Ausschüsse
Kontakt
Sprecher der Mitgliederversammlung des DARC e.V.
(AR-Sprecher):
Heinz Mölleken, DL3AH
Wartburgstr. 17
34613 Schwalmstadt
Tel: 06691-929844
dl3ah(at)darc.de
Stellvertretender AR-Sprecher:
Peter Kern, DL1EIP
Lenzenpfad 18
41366 Schwalmtal
Tel: 02163-8884855
dl1eip(at)darc.de
Ausschüsse der Mitgliederversammlung
Haushaltsausschuss
Sprecher: Peter Meßthaler, DG4NBI, Brechhausstr. 14; 91639 Wolframs-Eschenbach; Tel.: 09875 94973; E-Mail: dg4nbi(at)darc.de
Finanzangelegenheiten sind ein wichtiges Thema im DARC. Die jährlichen Haushalte werden vom Vorstand aufgestellt, die Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Tagung der Mitgliederversammlung. Auch während eines laufenden Geschäftsjahres kann es Handlungsbedarf für das Beschlussgremium geben, sei es durch Nachtragshaushalte oder Vorlagen, die das Haushalts- und Finanzwesen des DARC berühren. Mit der Vorbereitung derartiger Versammlungsvorlagen beauftragt die Mitgliederversammlung den Haushaltsausschuss, dessen Mitglieder mit der Materie gut vertraut sein müssen. Bei den DARC-Haushalten geht es um die möglichst genaue und vollständige Vorausplanung von Einnahmen und Ausgaben. Der Ausschuss richtet sein Augenmerk bei den in Ansatz gebrachten Titeln sowohl auf die Ertragskraft (Beitragsaufkommen) als auch auf die Ausgabenziele (Erfüllung der notwendigen Aufgaben) des DARC. Der behutsame Umgang mit dem DARC-Vereinsvermögen genießt die besondere Aufmerksamkeit des Ausschusses. Im Vorfeld der Haushaltsaufstellung nutzt auch der DARC-Vorstand die Sachkenntnis des Ausschusses, um die erarbeiteten Haushalte möglichst zustimmungsfähig zu gestalten. Nach Meinung der Ausschussmitglieder sollte der fachliche Rat allen Verantwortlichen in der Clubführung zur Verfügung stehen. Ebenfalls steht der Haushaltsausschuss beratend den Gesellschaftern der DARC-GmbHs zur Verfügung.
Zur Zeit gehören folgende Mitglieder dem Ausschuss an: Peter Meßthaler -DG4NBI- als Sprecher, Eugen Düpre -DK8VR-, Peter Kern -DL1EIP- und Rolf Heide -DL1VH-.
Satzungsausschuss
Sprecher: Georg Overhoff, DH0EAV, Heidestr. 94; 46519 Alpen; Tel. 02802-8072948; E-Mail: dh0eav (at) darc.de
Jeder eingetragene Verein im Sinne des Vereinsrechts verfügt über eine Satzung, die bei dem zuständigen Amtsgericht am Hauptsitz des Vereins vorgelegt und genehmigt werden muss, damit der Verein überhaupt als "eingetragener Verein (e.V.)" anerkannt ist. Eine Vereinssatzung legt die Ziele und den Zweck des Vereins fest, bestimmt die Organisation des Vereins, formuliert Aufgaben, bestimmt, welche Rechte und Pflichten das einzelne Mitglied hat und wie es im Verein aktiv an Vereinsentscheidungen und Beschlüssen mitwirken kann. Organe in unserem DARC sind der Ortsverbandsvorstand, die Ortsverbands-Mitgliederversammlung, der Distriktsvorstand und die Distriktsversammlung sowie die Mitgliederversammung (Amateurrat) und der DARC-Vorstand.
Ein Verein lebt von Veränderungen in seiner Struktur. Hierzu zählt auch die Satzung, die Geschäftsordnung, die Wahlordnung, die Beitragsordnung und die Jugendordnung. Hier greift der Satzungsausschuss mit ein, um über Anträge zu unseren Vereinsordnungen zu beraten oder selbst zur Mitgliederversammlung Anträge einzubringen.
Dem Satzungsausschuss gehören derzeit an: Georg Overhoff -DH0EAV- als Sprecher, Eugen Düpre -DK8VR- und Heinz Mölleken -DL3AH-.
Ehrennadelausschuss
Sprecher: Hartmut Schäffner, DF3UX, Bergstr. 4, 66877 Ramstein-Miesenbach; Tel.06371/613358; E-Mail: hschaeffner(at)t-online.de
Richtlinien für die Verleihung der "Goldenen Ehrennadel" des DARC e.V.
Die Vergabeordnung für die Verleihung der "DARC-Ehrenplakette" finden Sie in der OV-Mappe im Kapitel 3.8.1.
