des DARC (www.darc.de) vom 23.06.2023
Datum: 23.06.2023 / DH1NEK
 

Prüfungen in Nürnberg

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Rückblick auf die letzten Jahre


Stand 12.12.2023 nach neun Prüfungsterminen in 2023.
 

Nächste Amateurfunkprüfungen

Die nächsten Termine für AFU-Prüfungen bei der BNetzA in Nürnberg (Stand 02.10.2024):
 

TagDatumZeitBemerkung
Dienstag29.10.2024V/NNoch Plätze frei

 

Anmeldungen zur Amateurfunkprüfung

Eine Anmeldung zur Amateurfunkprüfung in Nürnberg ist jederzeit möglich. Diese ist mit
Angabe des gewünschten Prüfungstermins an die BNetzA nach Dortmund zu Händen des
Sachbearbeiters Carsten Fiene zu senden.
 

Kontaktdaten

Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund
Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund

Telefon:  0231 9955-122
Telefax:  0231 9955-180
E-Mail:    Dort10-Pruefung@BNetzA.de


Formulare der BNetzA
> Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung
> Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens
 

Der Prüfungsausschuss der BNetzA Nürnberg

Nachdem Dieter Deiss, DK4TU von der BNetzA Reutlingen Ende 2019 aus dem Prüfungs-
geschehen in Nürnberg abgezogen wurde, stehen nun mit Philipp Kirchner, DM4TE und
Arve Christiansen (ohne Call) gleich zwei Prüfungsvorsitzende für Amateurfunkprüfungen
in Nürnberg zur Verfügung. Leider werden durch den Wechsel in Nürnberg keine Tele-
grafieprüfungen mehr abgenommen.

Folgende ehrenamtliche Prüfungsbeisitzer ergänzen den Prüfungsausschuss:

  • Prof. Dr. Ing. Matthias Jung, DL9MJ (B17)
  • Frank Hamar, DL2FAN (BØ2)
  • Thomas Winner, DL8TW (BØ1)
  • Thomas Pirkelmann, DL1THP (B25)
  • Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)

Es ist tatsächlich so, dass die Prüfungsbeisitzer ehrenamtlich arbeiten - wir bekommen
kein Geld, weder von der BNetzA noch vom DARC. Da wir alle berufstätig sind, müssen
wir, genau wie auch die Prüfungsteilnehmer, für die Prüfung einen Tag Urlaub nehmen.
Wir tun das aber gerne, um den Amateurfunk in Franken zu fördern.

Allen Interessenten, die sich auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten wünschen wir
viel Erfolg!

Letzte Änderung von DH1NEK am 29.02.2024
 

Ausbildungsunterlagen

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Ausbildungunterlagen zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung

> Fragenkatalog der BNetzA zu den Klassen N/E/A
    Der neue Fragenkatalog in der 3. Auflage vom 20. März 2024

> Das DARC-Referat für Ausbildung, Jugend und Weiterbildung
    stellt sich vor und gibt allgemeine Informationen zur Amateurfunkausbildung.

> Die DARC-Lernplattform 50ohm.de
    bietet Online-Ausbildungskurse zu den Themen Betrieb und Vorschriften (für alle Amateurfunkzeugnisklassen)
    sowie zur Technik der Amateurfunkzeugnisklassen N, E und A.

> Ausbildungsvideos von Michael, DL2YMR
    YouTuber Michael produziert Ausbildungsvideos in Zusammenarbeit mit dem AJW-Referat.

