Worum geht es?
Bei AST Spacemobile (https://ast-science.com) handelt es sich um ein im US-Bundesstaat Texas ansässiges Unternehmen, das mit Basisstationen im Weltraum terrestrische Mobilfunknetze ergänzen oder ersetzen möchte. Die Satelliten kommunizieren dabei direkt mit gebräuchlichen Mobiltelefonen. So weit, so gut. Wenn aber die „Erdfunkstellen“ normale Handys sind, die in dem ihnen zugewiesenen Frequenzbereich arbeiten, wofür braucht SpaceMobile dann auch Frequenzen im Bereich 430 – 440 MHz?
Neben den Nutzkanälen benötigt jedes Satellitensystem auch Kommunikationsmöglichkeiten zur Überwachung und Steuerung der Satelliten. Hierzu will AST Spacemobile unter anderem Frequenzen im 70-cm-Band benutzen. Bisher wurden von dem System sechs Kanäle mit einer Bandbreite von jeweils 50 kHz genutzt. Mittenfrequenzen sind 430,5 MHz, 432,3 MHz, 434,1 MHz, 435,9 MHz, 437,5 MHz und 439,5 MHz. Diese Kommunikation wird mit einigen über den Globus verteilten Erdfunkstellen stattfinden. In Europa ist aktuell in Bulgarien eine erste Station in Betrieb. In der Kommunikation mit der bulgarischen Station wird vom Satelliten aus natürlich ganz Europa „bestrahlt“. Wie sich die Situation entwickelt, wenn die derzeit mit sechs Satelliten eher kleine Konstellation auf die geplante Größe von deutlich über 200 Satelliten anwächst, bleibt abzuwarten. Zwischenzeitlich ist die Frist für eine Anhörung der amerikanischen Fernmeldebehörde FCC abgelaufen. In Summe wurden etwa 2500 Kommentierungen gezählt, unter anderem von Amateurfunkverbänden und Funkamateuren.
Die Nutzung des Bandes 430 – 440 MHz für dieses Vorhaben entspricht allerdings nicht den Frequenzzuweisungen, wie sie in der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“ (VO Funk, englisch: Radio Regulations) zwischen den ITU-Mitgliedsstaaten vereinbart sind. Bei der Genehmigung bezieht sich die amerikanische Fernmeldeverwaltung auf eine Klausel, nach der von den Zuweisungen dann abgewichen werden kann, wenn das bei den zugewiesenen Funkdiensten nicht zu Störungen führt.
Was bedeutet das für die Amateurfunknutzung?
Die bestehenden Nutzungsrechte fürs 70-cm-Band werden in keiner Weise eingeschränkt. Störungen durch Amateurfunkaussendungen muss das Satellitensystem hinnehmen; die Ursachen für etwaige Störungen des Amateurfunks muss es beseitigen. Hierzu bedarf es einer Dokumentation der Störungen, also einer Störungsmeldung an die Bundesnetzagentur.
Was tut der DARC?
Jede Nutzung der Amateurfunkbänder durch andere Funkdienste, insbesondere wenn diese aufgrund internationaler Vereinbarungen nicht vorgesehen ist, schränkt die Nutzung durch Funkamateure potentiell ein. Eine Positionierung gegen solche Nutzungen ist unerlässlich. Daher wurde die Bundesnetzagentur durch den RTA bereits am 18.6.2025 schriftlich auf die Situation hingewiesen und um Unterstützung gebeten.
Es gilt, weiterhin die Situation zu beobachten. Vor allem aber ist es erforderlich, auftretende Störungen im Amateurfunk zu dokumentieren und unverzüglich zu melden.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Martin Weber, DL5DS
Referat Frequenzmanagement