Bei der Kurzwellentagung 1953 in Iserlohn wurde die Goldene Ehrennadel des DARC e. V. als höchste sichtbare Auszeichnung gestiftet. Sie wird an Mitglieder und auch an Nichtmitglieder verliehen, die sich um den DARC und den Amateurfunk besonders verdient gemacht oder besonders hervor getan haben. Die Nadel wird auf Antrag verliehen. Antragsberechtigt sind: der Vorstand des DARC, die Referenten des Vorstandes und die Distriktsvorsitzenden. Ortsverbandsvorsitzende können den Antrag jedoch an den Distriktsvorsitzenden richten. Der Antrag muss entsprechend der Vergaberichtlinien begründet sein. Es sollte klar erkennbar sein, dass das Wirken der YL oder des OMs tatsächlich über die Grenzen des OVs und desd Distriktes hinausgehen.
Neben der Goldenen Ehrennadel des DARC stehen zur Verleihung weitere zwei DARC-Ehrennadeln zur Verfügung:
Die Bronzene Ehrennadel wird für Aktivitäten auf Ortsverbandsebene verliehen und kann vom OVV, Distriktrsvorsitzenden und Vorstand beim Ehrennadelausschuss beantragt werden. Diese Auszeichnung kann auch vom OVV oder durch den Distriktsvorsitzenden und Vorstand übergeben werden.
Für besondere Aktivitäten auf Distriktsebene steht die Verleihung der Silberenen Ehrennadel bereit. Sie wird vom Distriktsvorsitzenden oder Vorstand beim Ehrennadelausschuss beantragt und kann auch durch den Distriktsvorsitzenden oder vom Vorstand übergeben werden.
Dem Ehrennadelausschuss gehören derzeit an: Hartmut Schäffner -DF3UX- als Sprecher, Oliver Häusler -DH8OH- und Thomas Kalmeier -DG5MPQ-.
Diplomausschuss
Sprecher: Hartmut Schäffner, DF3UX, Bergstr. 4, 66877 Ramstein-Miesenbach; Tel.06371/613358; E-Mail: hschaeffner(at)t-online.de
Den IARU-Regeln entsprechend werden in der Mitgliederzeitschrift CQ DL nur vom DARC anerkannte Diplome veröffentlicht. Zur Vorbereitung einer Diplomanerkennung wurde der DARC-Diplomausschuss eingerichtet und aus den Reihen der Distriktsvorsitzenden gewählt. Der DARC kann nur seine eigenen Diplome und die seiner Distrikte, Ortsverbände und Organisationen anerkennen. Die Initiative für die offiziellen DARC-Diplome gehen vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung aus. Diese Diplome werden meistens von der Geschäftsstelle und den Referaten verwaltet und herausgegeben: z. B. DLD, WAE, EU-DX-D, Europa-Diplom, EU-FAX-D, DL60, AFZ-Diplom, UKW-Europa-Diplom usw. Fast jeder Distrikt im DARC gibt weitere Diplome heraus und in vielen Ortsverbänden kommen aktive Gruppen auf die Idee, auch Diplome aus verschiedenen Gründen (z. B. Jubiläen usw.) ins Leben zu rufen. Die Diplomherausgeber gestalten die Ausschreibung und reichen einen Entwurf beim Diplomausschuss ein. Dieser wird auf Schwierigkeit, Möglichkeit, Aussehen und Gebühren geprüft und spricht sich dann für eine Anerkennung aus.
Dem Diplomausschuss gehören derzeit an: Hartmut Schäffner (Sprecher) -DF3UX-, Thomas Kalmeier -DG5MPQ- und Peter Frank -DO1NPF-.
Amateurfunkprüfungen
Sprecher: Manfred Lauterborn, DK2PZ, Postbox 1336, 85627 Grasbrunn; E-Mail: DK2PZ(at)darc.de
Diesem Ausschuss gehören derzeit an: Manfred Lauterborn -DK2PZ- (Sprecher), Martin Köhler -DL1DCT-, Georg Westbeld -DL3YAT- und Christian Entsfellner -DL3MBG- (in beratender Funktion des Vorstandes).
Die Haushalts- und Finanzordnung des DARC e.V. legt fest, dass die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer jährlich folgende Prüfungen vornehmen:
die Prüfung
- der Kasse in der DARC-Geschäftsstelle
- der sachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der Belege der Ortsverbände und Distrikte
- der ordnungsgemäßen Buchungen von Einnahmen und Ausgaben
- die Mittel wirtschaftlich verwendet werden
Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, sind die Rechnungsprüfer befugt, der Mitgliederversammlung über alle im Rahmen ihrer Prüfungshandlungen festgestellten Sachverhalte zu berichten, die sich auf die satzungsgemäße Verwendung der Finanzmittel beziehen. Hierzu gehört auch die Berichterstattung über bedeutsame Geschäftsvorgänge, die der Mittelverwendung zu Grunde liegen.
Die Rechnungsprüfer sind derzeit: Georg Overhoff, DH0EAV (DV-L), Heinz Mölleken, DL3AH (DV-F) und Clemens Miara, DG1YCR (DV-N)