> Amateurfunk - Das umfangreiche Handbuch
    von Harald Zisler, DL6RAL (B32) und Prof. Dr. Thomas Lauterbach, DL1NAW (B11)

> Vorschriften und Betriebstechnik des Amateurfunks
    von Harald Zisler, DL6RAL (B32)

> DARC-Amateurfunklehrgang Klasse N
    von Prof. Dr. Ing. Matthias Jung, DL9MJ und Björn Swierczek, DL1PZ
 

Ausbildungskurse in Franken

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Ausbildungskurs zur Klasse N/E/A des OV Nürnberg Süd (B11)

Der DARC Ortsverband Nürnberg Süd (B11) bietet jährliche Amateurfunk-Ausbildungskurse an.
Diese vermitteln hauptsächlich die technischen Grundlagen für die Amateurfunkzeugnisklassen
N, E und A. Es werden aber auch die Fachgebiete Betriebstechnik und Kenntnisse von Vorschriften
angesprochen. Ebenso steht praktischer Ausbildungsfunkbetrieb auf dem Programm. Bei Interesse
der Teilnehmer können gemeinsam Amateurfunkveranstaltungen (z.B. Fielddays, Contestbetrieb,
Messen/Flohmärkte) besucht werden.

Jeder Kurs beginnt mit einer unverbindlichen und kostenlosen Informationsveranstaltung. Eine
verpflichtende Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich, ich bitte aber um unverbindliche Kontakt-
aufnahme.

Der Prüfungstermin richtet sich nach dem Lehrgangsfortschritt der Teilnehmer und kann
variabel gehalten werden.

Voraussetzungen zum Kurs
- Motivation, Interesse und die notwendige Zeit (!)
- PC, Notebook oder Tablet mit Mikrofon, Kamera und Lautsprecher
- Internetzugang
- Mindestens fünf Teilnehmer

Benötigte Grundkenntnisse
- keine
  (Studium der Lerninhalte auf 50ohm.de und Sichtung der Ausbildungsvideos von
  Michael, DL2YMR sind aber hilfreich)

Inhalt
- Theorieunterricht in Technik, Betrieb und Vorschriften zur Klasse N (ca.  8 Wochen)
- Optionaler Theorieunterricht in Technik zur Klasse E (ca.  8 Wochen)
- Optionaler Theorieunterricht in Technik zur Klasse A (ca.  10 Wochen)
- Praktischer Ausbildungsfunkbetrieb bei persönlichen Treffen
- Klärung von Fragen
 

Aktueller StatusKurs läuft seit 02.03.2024
Aktuelles ThemaTechnik zur Klasse A
ZeitenSamstags, 09:00 - 12:00 Uhr
LehrgangsortOnline im Treff.DARC.de


Gasthörer und Späteinsteiger sind jederzeit herzlich willkommen.

Kontaktaufnahme
Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
Telefon:   09122 9839691
Mobil:      0174 3136283
E-Mail:    dh1nek@darc.de
#gerneperdu
 

Ausbildungskurs zur Klasse N/E/A des OV Lichtenfels (B28)

Beginn des Kurses
  Montag, 16. September 2024, 19:00 Uhr

Dauer des Kurses
   16.09.2024 - 13.01.2025    (15 Abende)

Lehrgangsort
  Jugendzentrum in Lichtenfels
  OV-Clubraum im 1. OG, gegenüber Raum 3
  Köstener Straße 6
  96215 Lichtenfels

Anmeldung
  VHS Lichtenfels, Kursnummer L11009

Kursgebühr
  120 Euro

Kontaktaufnahme
  Karl-Heinz Wiemann, DL4NCY (OVV B28)
  Telefon:    09571 896180
 

Unterstützung für Selbstlerner

Man kann sich auch zeitlich unabhängig mittels Internet, herkömmlicher Literatur oder der
Hilfe von Apps auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten. Leider ist auch die beste App noch
nicht in der Lage, tatsächliche Amateurfunkpraxis direkt an der Antenne oder am Funkgerät
im realistischen Ausbildungsbetrieb zu vermitteln. Wer hierbei Hilfestellung benötigt, erste
persönliche Kontakte knüpfen möchte oder zusätzlich “echte” Funkpraxis erwerben will, dem
helfen wir gerne weiter. Wir bitten um Kontaktaufnahme.

Letzte Änderung von DH1NEK am 16.06.2024
 

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