Geräte mit formalen Mängeln, z.B. fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden. Ein weiterer Fokus der Online-Marktüberwachung war die Überprüfung von Handsendern und Funkfernbedienungen. Dabei wurden rund 1 Mio. Angebote von Funksendern gelöscht, da sie in einem sicherheitsrelevanten militärischen Frequenzbereich arbeiten. Im deutschen Einzelhandel prüfte die Bundesnetzagentur knapp 3000 Gerätetypen. Dabei wurden insgesamt 31 Vertriebsverbote erlassen und 1006 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von über 8 Millionen Geräten. Auffällig waren u.a. Wechselrichter für Balkonkraftwerke, die sowohl formale als auch messtechnische Mängel mit teils hohem Risiko aufwiesen. Die Verwendung von nicht konformen Wechselrichtern kann zu Störungen in den Frequenzbereichen führen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden. Weiterhin überprüfte die Bundesnetzagentur smarte, funkgesteuerte Steckdosen, bei denen möglicherweise Gefahr für Leib und Leben aufgrund eines elektrischen Schlags an stromführenden Teilen besteht. Im Jahr 2023 wurden der Bundesnetzagentur mehr als 5100 verdächtige Warensendungen vom Zoll gemeldet. Davon waren rund 92 % auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 860000 Produkte betroffen. Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur sowie eine ausführliche Statistik aus dem Jahr 2023 finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)