Die Änderungsvorschläge enthalten auch eine Regelung von Amateurfunkbetrieb auf Spitzbergen, Jan Mayen, Bouvet, der Peter-I.-Insel und in den norwegischen Landgebieten in der Antarktis. Hier soll Amateurfunkbetrieb nur dann gestattet sein, wenn sich der Operator auf derselben Insel bzw. in demselben Landgebiet wie die Amateurfunkstation befindet. Damit soll in Zukunft der Remote-Betrieb von Stationen in diesen Gebieten verhindert werden. Die Nkom gibt norwegischen Funkamateuren noch bis zum 15. Dezember 2025 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen. Die Originalmeldung findet sich unter: https://nkom.no/aktuelt/radioamatorvirksomhet--forslag-til-endringer-pa-horing. Darüber berichtet Hans Schwarz, DK5JI.

